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Montabaur

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Verwaltung alle Anlieger der Kirchstraße befragen. Ausschrei­bungsunterlagen sollten bis 15.10.1984 erstellt werden. Am 2 Oktober 1984 solle dann der Haupt- und Finanzausschuß sechs Architekturbüros benennen, die bis zum 31.12.1984 Vorentwürfe zu einem festen Honoar (etwa 8.000,-- DM) vor­legen. Diese Vorentwürfe sollten so gestaltet sein, daß eine Auswertung durch die politischen Gremien und die Verwal­tung möglich sei. Mit der Erstellung von Vorentwürfen sollten sechs renommierte Planungsbüros beauftragt werden, die min­destens drei zur Ausführung gekommene Fußgängerzonen ge­plant haben.

Dadurch sei - so Kram - gewährleistet, daß man die Ergebnisse ihrer Planung überprüfen könne.

Die CDU-Fraktion wisse, daß die Planung der Fußgängerzone für einheimische Planer auch interessant sei. Ihnen sollte die Möglichkeit eröffnet werden, außerhalb der offiziellen Aus­schreibung der Vorentwurfsplanung Entwürfe zu erstellen und | der Stadt vorzulegen. Wenn in diesen Plänen ansprechende Ideen enthalten seien, die man übernehmen wolle, könne man die Pläne kaufen.

Zum weiteren Verfahren schlug Albert Kram vor, die Auswer­tung der Vorentwürfe solle im Januar 1985 erfolgen. Mit auf­gehendem Frühjahr 1985 solle man mit den Bauarbeiten be­ginnen. Er hoffe, daß die Fußgängerzone irn Oktober oder November 1985 fertiggestellt sei, so daß in der Vorweihnachts­zeit die Möglichkeit bestehe, in der neuen Fußgängerzone einzukaufen. Die Verwaltung forderte der CDU-Fraktionsspre- cher auf, die organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bauarbeiten und die vorbereitenden Untersuchungen durch die Verwaltung ausreichend betreut werden können.

Inder Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 2.10.

I solle die Verwaltung ihre Vorstellungen in dieser Frage darlegen.

Der Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion, Paul Widner, hatte zunächst Bedenken gegen den von der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Vergabemodus, stimmte aber nach einer Sitzungsunterbrechung unter gewissen Einschränkungen zu.

Für die FWG-Fraktion sprach sich Paul-Heinz Schweizer für einen offenen städtebaulichen Realisierungswettbewerb aus.

Ein offener Wettbewerb habe den Vorteil, daß sich auch an­dere Planer mit diesem Projekt befassen könnten. Außerdem werde so gewährleistet, daß möglichst viele Ideen "auf den Tisch" kämen, unter denen der Stadtrat auswählen könne.

|Dem Argument von Bürgermeister Dr. Possel-Dölken, ein Ideenwettbewerb sei zu langwierig, hielt er entgegen, daß auch anderenorts recht kurzfristige Termine für die Abgabe von Angeboten und Entwürfen gesetzt würden.

1. Beigeordneter Dr. Hütte erklärte, angesichts der fachlichen Kriterien, die von der CDU-Fraktion für eine Beteiligung an der Ausschreibung genannt worden seien (drei realisierte Pro­jekte) scheide eine ursprünglich ins Auge gefaßte Liste von Planungsbüros ohnehin aus. Im übrigen müsse man sich auch larüber im Klaren sein, daß ein offener Ideenwettbewerb nicht bundesweit durchgeführt werden könne, sondern regional be- renzt sei. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken unterstrich, man önne zwar bei einem offenen Wettbewerb kurze Fristen für iJie Abgabe von Entwurfsplanungen setzen. Allerdings sei die Auswahl zwischen den eingebrachten Entwürfen durch den IStadtrat sehr aufwendig und langwierig.

inschließend wurde über den Antrag der FWG-Fraktion abge- timmt, zur Erlangung von Entwurfsunterlagen einen regelrech- in Architektenwettbewerb auszuschreiben. Sechs Ratsmit- lieder votierten für diesen Antrag, 20 dagegen.

odann beschloß der Stadtrat mit 20 Ja-Stimmen und 6 Nein- ghmmen den von Bürgermeister Dr. Possel-Dölken formulierten (Antrag, der auf die Vorschläge der CDU-Fraktion zurückging, *|nd folgenden Wortlaut hatte:

k'h^ anun 9 c * er Neugestaltung im Zusammenhang mit ver- i v® ^beruhigenden Maßnahmen (Fußgängergeschäftsstraße/ t^er ehrsberuhigte Straßenführung) im Bereich der L 326

zwischen Einmündung Wallstraße und Kreuzung Peterstor­straße sollen 5 - 6 Planungsbüros mit der Erstellung von Plan­unterlagen beauftragt werden. Dabei sind nur Büros zu berück­sichtigen, die mindestens drei Referenzprojekte für ähnliche Planungen in vergleichbaren Städten, von denen mindestens zwei anschließend auch zur Ausführung gekommen sind, nachweisen können. Ortsansässige Planungsbüros, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können sich daneben freiwillig und ohne Honorarvereinbarung daran beteiligen.

