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Montabaur 15/50/84 ENTLASTUNGSBESCHLUSS:
I Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeinde- Lerwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1983 aufgestellte IJahresrechnung gern. § 114 GemO . Gleichzeitig wird beschlos- Isen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Laushaltsajahr 1983 Entlastung zu erteilan.
Luf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Die Entlastung erfolgt vorbehaltlich des vom Kreis vorgelegten Prüfungs-
jergebnisses. v
Koweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht Lnehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach IlOO GemO erteilt. An der vorstehenden Beratung und Be- Ichlußfassung haben wegen Sonderinteresse der Ortsbürgermei- Iter, der ehemalige I. Ortsbeigeordnete Helmut Stein sowie her II. Beigeordnete der Verbandsgemeinde, Ratsmitglied lerthold Isbert, nicht teilgenommen.
III.
> Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur linsichtnahme vom 17.12. bis 28.12.1984 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur,Zimmer 110, jffentlich aus.
Melborn, den 4.12.1984 Irtsgemeindeverwaltung Eitelborn lämmerich, Ortsbürgermeister
llfentliche Bekanntmachung
jitzung der Ortsgemeinde Eitelborn zur Änderung der Satzung lerdie Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Er- jliließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 7. Dez. 1984 (erOrtsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeord- [ingfür Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 410,
S 2020-1) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 8 des Kom- lunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom lSept. 1977 (GVBI. S. 305, BS 610-10), zuletzt geändert Irch Landesgesetz vom 7.2.1983 (GVBI. S. 25) die folgende jtzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisleitung des Westerwaldkreises vom 3. Dez. 1984 hiermit ikanntgemacht wird:
17 . 146 , 7 | » 1 . 000 ,-
1.716,Sl
I16.430,| 167.2
49.17011
516.4301
§ 1
ISatzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau InErschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 20. Sept. fßwird wie folgt geändert:
s. 3 erhält folgende Neufassung:
|ieBestimmungen dieser- Satzung gelten auch für die Herstel- gund den Ausbau von Erschließungsanlagen, soweit diese jhtbeitragsfähig nach §§ 127 BBauG sind".
§2
fee Satzungsänderung tritt am Tage nach der öffentlichen pnntmachung in Kraft.
Iborn, 7. Dez. 1984 gemeinde Eitelborn Hümmerich, Ortsbürgermeister [EHMIGT:
p§ 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-
pbaur, den 3. Dez. 1984 (Verwaltung des Westerwaldkreises
»PPel, Reg.Amtmann
f EIS:
P 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz l VOm 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch |j-vom 4.3.1983 (GVBI. S. 31), wird auf folgendes hinge-
pletzung der Bestimmungen über B vsschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs.1 ^0) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.
Ortsgemeinde Eitelborn Eitelborn, 11.12.1984 (S.) Hümmerich, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Eitelborn für das Jahr vom 2.12.1984
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 26.11.1984 hiermit bekanntgemacht wird.
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um vermindert u.damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber bisher auf nunmehr DM DM DM DM festgesetzt
a) in VERWALTUNGSHAUSHALT die Einnahmen
154.000,- - 1.340.000
die Ausgaben
154.000,- - 1.340.000
b) im VERMÖGENSHAUSHALT die Einnahmen
388.000 3.723.000
die Ausgaben
388.000 3.723.000,-
§2
Es werden neu festgesetzt
1. der Gesamtbetrag der Kredite von bisher auf
2. denGesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher auf
§3
Die Steuersätze werden nicht geändert.
II.
GENEHMIGUNG DER NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973
(GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Eitelborn für das Haushaltsjahr 1984 wird hiermit erteilt:
I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 52.000,- DM
II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite
in Höhe von 1.667.500,-- DM
5430 Montabaur, den 26.11.1984 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) I.A. Meckel
III.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17.12.1984 bis 4.1.1985 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. Eitelborn, den 2.12.1984 Ortsgemeindeverwaltung Eitelborn (S.) Hümmerich, Ortsbürgermeister
1.494.000,-
1.494.000,-
3.335.000,-
3;335;000,-
1.759.000,-DM 1.667.500,-DM
0,-DM 52.000,- DM

