Montabaur 12/43/84
Soweit im Grenzregelungsbeschluß nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum gemäß § 83 Abs. 3 BBauG an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich.
Die ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteile und zugewiesenen Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugewiesen werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile.
Die Geldleistungen sind fällig.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6, 5430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Heiligenroth, den 17. Okt. 1984
Der Vorsitzende
Simon, Vermessungsdirektor.
Öffentliche Bekanntmachung
WIDMUNG VON VERKEHRSFLÄCHEN IM BEREICH DES BAUGEBIETES "VOGELSANG" IN HEILIGENROTH
Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG- in der Fassung vom 1.8.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gern, dem Beschluß des Ortsgemeinderates Heiligenroth v. 16.10.1984 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Bezeichnung verlaufend von bis
Leipziger Straße einschl. Stichstr. Parz. 136 und 146
Schulstraße - Schulstraße, Stichstraße 136: Leipziger Str. - Wirtschaftsweg; Stichstraße 146: Leipziger Str. - Ende Parz. 143 und 147
Schulstraße
Einmündung Königsberger Str. /Leipziger Str. - Ende Parzellen 148 und 204
Dresdener Straße einschl. Schulstraße - Breslauer Straße, Stich- Stichstr. Parz. 155, 160, Straßen von Dresdener Straße bis 165,171,176 Ende Wendehammer
Danziger Str. einschl. Dresdener Straße - Ende der Parzellen Stichstraße Parz. 187 188 und 190, Stichstraße von Dan
ziger Straße bis zum Kinderspielplatz
Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 10.9.1984. BECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. |Jer Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bauamt) Konrad-Adenauer Platz 8, 5430 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der o.a. Behörde eingegangen ist.
5431 Heiligenroth, 18.10.1984
Ortsgemeinde Heiligenroth (S.) Zerfas, Crtsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 16.10.1984
Eine große Übereinstimmung in allen in der Sitzung am 16.10.84 anstehenden Entscheidungen konnte der Vorsitzende! nach Abschluß der Sitzung feststellen. In einem umfangreichen! Arbeitsprogramm (19 Tagesordnungspunkte) das eine Sitzungsl dauer von ca. 3 1/2 Stunden erforderte, wurden vom Rat f sämtliche Entscheidungen - bis auf eine, die sich auf die Verta-l gung eines Tagesordnungspunktes bezog, einstimmig getroffen! Nachstehend werden auszugsweise einige Entscheidungen 1 des Rates zur Kenntnis gegeben.
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Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Vogelsang" fortgeführt
In zwei getrennten Tagesordnungspunkten standen weitere Beschlüsse für Änderungsverfahren zum Bebauungsplan „Vogelsang" an. Zunächst wurde ein Änderungsbeschluß fol-j genden Inhalts gefaßt:
1. Der Weg Nr. 176 wird als öffentliche Verkehrsfläche im Bebauungsplan dargestellt
2. Der Weg Nr. 187 erhält eine geänderte Trassenführung,di nunmehr dem Umlegungsplan angepaßt ist.
3. Auch der Weg Nr. 181 soll eine Ausweisung entsprechend] dem Umlegungsplan erhalten.
Um den formellen Erfordernissen des Änderungsverfahrens gerecht zu werden, wurden anschließend noch folgende Ent- j Scheidungen getroffen:
a) Zustimmungsbeschluß
b) Verzicht auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung
c) Offenlegungsbeschluß (hierzu wurde formal festgelegt, c der geänderte Planentwurf und die Begründung hierzu voitl der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur offengelegt j wird und zu dem die erforderlichen Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange eingeholt werden.
Das nächste Änderungsverfahren zum Bebauungsplan „Vo| sang-Erweiterung" beinhaltet die Herausnahme des Grund ] Stückes Nr. 109 aus dem Geltungsbereich des vorgenannten. Planes. Der Rat hatte bereits in seiner Sitzung am 17.1.8 beschlossen, das genannte Grundstück aus dem Geltungsbe-, reich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes herauszunM da dieses Grundstück für den ursprünglich vorgesehenen ZwtJ nämlich die Errichtung von Tennisplätzen nicht benötigt!' Nach den jetzigen tatsächl. Gegebenheiten endet der F der Tennisanlage an der Flurstücksgrenze zum Grundstück N 109. Um auch hier den formellen Erfordernissen zur Änder des Planes gerecht zu werden, erklärte der Rat durch einst) gen Beschluß seine Zustimmung zum geänderten Plan. teren wurde die Offenlegung gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG b sen.
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Hauungs- und Kulturplan 1985 beschlossen
Nach Erläuterung durch den zuständigen Revierbeamten verabschiedete der Rat den Hauungs- und Kulturplan 1985 einstimmig. Nach den vorläufigen Berechnungen werden Ein- j nahmen von insgesamt 141.038,- DM und Ausgaben von 131.090,- DM erwartet. Es wird mithin von der ErwirtschaftuJ eines Überschusses von ca 10.000,- DM ausgegangen. DerHolJ einschlag wurde auf insgesamt 1340 fm festgelegt und umfaßt! den Einschlag von 300 fm Eiche, 225 fm Buche, 745 fm FichJ und 70 fm Kiefer.
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Im Rahmen der Diskussion über anstehende AufforstungsmaBl nahmen wurde vom Rat noch die Aussage getroffen, daßortsj ansässigen Firmen gestattet werden soll, Erdaushub auf dem kürzlich für den Sportbetrieb gesperrten Sportplatz an derB 49 zu lagern.
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Widmung von Verkehrsflächen beschlossen
Dem öffentl. Verkehr wurden folgende Verkeh rsflächen9® met:

