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Montabaur 13/50/84

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Wesentlicher Bestandteil der Bebauungsplanänderung und Er­weiterung ist somit die geänderte Ausweisung der K 153 und die notwendige Erweiterung der gewerblichen Bauflächen.

Darüber hinaus berührt die Planung auch den Geltungsbereich j des bisherigen Bebauungsplanes, da sich die vorgesehene Er­schließungskonzeption in diesem Bereich ändert.

i Qenteindeanteil an den Kosten der Schullandheimaufenthalte

erhöht

Der Ortsgemeinderat beschloß, den Zuschuß für die Schüler der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen, die an Schullandheim­aufenthalten teilnehmen, von bisher 5,- DM auf 7,- DM pro Schüler und Tag zu erhöhen.

Diese Erhöhung war angezeigt, nachdem die Kreisverwaltung Imitteilte, daß der finanzielle Aufwand für die laufende Unter­haltung der kreiseigenen Heime e rheblich angestiegen ist und (somit eine Erhöhung der Tagessätze notwendig wird. (Vorgeschlagen wurden die Erhöhung des Elternanteiles von bis­her 10,- DM auf 13,- DM sowie des Gemeindeanteiles von bisher h. DM auf 7,- DM.

[Zugleich wurde von Seiten der Kreisverwaltung noch zum Aus­druck gebracht, daß bei einer ablehnenden Haltung seitens der [Gemeinde in bezug auf die Erhöhung des Gemeindeanteils [eine zusätzliche Mehrbelastung der Eltern unumgänglich sei.

[Unter diesem Gesichtspunkt entsprach der Rat der Erhöhung [des Gemei ndeanteiles.

[Festlegung des Kirmestermines 1985 |Dem Rat wurde vorgetragen, daß es aus organisatorischen Gründen angezeigt sei, im kommenden Jahr das Kirchweihfest lim eine Woche vorzuverlegen und somit die Kirmes 1985 in per Zeit vom 22. - 24. Juni 1985 zu feiern.

Der Ortsbürgermeister gab in diesem Zusammenhang noch zur Kenntnis, daß sich auch die Kirchengemeinde mit einer Vorverle­gung des Kirmestermins einverstanden erklärt habe, weil somit [lasJohannisfest noch während der Kirmestage - nämlich am Kir- «smontag, 24.6. gefeiert werden könne.

[Inter diesen Gesichtspunkten beschloß der Rat mehrheitlich i Festlegung des Kirmestermines 1985 (22. - 24.6.1985).

lestätigung der Auftragsvergabe für den weiteren Bürgersteigaus- kau in der Hauptstraße

Nachdem der untere Teil der Bürgersteige in der Hauptstraße Veits im Zuge der Arbeiten zur Verlegung der Gas- und [elefonleitungen ausgebaut wurde, steht nunmehr der Ausbau ler Bürgersteige im oberen Bereich in gleicher Ausbauart jVerbundsteinpflaster) im Nachgang zu den Verlegearbeiten der [elefonleitungen an.

[ereits bei Erteilung des Auftrages für den Ausbau der Bürger­te im unteren Teilbereich der Hauptstraße wurde vom Rat lieAbsicht erklärt, nach den Erdverkabelungsarbeiten euch len Ausbau im oberen Teilbereich der Straße vorzunehmen, [sofern bedurfte es in.der Sitzung am 29.11.1984 lediglich noch [ner Bestätigung hinsichtlich der inzwischen bereits begonnenen [usbauarbeiten.

pikauf von Weihnashtsbäumen

'Donnerstag, 20. Dez. 1984 werden ab 14.00 Uhr am Geräte- [us Weihnachtsbäume verkauft.

»wird darauf hingewiesen, daß dieser V erkauf nicht in der nieder Gemeinde steht.

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Wag, 15.12.1984 Holzversteigerung auf demKoppel", j]kommen zur Versteigerung 22 Raummeter Buchenbrenn- [lt.Steigerer treffen sich um 14.00 Uhr auf dem Kirmesplatz, te, Bürgermeister

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TuS Ahrbach 1921 e.V.

Vorschau auf das Wochenende:

Samstag, 15.12.1984

15.00 Uhr B-Jugend.TuS Ahrbach-VfL Kirchen Sonntag, 16.12.1984

14.00 Uhr I. Mannschaft SV Haiderbach - TuS Ahrbach.

AUGST

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Zweckverbandes Abwasserverband Bad Ems" vom 29.11.1984

Die Verbandsversammlung hat aufgrund des § 7 Abs. 1 Nr. 4 des Zweckverbandsgesetzes (GVBI. S. 476) und des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419 BS 2020-1) und der Verbandssatzung vom 28.4.1976 in der Sitzung am 24.9.1984 folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen:

ARTIKEL 1

1. In § 3 wird der Betrag von40,-- DM" durch50,00 DM" ersetzt.

2. Die in der Satzung verwandte BezeichnungVerbandsvor­sitzender" wird durchVerbandsvorsteher" ersetzt

ARTIKEL 2

Die Satzung tritt am 1. Oktober 1984 in Kraft.

Bad Ems, 29.11.1984

Zweckverband

Abwasserverband Bad Ems"

Diel, Verbandsvorsteher

öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung des ZweckverbandesAbwasserverband

Bad Ems" für das Haushaltsjahr 1984 vom 28.11.1984

Die Verbandsversammlung hat aufgrund des Landesgesetzes über Zweckverbände und andere Formen der kommunalen Zusammenarbeit (Zweckverbandsgesetz) vom 22.12.1982 (GVBI. Nr. 36 Seite 476 vom 30.12.1982) in Verbindung mit den §§ 95 ff. Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419 - BS 2020-1) folgende Nach­tragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 14.11.1984 hiermit bekanntgegeben wird.

§ 1 Der Haushaltsplan wird für das Haushaltsjahr 1984 im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf 0,- DM

in der Ausgabe auf 1.145.920,-DM

im VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf 0,-DM

in der Ausgabe auf 0,- DM

festgesetzt.

§ 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im

Haushaltsjahr zur Finanzierung von Ausgaben erforderlich ist, wird festgesetzt auf 1.000.000,- DM.

§ 3 Die Verpflichtungsermächtigungen werden mit 850.000,- DM festgesetzt.

§4 Die Verbandsumlage wird nach § 11 der Verbandssat­zung nach dem Verhältnis der Einwohnergleichwerte mit insgesamt 40.000 berechnet.