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Montabaur- 11 -39/84 Sperrmüll pla n 1984

VERBANDSGEMEINDE MONTABAUR

Boden

Daubach

Eitelborn

Gackenbach

Girod

Görgeshausen

Großholbach

Heilberscheid

Heiligenroth

Holler

Horbach

Hiibingen

Kadenbach

Montabaur (Stadt) ohne Stadtteile Montabaur (Stadt) ohne Sommerwiese, Himmelfeld, Alleestraße, All mannshausen Hohe Straße, Aubachstraße, Eichwiese Montabaur (Stadt) nur Sommerwiese, Him- Lelfeld, Alleestraße, Allmannshausen, Hohe Straße, Aubachstraße, Eichwiese

iMontabaur, Stadtteil Bladernheim Eigendorf Eschelbach Ettersdorf Horressen Reckenthal Wirzenborn

Nentershausen

Neuhäusel

Niederelbert

Niedererbach

iNomborn

Oberelbert

fluppach-Goldhausen

Simmern

[Stahlhofen

Untershausen

Nelschneudorf

SPERRMÜLL

2 . 10 .

8 . 10 .

9.10.

8 . 10 .

2 . 10 .

10 . 10 .

11 . 10 .

5.10.

2 . 10 .

8 . 10 .

8 . 10 .

8 . 10 .

9.10.

4.10.

5.10.

5.10.

5.10.

5.10.

5.10.

3.10.

5.10.

5.10.

10 . 10 . 11 . 10 .

3.10.

10 . 10 . 10 . 10 .

3.10.

2 . 10 . 11 . 10 . 8 . 10 . 8 . 10 . 8 . 10 .

keldepflichten der Hundehalter

Wir haben wiederholt festgestellt, daß nicht alle Hundehalter (iren Meldepflichten über die An- und Abmeldung von Hun­ten nachkommen.

Nachstehend wird daher erneut hierauf hingewiesen:

)Wer innerhalb der Verbandsgemeinde Montabaur einen Hund inschafft oder mit einem Hund neu zuzieht, hat diesen binnen |14Tagen nach der Anschaffung oder nach dem Zuzug anzu­melden.

Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des 3. Monats nach ter Geburt, zugelaufene Hunde mit Ablauf eines Monats als pngeschafft.

leder Hund, welcher abgeschafft wurde oder abhanden ge- fommen ist, muß spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ab- jauf des Kalendervierteljahres, innerhalb dessen der Abgang rf °lgt ist, abgemeldet werden.

Erweisen darauf hin, daß auch solche Hunde anzumelden |ind, für die eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung ge­ährt wird. Soweit Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiun- ten beantragt werden, sind die entsprechenden Unterlagen bei r® r Anmeldung vorzulegen.

Pie An- bzw. Abmeldung kann bei der Ortsgemeinde oder bei * r Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Steueramt - Rathaus, vorgenommen werden.

p Nachteile bei den von uns durchzuführenden Kontrollen Vermeiden, bitten wir die Hundehalter in jhrem eigenen In­sasse, die vorstehenden Meldepflichten zu beachten. Insbe- »mdere weisen wir darauf hin, daß die Nichtbeachtung der Meldepflichten eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit ner Geldbuße geahndet werden kann.

Aktion "Grippeschutzimpfung 1984"

SCHÜTZEN SIE SICH UND IHRE FAMILIE VOR DER VIRUSGRIPPE

Oft wird schon eine leichte Erkältung Grippe genannt. Doch die echte Grippe (Influenza) ist eine Krankheit, die zu gefährli­chen Komplikationen führen kann. Sie ist ansteckend und breitet sich in Windeseile über Länder und Kontinente aus. Da hilft nur eins: Mit der Grippeschutzimpfung Vorbeugen!

Auch in diesem Jahr führt die AOK Westerwald vom 8. Okto­ber bis 29. Oktober die Aktion "Grippeschutzimpfung" durch.

Die Grippeschutzimpfung ist für die Versicherten der AOK Westerwald und deren Familienangehörige kostenlos. Von al­len übrigen Personen ist ein Unkostenbeitrag von 6 DM zu ent­richten. Für Versicherte von Ersatzkassen wird dieser Betrag von uns unmittelbar mit der zuständigen Ersatzkasse abge­rechnet. Die Mitgliedschaft zur AOK Westerwald oder einer Ersatzkasse sollte durch die Vorlage des Krankenscheinheftes nachgewiesen werden. Die Impfung von Minderjährigen ist von der Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten abhängig.

Die Grippeschutzimpfung ist zweifellos eine der ungefährlich­sten Impfungen. Sie erfolgt schmerzlos mit der Impfpistole. Normalerweise bereitet sie keinerlei Beschwerden. Sollte es einmal zu einer Rötung oder Schwellung an der Impfstelle, zu leichten Kopfschmerzen oder Abgeschlagenheit oder zu geringfügigem Temperaturanstieg kommen, besteht kein An­laß zur Beunruhigung. Diese Erscheinungen klingen innerhalb von ein bis zwei Tagen von allein wieder ab.

Nur wenige Personen dürfen sich nicht impfen lassen:

O Personen, die auf Hühnereiweiß allergisch reagieren,

O Personen mit einer akuten oder abklingenden Infektions­krankheit,

O Personen mit chronisch eitrigen Entzündungen, z.B. Furunkulose,

O Personen, die bereits mit Influenzavirus angesteckt sind. Öffentliche Impfstellen mit einer Vielzahl von Impfterminen wurden im Westerwaldkreis eingerichtet. Die AOK Wester­wald führt die Grippeschutzimpfung auch in größeren Betrie­ben und in Schulen durch.

IMPFTERMINE IN DER VERBANDSGEMEINDE MONTABAUR

Impfort

Impftag Impflokal

Impf zeit

Boden

Mi. 10.10. Ahrbachhalle

15.00

Girod

Fr. 12.10. Schule

11.30

Heilberscheid

Mo. 15.10. Schule

10.00

Heiligenroth

Fr. 12.10. Vogelsanghalle

10.50

Horbach

Mo. 15.10. Schule

10.30

Kadenbach

Do. 11.10. Schule

11.00

Montabaur'

Do. 11.10. AOK-Hauptge-

9.15-10.00

schäftsstelle

Mo. 15.10. AOK-Hauptge-

14.30-15.15

schäftsstelle

Mo. 29.10. AOK-Hauptge-

8.30-9.15

schäftsstelle

Nentershausen

Fr. 12.10. Schule

13.45

Neuhäusel

Do. 11.10. Augstschule

16.00

Niederelbert

Do. 11.10. Schule

15.40

Ruppach -Goldh.

Mi. 10.10. Schule

16.10

Simmern

Do. 11.10. Schule

10.45

Welschneudorf

Do. 11.10. Schule

8.40

Bekämpfung der

Varroatose

Das Veterinäramt der Kreisverwaltung weist auf folgendes hin:

Nach § 16 der Bienenseuchen-Verordnung sind die Besitzer varroabefallener Bienenvölker verpflichtet, alle Bienenvölker ihres Standes gegen Varroatose zu behandeln.

Das Mittel - Folbex VA Neu - für die Herbstbehandlung wird durch die betreffenden Imker beim Imkerverband Nassau e.V. -, Birkenweg 7, 5238 Gehlert, bestellt und die Kosten - DM 2,-- je Streifen - per Konto des Verbandes - KSK Hachenburg