Zum weiteren Vorgehen schlug Bürgermeister Dr. Possel-Döl­ken vor zu beschließen, daß die Verwaltung beauftragt wird, bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und Bau­ausschusses am 2.10.1984 die Ausschreibungsunterlagen für die Durchführung dieses beschränkten Planungswettbewerbes vorzubereiten. Der Haupt- und Finanzausschuß sollte ermäch­tigt werden, am 2.10.1984 über die Vergabe zu entscheiden. Paul-Heinz Schweizer (FWG) sprach sich hingegen dafür aus, die Entscheidung über den Planungsauftrag dem Rat vorzube­halten. Dieser Antrag fand keine Mehrheit, und der Stadtrat beschloß mit 21 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen entspre­chend dem Vorschlag des Bürgermeisters.

GENEHMIGUNG VON HAUSHALTSÜBERSCHREITUNGEN

Einstimmig billigte der Stadtrat Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 1983 des Hospitalfonds. Der Ansatz für den Verwaltungsbedarf (6.934,91 DM) wurde um 1.611,60 DM überschritten (Mehrbedarf durch die Übernahme der Fahrtkosten einer Aushilfskraft, die unentgeltlich im Alten­heim arbeitete, sowie durch Bekanntmachungskosten für zwei Stellenausschreibungen). Für Aus- und Fortbildung wur­den 653,-- DM außerplanmäßig bereitgestellt (Kosten für die Teilnahme an einem Diätkurs). Der Ansatz für Lohnkosten­verrechnungen mit der Stadt (40.000,- DM) wurde um rd. 5.000,- DM überschritten, weil zusätzliche Arbeiten für Renovierungsmaßnahmen und den Umbau von Schwesternzim­mern zu Heimplätzen angefallen sind.

Einstimmig billigte der Stadtrat auch eine überplanmäßige Aus­gabe bei dem Ansatz für die Haltung von Fahrzeugen in Höhe von 2.500,-- DM. Um diesen Betrag wurde der Haushaltsansatz von 5.000,- DM überschritten, weil größere Reparaturen an dem Kleintraktor der Stadt und dem Rasenmäher angefallen sind. Diese Haushaltsüberschreitung wird gedeckt durch Aus­gabeeinsparungen bei den Unterhaltungskosten der Grund­stücke und der baulichen Anlagen.

Weiterhin billigte der Stadtrat eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 2.000,- DM gegenüber dem Haushaltsansatz (25.000,- DM) für Zuschüsse an übrige Bereiche zur Förderung des Sports, (Zuschuß der Stadt an den SV Horressen zur An­schaffung eines gebrauchten Kleinbusses, der für den Transport der Jugendfußballer benötigt wird.

EILENTSCHEIDUNG GEBILLIGT

Anschließend nahm der Stadtrat Kenntnis von einer Eilent- scheidung des Bürgermeisters und der Beigeordneten bezüg­lich der Durchführung von Reparaturarbeiten zur Gebäudeer­haltung am Kindergarten "St. Martin" in der Elgendorfer Straße. Es ging um die Reparatur und das Streichen der Holz­fassaden sowie das Streichen der Holzfenster sowie das Neuver­legen von abgesackten Betonplatten im Bereich der Außenan­lagen. Die Arbeiten konnten sinnvollerweise nur während der Sommerferien durchgeführt werden.

BEBAUUNGSPLAN "HEMCHEN" IM STADTTEIL HORRESSEN WIRD GEÄNDERT

Der Stadtrat beschloß einstimmig, den Bebauungsplan "Hem- chen" so zu ändern, daß die Straße "Im Hemchen" als Verkehrs beruhigter Bereich ausgewiesen wird. Dieser Stadtratsbeschluß geht auf eine Empfehlung des Haupt- und Finanz-, sowie Bau­ausschusses in der Sitzung am 20.3.1984 zurück. Der rechts­verbindliche Bebauungsplan weist die Straße als öffentliche Verkehrsfläche aus, enthält jedoch differenzierte Festsetzungen hinsichtlich der Ausbaubreite der reinen Fahrbahn (5,50 m) und der beiderseitigen Bürgersteige (jeweils 1,50 m). Nach neuerer Rechtssprechung zum Bauplanungsrecht und zum