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Montabaur - 9 - 38/84

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§2

Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung ist in einem Plan dargestellt, der zur allgemeinen Einsichtnahme bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 2,

5430 Montabaur, Zimmer 201, während der allgemeinen Dienst­stunden öffentlich ausliegt.

Der Plan dient lediglich zur Erklärung der Satzung; die rechts­verbindliche Abgrenzung des Sanierungsgebietes ergibt sich allein aus § 1.

§3

Diese Satzung wird mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbind­lich.

Montabaur, 13.9.1984 Siegel Stadt Montabaur

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Gleichzeitig wird auf die §§ 15, 17,18 und 23 des StBauFG:

§15 - genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvor­gänge

§17 Vorkaufsrecht § 18 - gemeindliches Grunderwerbsrecht § 23 Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungslei­stungen

sowie § 155 a des Bundesbaugesetzes (BBauG) und § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) hingewie­sen:

(1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungs­plänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbe­achtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begrün­den soll.ist darzulegen.

(3) Abs. 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächen- i nutzungsplanes oder der Satzung.

Hinweis auf § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland- [ Pfalz (GemO): __

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des I Gemeinderates (§ 34 GemO)

[ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach [dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend ge­macht worden ist.

wicht über die erste Arbeitssitzung des Stadtrates von Monta- l8ur in der neuen Legislaturperiode Wehdem sich der Stadtrat von Montabaur am 9. Juli 1984 konstituierte, fand am 13. September 1984, die erste Sitzung Warn 17. Juni 1984 neu gewählten Gremiums statt, in der fachprobleme zur Entscheidung anstanden. Bevor man sich je­loch diesen widmete, wurden die ausgeschiedenen Ratsmit- jliBder vonBürgermeister Dr. Possel-Dölken verabschiedet und Nchgerückte Ratsmitglieder verpflichtet.

^orabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder

r le Mitglieder, die in der letzten Legislaturperiode dem Stadt-

r angehörten und nach der Wahl am 17. Juni 1984 nicht

wieder in den Stadtrat einzogen, wurden von Bürgermeister Dr. Possel-Dölken am 13.9.84 verabschiedet.

Der Bürgermeister dankte ihnen für ihr Engagement für die Stadt und ihre Bürger. Zum Dank für ihre Tätigkeit überreich­te Bürgermeister Dr. Possel-Dölken den früheren Stadtrats­mitgliedern einen Keramikkrug mit dem Wappen der Stadt Montabaur.

Folgende frühere Ratsmitglieder wurden verabschiedet:

Tilo Plüschke gehörte seit Mai 1972 bis Juli 1984 dem Stadt­rat an. Von 1972 bis 1974 war er Mitglied des Sportaus­schusses und des Schulausschusses. Außerdem war Tilo Plüschke in dieser Zeit stellvertretendes Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses und des Schwimmbadausschusses.

Von 1974 bis 1979 gehörte er als Mitglied dem Schwimmbad­ausschuß und als stellvertretendes Mitglied dem Haupt- und Finanzausschuß, dem Rechnungsprüfungsausschuß und dem Bauausschuß an. In der Legislaturperiode von 1974 bis 1984 war er Mitglied des Umlegungsausschusses. Bis Jan, 1982 ge­hörte Tilo Plüschke der SPD-Fraktion an. Danach war er fraktionsloses Mitglied des Stadtrates.

Uwe Storm war von 1980 Mitglied des Stadtrates und in dieser Zeit auch Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses und stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses. Uwe Storm gehörte der SPD- Fraktion an.

Seit Juli 1979 gehörte Rudolf Roßbach als Mitglied der FWG- Fraktion dem Stadtrat an und war in dieser Zeit Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses und stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses.

Helmut Rüddel war als Mitglied der FWG-Fraktion von Juli 1979 an Mitglied des Stadtrates. Außerdem war er Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses und stellvertretendes Mit­glied des Hospitalausschusses.

Heinz Teves war von Juli 1979 Mitglied des Stadtrates und auch Mitglied des Hospitalausschusses. Außerdem war er stell­vertretendes Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses. Heinz Teves gehörte der FWG-Fraktion an.

Nicht zur Ratssitzung am 13. September 1984 erscheinen konnte das ehemalige Ratsmitglied Erich Marx, der für die FDP seit September 1982 Mitglied des Stadtrates war. Seit Juli 1979 gehörte Erich Marx dem Sozialausschuß und dem Hospitalausschuß an. Ab Oktober 1982 war er Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses und des Rechnungsprüfungsaus­schusses sowie stellvertretendes Mitglied des Bauausschusses und des Umlegungsausschusses.

Verpflichtung nachgerückter Ratsmitglieder Christa Stendebach (SPD) und Christoph Marx (CDU) wurden von Bürgermeister Dr. Possel-Dölken durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben als Stadtratsmitglie­der verpflichtet. Nach ihrer Wahl zu ehrenamtlichen Beigeord­neten hatten Gerhard Stühn (SPD) und Willy Fresenius (CDU) ihr Mandat als Stadtratsmitglied niedergelegt. Deshalb rückten Christa Steindebach (SPD) und Christoph Marx (CDU) für sie nach.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken machte die beiden neuen Rats­mitglieder insbesondere auf die Schweigepflicht und die Treue­pflicht sowie auf die Pflicht zur Anzeige möglicher Sonder­interessen aufmerksam.

EINRICHTUNG EINER FUSSGANGERZONE MIT ÜBER­WÄLTIGENDER MEHRHEIT BESCHLOSSEN Kirchstraße sowie Großer und Kleiner Markt sollen Fußgänger- Geschäftsstraße werden

Nach langer und ausführlicher Diskussion, bei der man sich in der Sache weitgehend einig war, wurde von Bürgermeister Dr. Possel-Dölken folgender Beschlußvorschlag zur Abstimmung gestellt:

Der Stadtrat beschließt, ein Umstufungsverfahren für die L 326 (Bahnhofstr., Kleiner Markt und Kirchstr.) für den Bereich

§ 155 a BBauG:

ontabaur, 13. September 1984 r. Possel-Dölken, Bürgermeister