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Montabaur

11/43/84

pfarrbücherei MT-Horressen

Für jeden Geschmack das gute Buch aus Ihrer Pfarrbücherei.

EINLADUNG ZUR WEIHNACHTSBUCHAUSSTELLUNG am Sonntag, dem 4. Nov. 1984 von 9.45 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

jm pfarrheim.

Wirzeigen Ihnen ein ausgesuchtes Angebot an Büchern aus I allen Sachgebieten, Spiele , Schallplatten und Cassetten, die sich I besonders als Weihnachtsgeschenk eignen.

i Bolivientag der 9PSE in Montabaur

Am 3. Nov. 1984 veranstalten die Jungpfadfinder des Bezirks Westerwald der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg einen Bolivientag in Montabaur im Rahmen der JahresaktionFlinke Hände, flinke Füße-Saatgut für Bolivien".

Der Erlös kommt den bolivianischen Kleinbauern zugute.

Alle Interessierten sind eingeladen, ab 9.30 Uhr auf dem Kon- |rad-Adenauer-Platz daran teilzunehmen. Es gibt Maispfannku- [clien, Popcorn, Glühwein, das Originalpfadfindergetränke Tschai, IHandarbeiten und Gebasteltes, Musik und viel Information über Bolivien.

I Heimatliches Brauchtum

[Der ArbeitskreisHeimatliches Brauchtum" spricht bei seinem [59, Treffen am Mittwoch, dem 7. Nov. 1984 um 20 Uhr in der [Gaststätte Schusterjunge über Straßennamen. Zu dem von Guido [Feig geleiteten Arbeitskreis des Westerwaldvereins Montabaur Isind alle an der Heimatgeschichte der Stadt Montabaur Interes Isierten eingeladen.

[Fußball

ISG Horressen - Eigendorf [Sonntag, 28.10.1984, 15.00 Uhr KG Horressen - Eigendorf I - SV Niedererbach I |TiiS Montabaur 11 - SG Horressen-Elgendorf I

Donnerst., 1.11.1984, 12.30 Uhr

|SG Horressen - Eigendorf II - SV Niederelbert I

Donnerstag, 1.11.1984, 14.30 Uhr

|SG Horressen - Eigendorf I - Sportfr. Neustadt/Wied

AHRBACHGEMEINDEN

jEILIGEKROTH:

[ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Änderung des BebauungsplanesVogelsang" der Ortsgemeinde Heiligenroth,

pöffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.6 Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes (BBauG), Per Ortsgemeinderat Heiligenroth hat in seiner Sitzung am [7.10.1984 beschlossen, den BebauungsplanVogelsang" zu Indern:

Die Wege Nr. 176, 181 und 187 werden entsprechend dem Umlegungsplan im Bebauungsplan als öffentiche Verkehrs­fläche dargestellt.

r Anderungsbeschluß des Ortsgemeinderates wird hiermit paß § 2 Abs. 6 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BBauG öffent- F bekanntgemacht.

Jeiligenroth, 23.10.1984 jerfas, Ortsbürgermeister

pntliche Bekanntmachung ^

Merung des BebauungsplanesVogelsang" der Ortsgemeinde n 9enroth, Offenlage des Änderungsentwurfes einschließlich grundung gemäß § 2 a Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG,

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 17.10.1984 beschlossen, die Wege Nr. 176, 181 und 187 entsprechend dem Umlegungsplan als öffentliche Verkehrs­fläche im Bebauungsplan darzustellen.

Die Wege Nr. 176, 181 und 187 sind aus der nachstehend abgedruckten Lageplanskizze ersichtlich.

Der Entwurf des Änderungsplanes einschließlich Begründung liegt gemäß § 2 a Äbs. 6 BBauG in der Zeit

vom 5.11.1984 bis 5.12.1984 (einschließlich) jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donners­tags und freitags von 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 -18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, 5430 Montabaur sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermei­sters in Heiligenroth während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit schrift­lich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Heiligenroth, 23.10.1984 Zerfas, Ortsbürgermeister

Umlegungsausschuß

Geschäftsstelle: Katasteramt (>iontabaur Öffentliche Bekanntmachung Der Grenzregelungsbeschluß vom 6. Sept. 1983 Verfahrensbezeichnung

Erweiterung Industriegebiet", Gemarkung Heiligenroth ist für den restlichen Teil unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 3 des Bun­desbaugesetzes (BBauG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2256, 3617), zuletzt geän­dert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Beschleunigung von Ver­fahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6. Juli 1979 (BGBl. I S. 949) der bisheri­ge Rechtszustand durch den in dem Beschluß über die Grenz­regelung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.