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Montabaur - 12 - 38/84

Beitragsrecht ist es jedoch erforderlich, für den Bau und die spätere Abrechnung (Erhebung von Erschließungsbeiträgen) die Differenzierung zwischen Fahrbahn und Gehwegen auf­zuheben, wenn eine Straße als verkehrsberuhigter Bereich, also ohne Aufteilung von Straße und Bürgersteig ausgebaut wird.

Dies soll durch die oben bezeichnete Änderung des Bebau­ungsplanes geschehen. Der Stadtrat beschloß weiter, mit den Planungsarbeiten die Verbandsgemeindeverwaltung zu beauf­tragen. Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung (§ 2 a Abs. 1 und 2 BBauG) wird gern. § 2 a Abs. 4 BBauG verzichtet, da sich die Planänderung auf das Plangebiet und die Nachbarge­biete nur unwesentlich auswirkt. Der Stadtrat stimmte dem vorgelegten Plan zur Änderung des Bebauungsplanes "Hem- chen" zu und beschloß seine Offenlage gern. § 2 a Abs. 6 BBauG.

BEBAUUNGSPLAN ''SCHULZENTRUM" WIRD GEÄNDERT Einstimmig beschloß der Stadtrat, den Bebauungsplan "Schul­zentrum" so zu ändern, daß für die Erweiterung des jetzigen Realschulgebäudes als zukünftigem Standort des Mons Tabor Gymnasiums die überbaubare Fläche erweitert wird. Hinter­grund dieser Entscheidung ist die Absicht, das Gymnasium in das jetzige Gebäude der Realschule und die Realschule in das Gebäude des Mons Tabor Gymnasiums zu verlegen, also einen Tausch vorzunehmen.

Dazu ist eine Erweiterung der bisherigen Realschule erforder­lich, die nach den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebau­ungsplanes "Schule- und Sportzentrum" nicht möglich ist. Die in diesem Bebauungsplan ausgewiesenen überbaubaren Flächen müssen erweitert werden. Die Bebauungsplanänderung wird in einem vereinfachten Verfahren durchgeführt, da die Grund­züge der Planung nicht berührt werden.

IM BEREICH BAHNHOFSTRASSE, ALLEESTRASSE UND HOHE STRASSE WIRD EIN BEBAUUNGSPLAN AUFGE- STE1.LT.

Durch einstimmiges Votum bestimmte der Stadtrat, daß für den o.g. Bereich, der exakt umgrenzt wird

im Norden von der Hohen Straße,

im Osten von der Wege-Parzelle Nr. 5837/2 und dem Gel­tungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Im Hahn",

im Süden von der Alleestraße und

im Westen von der Bahnhofstraße,

einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Plan erhält die Bezeich­nung "Im Hahn - Erweiterung".

Der o.g. Beteich wurde bisher noch nicht städtebaulich geord­net. Das Gebiet beinhaltet sowohl eine Wohnnutzung als auch eine Bebauung mit Geschäftshäusern, sowie Grundstücke mit gemischter Nutzung. Durch die Aufstellung eines Bebauungs­planes soll Klarheit darüber geschaffen werden, wie die vorhan­dene und künftige Bebauung in diesem Bereich geregelt werden kann.

Den Auftrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes erhielt die Kreisplanungsstelle.

ABRUNDUNGSSATZUNG IM BEREICH DES STADTTEI­LES BLADERNHEIM

Ebenfalls einstimmig beschloß der Stadtrat, für einen Teilbe-, reich des Stadtteils Bladernheim eine sog. Entwicklungssat­zung gern. § 34 Abs. 2 a BBauG aufzustellen. Der Geltungs­bereich dieser Satzung umfaßt einen Teil des Bereiches "In der Hehl" im Stadtteil Bladernheim. Durch die Aufstellung der Satzung erklärt die Stadt ihre Absicht, den Geltungsbereich dieser Satzung als zusammenhängend bebauten Ortsteil zu ent­wickeln. Konkreter Hintergrund für den Erlaß dieser Satzung ist die ablehnende Entscheidung der Kreisverwaltung über einen Antrag auf Grundstücksteilung in dem vorbezeichneten Gebiet. Nach Auffassung der Kreisverwaltung würde ohne eine bauleitmäßige Ordnung des Bereichs "In der Hehl" eine unge­ordnete bauliche Entwicklung eingeleitet, die mit den Be­stimmungen des BBauG und dem vorhandenen dörflichen Cha­rakter des Stadtteils Bladernheim kollidierte. Um eine weitere bauliche Entwicklung in diesem Bereich zu ermöglichen, hat nun der Stadtrat die o.g. Satzung aufgestellt.

Der Geltungsbereich dieser Satzung ist im verbindlichen Flj chennutzungsplan der Verbandsgemeinde als Wohnbaufläch e dargestellt.

