Montabaur 12/50/84
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Bebauungsplan
'Unter dem Dorf"
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Bedenken und Anregungen könnert während dieser Zeit beider! Verbandsgememdeverwaltung Montabaur und der OrtsgemeinJ Ruppach-Goldhausen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Ruppach-Goldhausen, 10.12.1984 Ferdinand, Ortsbürgermeister
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Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung am 10.9.1984 beschlossen, den Bebauungsplan „Unter dem Dorf" zu ändern und zu erweitern.
Durch Beschluß vom 29.11.1984 wurde außerdem die Aufstellung eines Grünordnungsplanes beschlossen, der Bestandteil des Bebauungsplanes werden soll.
Die Änderung und Erweiterung erstreckt sich auf das Plangebiet, das im groben wie folgt begrenzt wird:
Mit Blick auf das zu erwartende Defizit beschloß der Ra^die Genehmigung zum Hauungs- und Kulturplan 1985 mit der Einschränkung, daß eine von der Forstverwaltung eingeplante An ] Pflanzung am Wasserhochbehälter nicht erfolgen soll. Darüber! hinaus soll eine geplante Waldwegebaumaßnahme nur dann zui] Ausführung gelangen, wenn diese zu 50 % bezuschußt wird,
im Norden von der Bahnlinie Montabaur-Staffel/Limburg im Osten von der Kreisstraße Nr. 101 (Ruppach-Goldhausen - Großholbach)
im Süden von der neuen Trassenführung der geplanten Kreisstraße Nr. 153
im Westen von der Kreisstraße Nr. 103 (Ruppach-Goldhausen- Heiligenroth)
Umstellung der Heizungsanlage im Gemeindehaus
Unter dem Gesichtspunkt, daß die derzeitige Heizungsanlage ii| Gemeindehaus (Ölbrenner) defekt ist und eine Reparatur aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht vertretbar erschein! beschloß der Rat, die Umstellung der Heizungsanlage auf Gas, [ Nachdem inzwischen Kostenangebote eingeholt wurden, erteilf der Rat den Auftrag zum Einbau eines Gaskessels.
Die betroffenen Grundstücke liegen in Flur 14 der Gemarkung Goldhausen Flur 14 der Gemarkung Goldhausen (Gemarkungsteil „Dillgenfeld")
Flur 5 der Gemarkung Ruppach (Gemarkungsteil „Im Hanfgarten")
Flur 7 der Gemarkung Ruppach (Gemarkungsteil „Unter dem Dorf")
Weitere Beschlüsse zur Änderung und Erweiterung des Bell ungsplanes „Unter dem Dorf"
Zur Darlegung des Sachstandes sowie der weiteren Verfahrens! schritte nahm an der Sitzung der mit der Planung beauftragte | Sachbearbeiter der Kreisverwaltung, Herr Schwarz, teil.
Er stellte dem Rat neueste Planunterlagen vor. In diesem Zusammenhang legte er auch Pläne vor, die die mögliche Fortführung des Planbereiches in Richtung Heiligenroth auswieseni
Der Änderungs- und Erweiterungsbereich ist aus der vorstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
Der Entwurf des Änderungs- und Erweiterungsplanes einschl. Text und Begründung sowie des Grünordnungsplanentwurfes liegen gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit
vom 27. Dez. 1984 bis 29. Jan. 1985 (einschließl.) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-
Adenauer-Platz 8 Bauamt, Zimmer 201, während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 12.30 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 -18.30 Uhr) sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Ruppach-Goldhausen während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
(Hinweis: Am 31.12.84 ist keine Einsichtnahme möglich)
Diese Planungskonzeption sieht zur Entlastung der Ortsgemeiij Heiligenroth eine Anbindung an die B 255 entlang der Bundes] autobahn vor,
Anschließend wurde im Rat die Diskussion über die Rahmend Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange vorgetrj genen Bedenken und Anregungen geführt. Hierzu hatte der Rat über insgesamt 9 Einzeleingaben zu entscheiden.
Im Ergebnis war festzustellen, daß 6 Eingaben positiv beschiel wurden und zu 3 Eingaben eine ablehnende Haltung bezogen] wurde.
Danach wurde vom Ortsgemeinderat die Zustimmung zum PW entwurf unter Berücksichtigung der stattgegebenen Bedenken] und Anregungen erklärt.
Zur Weiterführung des Planverfahrens wurde vom Rat alsdann] noch die Offenlage gern. § 2 a Abs. 6 BBauG beschlossen. Zur Erläuterung über den Inhalt und Zweck des laufenden Planverfahrens wird nochmals folgendes zur Kenntnis gegeb
schli
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Gold, hausen vom 29.11.1984
Hauungs- und Kulturplan 1985 beschlossen
Dem Ortsgemeinderat wurde der von der Forstverwaltung erstellte Plan für das Forstwirtschaftsjahr 1985 zur Genehmigung! vorgelegt.
In der Zusammenfassung wurde errechnet, daß im Forstwirtschaftsjahr 1985 voraussichtlich Einnahmen von insgesamt 28.245,- DM erwirtschaftet werden können.
Die Ausgaben wurden mit 62.540,- DM angesetzt, so daß zunächst davon ausgegangen wird, daß das Forstwirtschaftsjahr 1985 mit einem Fehlbetrag von ca. 34.000,- DM abschließt, Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 170 fm festgesetzt und] umfaßt den Einschlag von
25 fm Buche und 145 fm Fichte.
Der Ortsgemeinderat hatte bereits in seiner Sitzung am 10.9.8 beschlossen, den Bebauungsplan zu ändern und zu erweitern.] Diese Entscheidung stand vor dem Hintergrund, daß die best«] den gewerblichen Bauflächen erweitert werden müssen undl innerörtlichen \/ er kehrsstraßen eine Entlastung erfahren soll d.h. es wurde aie Verlegung einer Kreisstraße an den Rar J/l Gewerbefläche ins Auge gefaßt.
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