Montabaur- 11 -39/84 Sperrmüll pla n 1984
VERBANDSGEMEINDE MONTABAUR
Boden
Daubach
Eitelborn
Gackenbach
Girod
Görgeshausen
Großholbach
Heilberscheid
Heiligenroth
Holler
Horbach
Hiibingen
Kadenbach
Montabaur (Stadt) ohne Stadtteile Montabaur (Stadt) ohne Sommerwiese, Himmelfeld, Alleestraße, All mannshausen Hohe Straße, Aubachstraße, Eichwiese Montabaur (Stadt) nur Sommerwiese, Him- Lelfeld, Alleestraße, Allmannshausen, Hohe Straße, Aubachstraße, Eichwiese
iMontabaur, Stadtteil Bladernheim Eigendorf Eschelbach Ettersdorf Horressen Reckenthal Wirzenborn
Nentershausen
Neuhäusel
Niederelbert
Niedererbach
iNomborn
Oberelbert
fluppach-Goldhausen
Simmern
[Stahlhofen
Untershausen
Nelschneudorf
SPERRMÜLL
2 . 10 .
8 . 10 .
9.10.
8 . 10 .
2 . 10 .
10 . 10 .
11 . 10 .
5.10.
2 . 10 .
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3.10.
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2 . 10 . 11 . 10 . 8 . 10 . 8 . 10 . 8 . 10 .
keldepflichten der Hundehalter
Wir haben wiederholt festgestellt, daß nicht alle Hundehalter (iren Meldepflichten über die An- und Abmeldung von Hunten nachkommen.
Nachstehend wird daher erneut hierauf hingewiesen:
)Wer innerhalb der Verbandsgemeinde Montabaur einen Hund inschafft oder mit einem Hund neu zuzieht, hat diesen binnen |14Tagen nach der Anschaffung oder nach dem Zuzug anzumelden.
Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des 3. Monats nach ter Geburt, zugelaufene Hunde mit Ablauf eines Monats als pngeschafft.
leder Hund, welcher abgeschafft wurde oder abhanden ge- fommen ist, muß spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ab- jauf des Kalendervierteljahres, innerhalb dessen der Abgang rf °lgt ist, abgemeldet werden.
Erweisen darauf hin, daß auch solche Hunde anzumelden |ind, für die eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung geährt wird. Soweit Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiun- ten beantragt werden, sind die entsprechenden Unterlagen bei r® r Anmeldung vorzulegen.
Pie An- bzw. Abmeldung kann bei der Ortsgemeinde oder bei * r Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Steueramt - Rathaus, vorgenommen werden.
p Nachteile bei den von uns durchzuführenden Kontrollen Vermeiden, bitten wir die Hundehalter in jhrem eigenen Insasse, die vorstehenden Meldepflichten zu beachten. Insbe- »mdere weisen wir darauf hin, daß die Nichtbeachtung der Meldepflichten eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit •■ner Geldbuße geahndet werden kann.
Aktion "Grippeschutzimpfung 1984"
SCHÜTZEN SIE SICH UND IHRE FAMILIE VOR DER VIRUSGRIPPE
Oft wird schon eine leichte Erkältung Grippe genannt. Doch die echte Grippe (Influenza) ist eine Krankheit, die zu gefährlichen Komplikationen führen kann. Sie ist ansteckend und breitet sich in Windeseile über Länder und Kontinente aus. Da hilft nur eins: Mit der Grippeschutzimpfung Vorbeugen!
Auch in diesem Jahr führt die AOK Westerwald vom 8. Oktober bis 29. Oktober die Aktion "Grippeschutzimpfung" durch.
Die Grippeschutzimpfung ist für die Versicherten der AOK Westerwald und deren Familienangehörige kostenlos. Von allen übrigen Personen ist ein Unkostenbeitrag von 6 DM zu entrichten. Für Versicherte von Ersatzkassen wird dieser Betrag von uns unmittelbar mit der zuständigen Ersatzkasse abgerechnet. Die Mitgliedschaft zur AOK Westerwald oder einer Ersatzkasse sollte durch die Vorlage des Krankenscheinheftes nachgewiesen werden. Die Impfung von Minderjährigen ist von der Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten abhängig.
Die Grippeschutzimpfung ist zweifellos eine der ungefährlichsten Impfungen. Sie erfolgt schmerzlos mit der Impfpistole. Normalerweise bereitet sie keinerlei Beschwerden. Sollte es einmal zu einer Rötung oder Schwellung an der Impfstelle, zu leichten Kopfschmerzen oder Abgeschlagenheit oder zu geringfügigem Temperaturanstieg kommen, besteht kein Anlaß zur Beunruhigung. Diese Erscheinungen klingen innerhalb von ein bis zwei Tagen von allein wieder ab.
Nur wenige Personen dürfen sich nicht impfen lassen:
O Personen, die auf Hühnereiweiß allergisch reagieren,
O Personen mit einer akuten oder abklingenden Infektionskrankheit,
O Personen mit chronisch eitrigen Entzündungen, z.B. Furunkulose,
O Personen, die bereits mit Influenzavirus angesteckt sind. Öffentliche Impfstellen mit einer Vielzahl von Impfterminen wurden im Westerwaldkreis eingerichtet. Die AOK Westerwald führt die Grippeschutzimpfung auch in größeren Betrieben und in Schulen durch.
IMPFTERMINE IN DER VERBANDSGEMEINDE MONTABAUR
Impfort
Impftag Impflokal
Impf zeit
Boden
Mi. 10.10. Ahrbachhalle
15.00
Girod
Fr. 12.10. Schule
11.30
Heilberscheid
Mo. 15.10. Schule
10.00
Heiligenroth
Fr. 12.10. Vogelsanghalle
10.50
Horbach
Mo. 15.10. Schule
10.30
Kadenbach
Do. 11.10. Schule
11.00
Montabaur'
Do. 11.10. AOK-Hauptge-
9.15-10.00
schäftsstelle
Mo. 15.10. AOK-Hauptge-
14.30-15.15
schäftsstelle
Mo. 29.10. AOK-Hauptge-
8.30-9.15
schäftsstelle
Nentershausen
Fr. 12.10. Schule
13.45
Neuhäusel
Do. 11.10. Augstschule
16.00
Niederelbert
Do. 11.10. Schule
15.40
Ruppach -Goldh.
Mi. 10.10. Schule
16.10
Simmern
Do. 11.10. Schule
10.45
Welschneudorf
Do. 11.10. Schule
8.40
Bekämpfung der
Varroatose
Das Veterinäramt der Kreisverwaltung weist auf folgendes hin:
Nach § 16 der Bienenseuchen-Verordnung sind die Besitzer varroabefallener Bienenvölker verpflichtet, alle Bienenvölker ihres Standes gegen Varroatose zu behandeln.
Das Mittel - Folbex VA Neu - für die Herbstbehandlung wird durch die betreffenden Imker beim Imkerverband Nassau e.V. -, Birkenweg 7, 5238 Gehlert, bestellt und die Kosten - DM 2,-- je Streifen - per Konto des Verbandes - KSK Hachenburg

