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Staatsorchester Rheinische Philharmonie
E \ Programm: *
Hk Ouvertüre zur Oper
'„Hansel und Gretel**
Engelbert Humperdinck
jM Konzert für Horn und <3|r Orchester Nr. 1
pr Richard Strauss
„Scheherazade” op. 35
V Nikolai Rimski-Korsakow
Solist Leitung \ ^ Q A
Fercnc Tarjani James Lockhart
Hom 20.00 Uhr, im
Haus Mons Tabor in Montabaur
Veranstalter: Ermäßigte Eintrittspreise Vorverkauf:
Stadt Montabaur lür Jugendliche, _VG-Verwaltung Montabaur
Eintrittspreise: Wehrpflichtige, Ersatz- Rathaus, Zi. 206,
20 DM, 16 OM, 12 UM dicnsdcistcndc, Gruppen Tel. 02602/126107
■ Verbar jnd- und] js 12 bter oder [und Stei^ folgt zus
Me Mitglieder und Stellvertreter des Haupt- und Finanz- Ichusses und des Rechnungsprüfungsausschusses müssen Ji Verbandsgemeinderat angehören. Die übrigen Ausschüsse Inen sich aus Mitgliedern des Verbandsgemeinderates und jtigen wählbaren Bürgern zusammensetzen. Mindestens (Hälfte der Ausschußmitglieder und Stellvertreter soll dem pandsgemeinderat angehören.
fiir die Verbandsgemeinde Montabaur wird ein Umweltbei- lebildet. Die Zusammensetzung und Aufgaben des Umwelt- jates regelt der Verbandsgemeinderat.
(Weitere Ausschüsse können vom Verbandsgemeinderat bei M gebildet werden.
trer ■ . Aufgaben der vorberatenden Ausschüsse Itschulen,B' e Ausschüsse haben innerhalb ihres Zuständigkeitsbereich Zuweisung durch den Verbandsgemeinderat oder
Bürgermeister die Beschlüsse des Verbandsgemeinderates vorzuberaten.
(2) Berührt eine Angelegenheit das Arbeitsgebiet mehrerer Ausschüsse, bestimmt der Bürgermeister einen federführenden Ausschuß. Die zuständigen Ausschüsse können zu gemeinsamen Sitzungen eingeladen werden.
§6 - Aufgaben der Ausschüsse mit abschließender Ent- *
Scheidung
(1) Die Übertragung der abschließenden Entscheidung über bestimmte Angelegenheiten erfolgt, soweit § 32 Abs. 2 GemO nicht entgegensteht, allgemein oder im Einzelfall durch Beschluß des Verbandsgemeinderates. Die Übertragung der entscheidenden Beschlußfassung gilt, soweit dem beauftragten Ausschuß die Zuständigkeit nicht vorher entzogen wird, bis zum Ende der Amtszeit. Die Übertragung und Entziehung der
„.“"•‘«en der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathaus Großer Markt 10 u. Konrad-Adenauer-Platz 8, montags, mittwochs bis freitags von 8.00 bis 12.00 menstags von 8,00 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 18.30 Uhr.
INohansahlüsse der Verbandsgemeindeverwaltung 02402/126-0 (Durchwahlmöglichkeit) - nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/124-0-, [J™ der Verbandsgemeinde und der Stadt Montabaur Dr. Possel-Dölken 02402/126.100 (nach Dienstschluß 02602/126.184), I. Beigeordneter der Ver- ® Montabaur Reusch 02602/126.101 (nach Dienstschluß 02602/126.187), Verbandsgemeindewerk (Wasserwerk) nach Dienstschluß: siehe Bereitscbafts- «ta<tionssohluß für das Wochenblatt ist jeweils montags 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung.
IbuSfl.^^ndssameindekasse: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500 017 (BLZ 57051001), Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803 000 212 (BLZ 51050015), l'“ Montabaur Nr. 108 (BLZ 570 910 00), Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 108 006 03 (BLZ 500 100 60), Deutsche Bank Montabaur 430 5959 (BLZ 570 700 45).

