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Montabaur 18/35/84

Zuschuß an Bläsergruppe für Beschaffung von Instrumenten

Die Bläsergruppe hatte an die Gemeinde einen Zuschußantrag mit der Bitte um finanzielle Unterstützung für die Anschaf­fung von Instrumenten eingereicht. Einstimmig wurde zu diesem Zweck eine finanzielle Unterstützung von 200,- DM bewilligt.

Haushaltsüberschreitungen genehmigt bzw. zur Kenntnis gegeben

Zunächst wurden dem Rat die noch aus dem Jahre 1983 be­stehenden Haushaltsüberschreitungen vorgelegt. Es handelt sich zum einen um eine erhebliche überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1573,27 DM. Diese Mittel.wurden aufgewendet für Bewirt­schaftungskosten der Mehrzweckhalle (Heizöl, Versicherungs­prämie, Wasser- und Stromgeld) Die ursprünglich im Haushalts­plan hierfür bereitgestellten Mittel reichten nicht aus. Ein Haus­haltsausgleich war gewährleistet durch zusätzliche Einnahmen aus Gewerbesteuern.

Die nächsten dem Rat zur Kenntnis gegebenen Ansatzüberschrei­tungen aus dem Jahre 1983 stellten sogenannte unerhebliche Ansatzüberschreitungen , d.h. vom Umfang her geringfügige Mehrausgaben dar. Hier waren insgesamt bei 4 Einzelpositionen Überschreitungen von insgesamt 351,24 DM verursacht worden. Die Geringfügigkeit erforderte daher auch lediglich, daß die Mehrausgaben dem Rat zur Kenntnis gegeben werden.

Auch für das Haushaltsjahr 1984 waren schon Haushaltsüber­schreitungen bei 2 Haushaltsstellen zu verzeichnen. Es handelte sich hierbei zunächst um eine Überschreitung, die im Zusammen­hang steht mit dem neu abgeschlossenen Konzessionsvertrag für den Erwerb der Straßenbeleuchtungsanlage von der Kevag. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes lag eine genaue Ermittlung der Anzahl und Art der Leuchten noch nicht vor, so daß sich jetzt im Ergebnis herausstellte, daß die Kosten,die hierfür in Ansatz gebracht wurden,zu gering bemessen waren.

Der Erwerb der Straßenbeleuchtungsanlage erforderte einen Kostenaufwand von ca. 12.000,- DM. Die Ansatzüberschreitung belief sich auf 1770,- DM. Deren Deckung ist gewährleistet, da an anderer Stelle Mehreinnahmen aus Konzessionsabgaben bereitstehen. Eine weitere Ansatzüberschreitung wurde verur­sacht im Zusammenhang mit dem Erwerb einer neben der Ge­meinschaftshalle liegenden Grundstücksfläche. Die Möglichkeit zum Ankauf dieses Grundstückes hatte sich unvorhergesehen erbeben, so daß auch im Haushaltsplan hierfür nicht die erforder­lichen Mittel bereitstanden. Um auch hier einen Haushaltsaus­gleich zu gewährleisten, werden Mehreinnahmen aus der Konzes­sionsabgabe und den Schlüsselzuweisungen herangezogen.

Investitionsprogramm bis einschl. 1988 fortgeschrieben

Die anlaufenden Arbeiten für die Erstellung des Haushaltsplanes 1985 machen es u.a. erforderlich, daß vom Rat die Investitions­schwerpunkte für die kommenden Jahre festgelegt werden.

Hierzu wird alljährlich und bei Bedarf auch im Rahmen der Er­stellung von Nachtragshaushaltsplänen das sogenannte Investi­tionsprogramm überarbeitet. Der Ortsgemeinderat erklärte,er halte an dem derzeit bestehenden Investitionsprogramm fest. Zusätzlich sollen lediglich noch Dorferneuerungsmaßnahmen in das Programm aufgenommen werden. Das Investitionspro - gramm sieht für das Jahr 1985 u.a. die Verwirklichung folgender Maßnahmen vor:

a) Ausbau der Gartenstraße

b) ErschließungAm Hehlberg" incl. Installation der Straßen­beleuchtung.

Die Gesamtkosten für diese Maßnahmen werden einen Kosten­aufwand von voraussichtlich über 300.000,- DM verursachen.

Öffentliche Bekanntmachung

Berufung eines Nachfolgers in den Ortsgemeinderat Niedererbach

Herr Hubert Zey, Bahnhofstr. 21, Niedererbach hat nach seiner Wiederwahl zum Ortsbürgermeister mit Wirkung vom 24.8.1984 die Niederlegung seines Ratsmandates erklärt.

Als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages

der Wählergemeinschaft Hubert Zey wird hiermit Herr Axel Schmehl, Bergstr. 29, Niedererbach, in den Ortsgemeinderat berufen (§45 Abs. 3 KWG).

Die Voraussetzungen der Wählbarkeit liegen vor (§ 4 KWG). Gemäß § 66 Abs. 3 KWO wird die Berufung hiermit öffentlich bekanntgemacht.

5431 Niedererbach, 28. August 1984

I.V.

Börner, I. Ortsbeigeordneter als stellvertr. Wahlleiter der Gemeinde Niedererbach

Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach findet am Freitag, 7. Sept. 1984, 20.00 Uhr im Sitzungsraum in der Schule statt.

TAGESORDNUNG ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Verlesung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsge­meinderates am 17.8.1984

2. Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder

3. Verpflichtung des nachgerückten Ratsmitgliedes

4. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Ge­schäftsordnung ür den Ortsgemeinderat

5. Wahl der Mitglieder und Stellvertreter der Ausschüsse

a) Haupt- und Finanzausschuß

b) Rechnungsprüfungsausschuß

c) Umwelt- und Forstausschuß

d) Bauausschuß

e) Umlegungsausschuß

6. Bekanntgabe einer Eilentscheidung

7. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haus­haltsjahr 1984

8. Verschiedenes.

5431 Niedererbach, 27.8.84 Zey, Ortsbürgermeister

N0MB0RN:

Öffentliche Bekanntmachung

WIDMUNG VON VERKEHRSFLÄCHEN IM BEREICH DER SCHULSTRASSE IN NOMBORN

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 1.8.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG-) gemäß dem Beschluß des Ortsgemeinderates Nomborn vom 22.8.1984 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Bezeichnung verlaufend von bis

Schulstraße Einmündungen der We|eparzellen 285 u.

247/7 bis zum Ende der Parzellen 276 und 258

Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 1.9.1984 RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Be­kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur , Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 2, 5430 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruch*' frist (Satz 2) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der o.a. Behörde eingegangen ist.

5431 Nomborn, 27. August 1984 Ortsgemeinde Nomborn Brach, (S.) Ortsbürgermeister