HERZOG-ADOLF-STRASSE WIRD ALS VERKEHRSBE RUHIGTE ZONE AUSGEBAUT

Für die CDU-Fraktion erklärte 1. Beigeordneter Dr. Paul HüthJ seine Fraktion habe die Vor- und-Nachteile eines Verkehrs!* ruhigten Ausbaues und einer konventionellen Bauweise sorg, faltig gegeneinander abgewogen und insbesondere auch die betroffenen Bürger befragt. In einem Gespräch der CDU-Frak­tion mit den Anliegern der Herzog-Adolf-Straße habe sich die überwältigende Mehrheit der Anlieger für einen verkehrsberul ten Ausbau ausgesprochen. Es sei angezeigt, beim Ausbau der Straße die veränderten Verhältnisse zu berücksichtigen. Gegen, über dem ursprünglichen Ausbau habe die Verkehrsdichte er­heblich zugenommen.

Außerdem werde die Herzog-Adolf-Straße in erheblichem als Abkürzung in Richtung Schulzentrum und in Richtung Eschelbach frequentiert. Es sei sinnvoll, den Durchgangsver­kehr auf die klassifizierten Straßen zu leiten.

Für die SPD-Fraktion sprach sich Karl-Heinz Bacher ebenfalli für einen verkehrsberuhigten Ausbau aus. Dieser habe gegen­über einer konventionellen Bauweise erhebliche Vorteile. Da Wohnwert der angrenzenden Grundstücke werde erheblich gesteigert. Die Erhöhung der Sicherheit insbesondere für ältsu Leute und Kinder sei nicht gering zu schätzen. Allerdings^ es wünschenswert gewesen - so Bächer - wenn man sich vorher Gedanken darüber gemacht hätte, wohin der Verkehr fließt der von der Herzog-Adolf-Straße ferngehalten wird. Die SPD Fraktion stimme dem verkehrsberuhigten Ausbau zu und be­grüße, daß hier gegenüber früher ein Prozeß des Umdenkenuuj Zusehen sei.

FWG-Fraktion sprach Vorsitzender Paul-Heinz Schweizer sich ebenfalls grundsätzlich für einen verkehrsbruhigten Aus­bau aus. Er forderte allerdings, im Bereich der Kreuzung Fürstenweg/Albertstraße/Freiherr-von-Stein-Straße eine Ai anlage zu installieren. Durch den verkehrsberuhigten Ausbau der Herzog-Adolf-Straße sei zu erwarten, daß sich das Ver­kehrsaufkommen in diesem ohnehin sehr gefährlichen Kreu­zungsbereich noch erhöhen werde. Paul-Heinz Schweizer be­antragte für die FWG-Fraktion, bei der Kreisverwaltung den Antrag auf Errichtung einer Ampelanlage zu stellen. Diesem Antrag stimmte der Stadtrat (25 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung) zu.

Anschließend beschloß der Stadtrat mit großer Mehrheit (21 Stimmen, 3 Enthaltungen, 2 Nein-Stimmen), daß die Herzog- Adolf-Straße als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut wird.

VERABSCHIEDUNG EINER NEUEN HAUPTSATZUNG

Die Verwaltung hatte dem Stadtrat den Entwurf einer neuen Hauptsatzung vorgelegt, der gegenüber der ursprünglichen Hauptsatzung nur wenige Änderungen beinhaltet:

Zum einen ist der von der CDU-Fraktion beantragte Umwelt ausschuß dort verankert. Zum anderen sind Regelungen über das Verfahren zur Wahl des Stadtteilausschusses vorgesehen.

1. Beigeordneter, Dr. Hütte, (CDU) begründete nochmals de». Antrag seiner Fraktion, der in der konstituierenden Sitzung am 9. Juli 1984 gestellt worden ist, einen Umweltausschuß zu wählen und diesen in der Hauptsatzung zu verankern.

Die Bedeutung der Umweltprobleme sei in den letzten Jahr» stärker ins Bewußtsein gerückt. Man wolle ein Gremium sc» fen, in dem sich Fachleute Gedanken darüber machen, was auf I akaler Ebene zur Erhaltung und zum Schutz der Umw 1 getan werden könne.

Paul Widner, Vorsitzender der SPD-Fraktion, betonte, es sei nicht damit getan, einem Ausschuß einen anderen Nam» zu geben. Vielmehr müsse dieser Umweltausschuß konkrete Arbeit leisten. Er kündigte an, daß die SPD-Fraktion häufig die Einberufung des Umweltausschusses beantragen werde.

Pazl-Heinz Schweizer erklärte für die FWG-Fraktion eben^i die grundsätzliche Zustimmung zur Gründung eines