Montabaur
11/43/84
pfarrbücherei MT-Horressen
Für jeden Geschmack das gute Buch aus Ihrer Pfarrbücherei.
EINLADUNG ZUR WEIHNACHTSBUCHAUSSTELLUNG am Sonntag, dem 4. Nov. 1984 von 9.45 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
jm pfarrheim.
Wirzeigen Ihnen ein ausgesuchtes Angebot an Büchern aus I allen Sachgebieten, Spiele , Schallplatten und Cassetten, die sich I besonders als Weihnachtsgeschenk eignen.
i Bolivientag der 9PSE in Montabaur
Am 3. Nov. 1984 veranstalten die Jungpfadfinder des Bezirks Westerwald der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg einen Bolivientag in Montabaur im Rahmen der Jahresaktion „Flinke Hände, flinke Füße-Saatgut für Bolivien".
Der Erlös kommt den bolivianischen Kleinbauern zugute.
Alle Interessierten sind eingeladen, ab 9.30 Uhr auf dem Kon- |rad-Adenauer-Platz daran teilzunehmen. Es gibt Maispfannku- [clien, Popcorn, Glühwein, das Originalpfadfindergetränke Tschai, IHandarbeiten und Gebasteltes, Musik und viel Information ■über Bolivien.
I Heimatliches Brauchtum
[Der Arbeitskreis „Heimatliches Brauchtum" spricht bei seinem [59, Treffen am Mittwoch, dem 7. Nov. 1984 um 20 Uhr in der [Gaststätte Schusterjunge über Straßennamen. Zu dem von Guido [Feig geleiteten Arbeitskreis des Westerwaldvereins Montabaur Isind alle an der Heimatgeschichte der Stadt Montabaur Interes Isierten eingeladen.
[Fußball
ISG Horressen - Eigendorf [Sonntag, 28.10.1984, 15.00 Uhr KG Horressen - Eigendorf I - SV Niedererbach I |TiiS Montabaur 11 - SG Horressen-Elgendorf I
Donnerst., 1.11.1984, 12.30 Uhr
|SG Horressen - Eigendorf II - SV Niederelbert I
Donnerstag, 1.11.1984, 14.30 Uhr
|SG Horressen - Eigendorf I - Sportfr. Neustadt/Wied
AHRBACHGEMEINDEN
jEILIGEKROTH:
[ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Änderung des Bebauungsplanes „Vogelsang" der Ortsgemeinde Heiligenroth,
pöffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.6 ™ Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes (BBauG), Per Ortsgemeinderat Heiligenroth hat in seiner Sitzung am [7.10.1984 beschlossen, den Bebauungsplan „Vogelsang" zu Indern:
Die Wege Nr. 176, 181 und 187 werden entsprechend dem Umlegungsplan im Bebauungsplan als öffentiche Verkehrsfläche dargestellt.
r Anderungsbeschluß des Ortsgemeinderates wird hiermit paß § 2 Abs. 6 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BBauG öffent- F bekanntgemacht.
Jeiligenroth, 23.10.1984 jerfas, Ortsbürgermeister
pntliche Bekanntmachung ^
Merung des Bebauungsplanes „Vogelsang" der Ortsgemeinde ■ n 9enroth, Offenlage des Änderungsentwurfes einschließlich grundung gemäß § 2 a Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG,
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 17.10.1984 beschlossen, die Wege Nr. 176, 181 und 187 entsprechend dem Umlegungsplan als öffentliche Verkehrsfläche im Bebauungsplan darzustellen.
Die Wege Nr. 176, 181 und 187 sind aus der nachstehend abgedruckten Lageplanskizze ersichtlich.
Der Entwurf des Änderungsplanes einschließlich Begründung liegt gemäß § 2 a Äbs. 6 BBauG in der Zeit
vom 5.11.1984 bis 5.12.1984 (einschließlich) jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 -18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, 5430 Montabaur sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Heiligenroth während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Heiligenroth, 23.10.1984 Zerfas, Ortsbürgermeister
Umlegungsausschuß
Geschäftsstelle: Katasteramt (>iontabaur Öffentliche Bekanntmachung Der Grenzregelungsbeschluß vom 6. Sept. 1983 Verfahrensbezeichnung
„Erweiterung Industriegebiet", Gemarkung Heiligenroth ist für den restlichen Teil unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 3 des Bundesbaugesetzes (BBauG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2256, 3617), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6. Juli 1979 (BGBl. I S. 949) der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluß über die Grenzregelung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.

