Montabaur -10 - 38/84
zwischen Einmündung Wallstraße und Einmündung Kolping- straße/Gelbachstr. zur Gemeindestraße einzuleiten.
Der Bereich der L 326 - Kleiner Markt, Großer Markt und Kirchstraße - (Bereich zwischen Einmündung Steinweg und Einmündung Elisabethenstraße) wird als Fußgängergeschäftsstraße angelegt.
Mit der Annahme dieses Antrages durch die Mehrheit des Stadtrates (17 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme) sind die Weichen gestellt für den Bau der Fußgängerzone im nächsten Jahr.
Bevor es zu diesem Beschluß kam, wies Bürgermeister Dr. Possel- Dölken darauf hin, daß die Entscheidung, ob eine Fußgängerzone in der Innenstadt entstehen soll oder nicht, ein wichtiger Markstein für die zukünftige Weiterentwicklung der Stadt sei.
Zur Vorbereitung und Meinungsbildung habe man - so der Bürgermeister - eine Besichtigungsfahrt mit den Mitgliedern des Stadtrates durchgeführt und die Städte Neustadt an der Weinstraße, Ettlingen, Wiesloch, Mosbach und Bensheim aufgesucht. Es sei darum gegangen, den Ratsmitgliedern anhand konkreter Beispiele zu zeigen, wie Fußgängerzonen gestaltet werden können. Dabei seien auch die verschiedenen Möglichkeiten, die sich für eine Stadt bieten, deutlich geworden. Außerdem habe man sich von den jeweiligen Verwaltungen über das Verfahren informieren lassen, in dem die Fußgängerzonen errichtet wurden.
Albert Kram, der Vorsitzende der CDU-Fraktion, drückt seine Genugtuung und besondere Freude darüber aus, daß nun mit dem Bau der innerstädtischen Umgehungsstraße die Voraussetzungen für die Errichtung einer Fußgängerzone im Bereich der Kirchstraße sowie des Großen und Kleinen Marktes geschaffen worden sind. Die CDU-Fraktion habe diese Fußgängerzone seit vielen Jahren angestrebt.
Man wolle eine konkrete Planung für eine Fußgängerzone im Berejch zwischen der Einmündung der Elisabethenstraße und des Steinweges in die L 326. Weiterhin solle die Verwaltung untersuchen, wie eine sinnvolle Regelung für die Bahnhofstraße aussehen könne. Er denke etwa an die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches. In die Planungen solle auch einbezogen werden, was mit dem Steinweg, der Elisabethenstraße f und den abzweigenden "Ählchen" geschehen soll. In dieser Frage erwarte man ein Gesamtkonzept.
Nachdem mit dem Bau der innerstädtischen Umgehungsstraße die Voraussetzungen geschaffen worden seien, solle nach dem Willen der CDU-Fraktion jetzt unverzüglich beschlossen werden, in dem zuvor genannten Bereich eine Fußgängerzone einzurichten.
Paul Widner, der Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion, räumte ein, daß man sich die Entscheidung, ob man eine Fußgängerzone wolle oder nicht, nicht leicht gemacht habe. Nicht zuletzt aufgrund der Besichtigungsfahrt sei man zu dem Ergebnis gekommen, daß eine Fußgängerzone für die Stadt Montabaur die beste Lösung sei. Er machte aber auch deutlich, daß die Stadt hier nur ein Angebot machen könne. Es sei Aufgabe der Geschäftsleute, die Fußgängerzone mit Leben zu erfüllen. Er appellierte an die Geschäftsleute, zu gegebener Zeit die entsprechenden Initiativen zu ergreifen.
Bezüglich der Kosten erklärte Paul Widner (SPD), man müsse sich zu gegebener Zeit noch darüber unterhalten, wie die Kosten zwischen Stadt und Anliegern aufzuteilen seien. Nach den Vorstellungen der SPD-Fraktion solle die Stadt den Großteil der Kosten (75 %) übernehmen. Parkplätze habe man in der Vergangenheit genügend geschaffen. Wenn - wie vorgesehen - in etwa 5 - 7 Jahren ein zusätzliches Angebot von 200 Plätzen geschaffen werde, reiche dies aus. Im Prinzip sei man also für die Ausweisung einer Fußgängerzone in dem Bereich, den Ratsmitglied Kram genannt habe.
Für die FWG-Fraktion nahm der Vorsitzende Paul-Heinz Schweizer Stellung. Der FWG-Fraktionsvorsitzende äußerte sich skeptisch gegenüber der Aussage von Paul Widner (SPD), die vorhandenen Parkplätze reichten kurzfristig aus. Die Besichtigungsreise habe gezeigt, daß eine Fußgängerzone in erheblichem Maß Parkplätze in der näheren Umgebung erfordert.
