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Montabaur - 10 - 39/84

zwar dort hin und wieder Ausstellungen machen und dabei auch auf die Stadtbücherei und auf den neuen Büchereiring für die Verbandsgemeinde hinweisen. Andererseits bestehe aber das Problem, daß die Eingangshalle kaum zu überwachen sei. Es bestehe die Gefahr, daß dort ausgestellte Bücher sehr schnell entwendet würden.

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindewerke Montabaur, Westerwaldkreis, bringen hiermit die Renovierungsarbeiten von ca. 10 Hoch­behältern zur Ausschreibung.

Zur Ausführung kommen die ANSTREICHERARBEITEN der Schieberkammern sowie der Außenfassaden. Es handelt sich um Hochbehälter verschiedener Größen.

Angebotsplankette sind ab

Montag, den 17. September 1984 bei den Verbandsgemeindewerken Montabaur, Postfach 1262, 5430 Montabaur, erhältlich.

Die Schutzgebühr in Höhe von 20,- DM ist unter der Konto- Nr. 500 140 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Submissionstermin: Freitag, d. 5. Oktober 1984, 10.00 Uhr. Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei den Verbands­gemeindewerken Montabaur, einzureichen.

Verbandsgemeindewerke Montabaur - Wasserversorgung -

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Stadt Montabaur den Ausbau der Asterstraße im Stadtteil Eschelbach öffentlich aus.

LEISTUNGSUMFANG:

750 m^ Erdabtrag

1.500 m** Bitumen oder Pflasterdecke einschl. Unterbau 1.200 m Bordsteine und Tiefbordsteine 300 m Wasserleitung GGG 0 100 mm 300 m Entwässerungsrohre aus Stahlbeton 0 300 mm

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 2, 5430 Montabaur, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 20,- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei der Kreis­sparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

Dienstag, 9. Oktober 1984, 10.00 Uhr.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 218, Kon­rad-Adenauer-Platz 2, 5430 Montabaur, einzureichen.

Montabaur, 19.9.1984 Dr. Possel-Dölken.

Einsendung der Lohnsteuerbelege 1983 an das Finanzamt

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die von ihnen ausgeschrie­benen Lohnsteuerbelege 1983 (Lohnsteuerkarten und Beson­dere Lohnsteuerbescheinigungen) soweit sie nicht an den Ar­beitnehmer ausgehändigt worden sind, in der Zeit vom 1. bis 15.10.1984 dem Betriebsstättenfinanzamt einzureichen.

Die daneben auszuschreibenden Lohnzettel sind in dem glei­chen Zeitraum an das Finanzamt einzusenden, in dessen Be­zirk der Arbeitnehmer am 31.12.1983 seinen Wohnsitz (ge­wöhnlichen Aufenthalt) hatte. In den Fällen, in denen dem Arbeitgeber dieses Finanzamt nicht bekannt ist, sind die Lohn­zettel an das Finanzamt einzureichen, in dessen Bezirk die Lohnsteuerkarte 1984 ausgestellt worden ist. Kann der Ar­beitgeber auch dieses Finanzamt nicht feststellen, z. B. weil das Dienstverhältnis bei ihm vor Ablauf des Kalenderjahres geendet hat, so sind die Lohnzettel an das Finanzamt einzu­

reichen, in dessen Bezirk die Lohnsteuerkarte 1983 ausgestellt worden ist.

Bei Beachtung des vorbezeichneten Einsendezeitraumes wird in vielen Fällen die Ausfertigung einer vom Arbeitnehmer ge. wünschten besonderen Lohnsteuerbescheinigung und ggf. eines Lohnzettels durch Aushändigung der Lohnsteuerkarte 1983 an den Arbeitnehmer erspart werden können.

Es wird gebeten, den Lohnsteuerbelegen ein kurzes Anschrei­ben mit der Angabe der Steuernummer des Arbeitgebers bei- zufügen.

Die Arbeitnehmer, die im Besitz der Lohnsteuerkarte 1983 sind, z. B. weil sie am 31.12.83 nicht in einem Dienstverhit- nis standen, haben die Lohnsteuerkarte bis zum 15.10.84 dem Finanzamt einzusenden, in dessen Bezirk sie am 31.12,83 ihren Wohnsitz hatten, es sei denn, daß sie die Lohnsteuerkarte ihrer Einkommensteuererklärung oder dem Antrag auf Lohn­steuer-Jahresausgleich 1983 beifügen. Sie haben dabei ihre Wohnung am 31.12.83 anzugeben.

Die näheren Einzelheiten, die bei der Ausschreibung der Lohn­steuerbelege zu beachten sind, ergeben sich aus dem Erlaß des Ministeriums der Finanzen in Mainz vom 28.12.83 S 2378 A - 443 (Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz 1984 S. 25 ff., vgl. auch Bundessteuerblatt 1983 I S. 560).

Es wird gebeten, auf die vollständige und sorgfältige Abfassung der Lohnsteuerbescheinigungen zu achten und insbesondere in Spalte 7 des Abschn. V der Lohnsteuerkarte 1983 die voll­ständige Anschrift des Arbeitgebers, die mit Firmenstempel und Unterschrift versehen sein muß, anzugeben.

Koblenz, im September 1984

Oberfinanzdirektion Koblenz.

V/'e Verwaltung informiert

Mach mit... Umweltschutz beginnt zu Hause

... in Zusammenarbeit mit privaten Betrieben des Kfz-Handwerks und Tankstellen konnte ein flächendecken­des Netz von Altölsammelstellen ge­schaffen werden.

Nachstehend werden diese Stellen ge­nannt; bei denen Sie kostenlos Ihr Alt­öl abgeben können: VERBANDSGEMEINDE MONTABAUI Fa. Norbert Elzer, Koblenzer Str., 5430 Montabaur i

Fa. Werner Diel, Westerwaldstr. 2 a, 5430 Montabaur-Horressen Fa. Walter Kindler, Ringstr. 4,5431 Görgeshausen Fa. Karl Arnst, Industriestr., 5431 Heiligenroth Fa. Allkauf SB-Warenhaus GmbH & Co. KG, Industriestr., I 5431 Heiligenroth I

Fa. Gerharz & Böttger GmbH, Industriestr., 5431 Heiligenroth! Fa. Auto-Service Herz GmbH, Zum Issel 1, 5431 Nentershause« Fa. Emil Steinebach, Koblenzer Str., 5431 Nentershausen j Fa. Günther Bernd, Hauptstr., 5411 Neuhäusel I

Fa. G. Reichwein, Eschelbacher Str. 1, 5430 Montabaur I Fa. Paul Metternich, Gelbachstr., 5431 Holler I

Neben den vorgenannten privaten Betrieben befinden sich iffl I Kreis noch 3 weitere Altölannahmestellen und zwar jeweils I bei den kreiseigenen Deponien in , ,1

MEUDT, RENNEROD und beim VERWALTUNGSGEBAlPJ Bodener Str., 5431 Moschheim.

Die Einrichtung weiterer Annahmestellen ist geplant und m Vorbereitung.