Akte 
Sitzung 27. Juni 1960
Entstehung
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Montabaur, den 28. Juni 1960

Niederschrift

über die Sitzung des Stadtrates am Montag, dem 27. Juni 1960.

Anwesend waren unter dem Vorsitz von Bürgermeister Kraulich:

Oie Beigeordneten: Pehl, Scheidt und Joras,

die Stadträte: Förster, Seepe, Weimer, Eberz, Mahn, Rothbrust,

Decker, Witte, Kamp, Kuntermann und Ratz.

Entschuldigt fehlten die Stadträte:

Morschheuser, Speier, Duckwitz und Kunkler,

unentschuldigt fehlten die Stadträte: Burg und Kraemer.

Bürgermeister Kraulich eröffnet um 17,15 Uhr die Sitzung. Er be­grüßt die Anwesenden und stellt fest, daß form- und fristgerecht zur Sitzung geladen wurde und der Stadtrat beschlußfähig ist.

Der Bürgermeister bittet den Stadtrat um Zustimmung, daß unter Punkt 2 der öffentlichen Sitzung noch "Die Schälschäden im Stadt­wald" behandelt werden.

Der Stadtrat ist einstimmig damit einverstanden, daß dieser Punkt noch auf die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung gesetzt wird.

I. öffentliche Sitzung.

Punkt 1

Beschlußfassung über den Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur

für das Rj. 1960.

Der Bürgermeister erteilt Herrn Oberinspektor Gilles das Wort zur Berichterstattung.

Oberinspektor Gilles führt aus, daß der Plan vorschriftsmäßig aus­gelegen hat und am 23.6.1960 vom Verwaltungsausschuß des Hospital­fonds beraten wurde. Der Haushaltsplan fand die Billigung des Aus­schusses.

Die Einnahmen und Ausgaben werden kurz erläutert. Die wesentlich­sten Einnahmequellen sind die Unterkunftsvergütungen und Mieten und Pachten.

Auf der Ausgabeseite sind erstmals neu eingestellt die Verwaltungs­kosten, die an'die Stadt zu zahleh sind. Nach dem Beschluß des Stadtrates und nach Ordnung der finanziellen Verhältnisse erschein* eine Wiedereinführung vertretbar.

Die Fraktionen stimmen dem Haushaltsplan ohne weitere Aussprache : Der Bürgermeister gibt die Haushaltssatzung im Wortlaut bekannt.

Haushaltssatzung

des Hospitalfonds Montabaur für das Rechnungsjahr 1960.

Auf Grund des § 93 in Verbindung mit § 76 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 5.10.1954 wird für das Rech­nungsjahr 1960 nach dem Beschluß des Stadtrates vom 27.6.1960 fol­gende Haushaltssatzung erlassen:

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