Die abzugebenden Wiesenparzellen liegen zwar günstig zur Stadt, bedürfen allerdings zum Teil einiger Aufwendungen, um ertrag— 1
reicher zu werden.
Die Stadtverwaltung ist unter den vorbezeichneten Umständen für den Verkauf des Hospitalgeländes in der Reßwiese an den Landwirt Johann Müller und bittet den Stadtrat um Stellungnahme und Beschluß.
Die Fraktionen des Stadtrates erklären sich mit dem Verkauf des Geländes des Hospitalfonds einverstanden und faßt der Stadtrat einstimmig folgenden Beschluß:
"Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, an den Landwirt Johann Müller, Montabaur, Biergasse, die nachstehenden Wiesenparzellen des Hospitalfonds zum Preise von 15,— DM je Rute zu verkaufen:
Flur
27
Parz.
Nr.
4066
13,99
ar
tt
tt
tt
tt
4063
=
12,98
ar
tt
tt
tt
tt
4064
=:
13,20
ar
tt
tt
tt
tt
4065
=
13,12
ar
t!
tt
tt
tt
4071
=
25,77
ar
tt
tt
tt
tt
4072
s:
25,15
ar
tt
tt
tt
tt
4073
=
28,90
ar
tt
tt
tt
tt
4074
s:
26,63
ar
tt
tt
tt
tt
4075
=
28,08
ar
!!
tt
tt
tt
4067
=
24,70
ar
212,52 ar = 2 ha 12 ar 52 qm = 850,08 Ruten
Die Kosten aus dem Vertrag und die Grunderwerbsteuer übernimmt der Käufer.
Die Kaufverträge über die Landabgabe des Landwirts Johann Müller an die Stadt, über die ebenfalls am heutigen Tage Beschluß gefaßt wird, sind am gleichen Tage zu beurkunden.
b) Die Heimstätte Rheinland-Pfalz hat der Stadtverwaltung mitgeteilt, daß sie bereit ist, den Wohnungsbau in Montabaur auf eigene Rechnung weiter zu betreiben und um Bereitstellung entsprechender Grundstücke gebeten.
Die Stadt selbst verfügt zur Zeit nicht über Baugrundstücke oder anderes baureifes Gelände.
Der Hospitalfonds hat in der Sommerwiese und zwar dort wo die Roßbergstraße auf den Hammerweg stößt, 4 Grundstücksparzellen liegen, die sich sehr wohl zur Bebauung eignen, weil sie einmal an einer Straße liegen und zum anderen Kanalisation und Wasserleitung unmittelbar an den Grundstücken vorbeiführ^n.
Vertreter der Heimstätte haben diese Grundstücke bereits besichtigt und halten sie für geeignet, dort ansprechende Wohnungen zu
Die Heimstätte hat sich bereit erklärt, für den qm - es sind im ganzen 3.278 - 6,— DM zu zahlen.
Da im Augenblick s onst kein erschlossenes oder leicht erschließbares Gelände im Stadtgebiet bereitsteht, bietet sich hier eine Gelegenheit, den Wohnungsbau ohne großen Kostenaufwand zu fördern.
Nach Verkauf der Parzellen lo53 - lo56 liegen hier anschließend noch 2 Restparzellen und zwar lo66 und 1067 mit insgesamt 1.581 qm. Diese Parzellen sind zwar nicht zur Bebauung geeignet, man konnte sie aber zu einem niedrigeren Preis der Heimstätte mitanbieten.
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29 . 8 .] 1960
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