Die FWG-Fraktion sei mehrheitlich für die Ausweisung der Fußgängerzone.
Franz-Josef Eschenauer (FWG) sprach sich gegen die Auswei- sung einer Fußgängerzone im Bereich Großer und Kleiner Markt sowie Kirchstraße aus. Die Städte, die man bei dieser Bereisung aufgesucht habe, seien weder nach der Einwohnerzahl noch nach dem Steuervolumen vergleichbar. Die Finanzierung der Fußgängerzone sei nach seiner Überzeugung nicht gesichert. In anderen Städten sei der Bau einer Fußgängerzonj im Rahmen eines Sanierungsverfahrens erfolgt. Ratsmitglied Eschenauer wies auch darauf hin, daß die L 326 jetzt als Landesstraße in der Straßenbaulastträgerschaft des Landes steht nach der Umwidmung aber in die Zuständigkeit der Stadt fallt.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken widersprach der Aussage von Ratsmitglied Eschenauer, man habe keine vergleichbaren Städte aufgesucht. Einige der besuchten Städte seien von der Größenordnung her und auch mit Blick auf die Stadt - Umland Beziehungen durchaus mit Montabaur vergleichbar.
Albert Kram (CDU-Fraktion) erklärte: Man könnte nicht einerseits fehlende Gewerbesteuereinnahmen beklagen und auf der anderen Seite nichts tun, um die Voraussetzungen für bessere Geschäftsbedingungen in der Innenstadt zu schaffen. Man müsse Sorge dafür tragen, daß sich die Innenstadt weiterentwickle und nicht weitere Geschäfte den Stadtkern ver- j lassen, um sich in einem Gewerbegebiet anzusiedeln. Im übrigen müsse man der Aussage widersprechen, die Finanzierung der Fußgängerzone auf einer Straßenfläche von 200 x 10 m sei keine Größenordnung, die für eine Stadt wie Montabaur > den Ruin bedeuten könne. Es entstünden allenfalls Kosten von ca. 400.000,- DM. Dies müsse es der Stadt wert sein, j zur Weiterentwicklung des Stadtkerns beizutragen. 1
Viele vergleichbare Städte hätten mit Erfolg Fußgängerzonen] geschaffen. I
Unter Bezug auf die Aussage Eschenauers, der Bereich der Fußgängerzone liege nicht in einem Sanierungsgebiet, berich-1 tete Bürgermeister Dr. Possel-Dölken, ihm sei auf eine An- I frage beim zuständigen Referenten der Bezirksregierung die I Antwort gegeben worden, daß in der Vergangenheit eine Ein-1 beziehung der Kirchstraße in ein Sanierungsverfahren ohne | weiteres möglich gewesen sei, dies aber von der Mehrzahl der I Anlieger nicht gewünscht und deshalb von der Stadt auch I nicht beantragt worden sei, I
Außerdem hätten die Anlieger nach der derzeitigen RechtslaM auch bei Schaffung der Fußgängerzone im Rahmen eines I Sanierungsverfahrens zu Ausgleichsleistungen herangezogen I werden müssen. I
MODALITÄTEN FÜR PLANUNGSAUFTRAG FESTGELE«
Anschließend diskutierte der Stadtrat ausgiebig darüber, wie I der Planungsauftrag für den Bau der Fußgängerstraße erteilt I und das weitere Verfahren geregelt werden soll. I
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken verwies eingangs darauf,dal! im Haushalt der Stadt für 1984 50.000,-- DM für Planungsar-1 beiten bereitgestellt sind. Man stehe vor der Wahl, ob man I einen offenen Ideenwettbewerb durchführe oder eine be- I schränkte Ausschreibung vornehmen, also eine begrenzteZaN| kompetenter Planer zur Erstellung von Vorentwürfen auf- I fordern solle. Ein offener Ideenwettbewerb sei nach den V(* l Stellungen der Verwaltung zu langwierig. Man habe dabei kehl nen Einfluß auf die Zahl der Teilnehmer, und die Auswertu« der Angebote sei unter Umständen sehr schwierig und zeW'l wendig. Statt dessen solle man nach den Vorstellungen der ■ Verwaltung einige Planungsbüros mit einschlägigen Erfahrun- ■ gen auffordern, Angebotsunterlagen zu erstellen, und dato ■ einen Pauschalpreis aussetzen. |
Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Albert Kram, I konkretisierte die Vorstellungen seiner Fraktion wie folgt- I Sechs Architekten sollten zur Erstellung von Entwurfspläjto1 aufgefordert werden. Bis zum 15.10.1984 sollten vorbereitoi de Untersuchungen durchgeführt werden. Dazu solledie I

