Akte 
Sitzung 27. Juni 1960
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Heute setzt sich die Feuerwehr im wesentlichen aus Männern zusam-.en, die außer Ihrer Wohnung keine Güter zu schützen oder zu verteidigen haben. Der Bürgermeister bittet den Stadtrat um Unterstützung bei der Werbung von neuen Feuerwehrleuten.

Mit diesem Punkt ist die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung beendet.

In der kurzen Pause verlassen die Vertreter der Presse den Sit­zungssaal. Stadtrat Eberz, der sich beim Bürgermeister entschuldigt hat, verläßt ebenfalls die Sitzung.

Der Stadtrat beschließt sodann in nichtöffentlicher Sitzung, die noch auf der Tagesordnung stehenden Punkte in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten.

Der Bürgermeister bittet den Stadtrat, zu beschließen, einen wei­teren Punkt auf die Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung zu setzen "Evtl. Verkauf eines Grundstücks für den Neubau eines Kon­vikts" .

Der Stadtrat ist einstimmig damit einverstanden, daß dieser Punkt noch auf die Tagesordnung gesetzt wird.

Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit wieder her und gibt

den Beschluß bekannt. Sodann schließt der Bürgermeister die öffentl.

Sitzung.

II. Nichtöffentliche Sitzung.

Punkt 1

Verkauf von Grundstücken des Hospitalfonds Montabaur.

Der Bürgermeister erteilt Oberinspektor Gilles das Wort zur Be­richterstattung.

a) Der Landwirt Johann Müller, Biergasse, liegt mit 175,8 Ruten Wiese in der Vorbehaltsfläche der Alberthöhe.

Er erklärte sich bereit, zum Preise von 150, DM je Rute zu verkaufen, wenn die Stadt bereit ist, Wiesenparzellen des Hospi­talfonds in der Reßwiese als Ersatziand an ihn abzugeben.

Die WiesenparzeMen in der Reßwiese ergeben zusammen 850,08 Ruten

Müller will auch 238,24 Ruten auf dem Körlen und 72,88 Ruten in der Marau an die Stadt zum weiteren Ausgleich verkaufen.

Für die Grundstücke auf der Alberthöhe fordert Müller einen Preis von 150,; DM und zahlt für die Wiesenparzellen einen Betrag von 15, DM je Rute.

Wesentlich ist das Angebot der Grundstücke auf der Alberthöhe.

Da es sich hier um die Vorbehaltsfläche handelt, ist die Stadt gezwungen, sich möglichst rasch in den Besitz der dort gelegenen Grundstücke zu setzen.

Dabei ist es im Augenblick weniger wichtig, ob die Grundstücke auf den Namen der Stadt oder auf den Namen des Hospitalfonds ge­kauft werden. Im vorliegenden Falle muß jedenfalls der Hospital­fonds der Erwerber der Grundstücke auf der Alberthöhe sein, weil er auch die Ersatzfläche dafür zur Verfügung stellt.

Da Herr Müller Vollbauer ist, ist er auf das Weideland ange­wiesen und ist seine Forderung berechtigt.

- 4 -

9

29 . 8 .! 1960