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Montabaur 17/35/84

Zuschuß zu Behindertenfreizeit gewährt

Fiir 2 aus der Gemeinde an einer Behindertenfreizeit teilneh­mende Bürger wurde eine Bezuschussung zu je 80,- DM beschlossen.

Gemeindeanteil für Ausbau der Hennensteinstraße festgelegt Auf 35 % wurde der von der Gemeinde zu übernehmende Kosten - anteil für den Ausbau der Hettensteinstraße festgelegt. Der abzu­rechnende Teilbereich erstreckt sich von der K 65 (Geibachstraße) bis zur K 67 (Schulstraße) Auf der Basis dieses Verrechnungsmo­dus wird nunmehr die Abrechnung der Ausbaubeiträge erfolgen.

NENTERSHAUSEN:

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen vom 21.8.1984

Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder

Tagesordnungspunkt 1 der ersten Arbeitssitzung des neuge - wählten Rates stellte die Verabschiedung der mit Ablauf der vorangegangenen Legislaturperiode aus dem Rat ausgeschiede­nen Ratsmitglieder dar.

Ortsbürgermeister Perne sprach an die ausgeschiedenen Mitglie­der Kneip Robert,Hahn Heinz,Sandmann Winfried, Acht Horst und Eberth Wolfgang (Dank und Anerkennung für die sachliche und allein auf das Wohl der Gemeinde ausgerichtete Mitarbeit im Rat aus und überreichte je einen Wappenteller der Gemeinde.

Vorschlagsliste für die Schöffenwahl erstellt Im Jahr 1984 steht die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 1985 bis 1988 an. Die Gemeinden sind hierzu aufgerufen, geeignete Personen für die Schöffenwahl vorzuschlagen. Die Schöffenwahl selbst wird von einem beim Amtsgericht zu bildenden Gremium vollzogen. Den Gemeinden obliegt je nach Einwohnerzahl ein Vorschlagsrecht zur Benennung von mehreren Personen. Das Vorschlagsrecht der Gemeinde Nentershausen erstreckte sich auf insgesamt 6 Personen.

Durch einstimmigen Beschluß wurden vom Rat zur Schöffen­wahl folgende Bürger vorgeschlagen:

Irma Reusch, Josef Wagner, Ernst Weidenfeller, Hella Metter­nich, Winfried Sandmann und Alfred Opper.

Haushaltsüberschreitungen genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen

i Eine Vielzahl von Haushaltsüberschreitungen , die die Jahre 1983 und 1984 betrafen, wurden dem Rat zur Kenntnis gege­ben. Zunächst wurden die im Rahmen der Abschlußarbeiten für das Haushaltsjahr 1983 aufgelaufenen Ansatzüberschreitun­gen im Rat behandelt. Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur waren hierz|i zwei Auflistungen vorgelegt worden, die zum einen erhebliche Ansatzüberschreitungen auswiesen,

[die der Genehmigung des Rates bedürfen und zum anderen uner­hebliche Ansatzüberschreitungen aufzeigten, die dem Rat ledig­lich zur Kenntnis zu bringen sind.

[Dieerheblichen Ansatzüberschreitungen - verursacht bei 6 I Einzelpositionen - hatten ein Gesamtvolumen von 51.936.24 DM.

I Diese setzen sich zusammen aus einem aus dem Jahre 1982 nach- Igezahlten Personalkostenanteil für den Kindergarten, zusätzlich | aufgelaufenen Bewirtschaftungskosten für die Turnhalle,

I einer Nachzahlung für die um 1/2 % angehobene Kreisumlage,

zusätzliche Mittelbereitstellung für die Erweiterung des Kinder­gartens um einen fünften Gruppenraum, Mehraufwendungen

| % den Straßenoberflächenentwässerungsanteil (Verbindung I Eisbachstraße und Niedererbacher Straße) und Mehrausgaben I für den Rückkauf von Baugrundstücken von Erwerbern, die der IW Kaufvertrag festgelegten Bauverpflichtung nicht nachgekom- | m en sind.

Ismail diese zusätzlichen Ausgaben ausgleichen zu können,

'Wirde beschlossen, Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer,

Grundstückserlösen und Erschließungsbeiträge heranzuziehen, ^anschließend dem Rat zur Kenntnis gegebene Auflistung

über unerhebliche Ansatzüberschreitungen umfaßte 5 Einzel­positionen mit einem Gesamtaufwand von 2.164,- DM.

Hier ist ein Haushaltsausgleich im Rahmen des Gesamthaus­haltes gewährleistet.

Auch für 1984 stand schon eine Haushaltsüberschreitung zur Genehmigung an. Es wurde zur Kenntnis gegeben, daß aufgrund des neu abgeschlossenen Konzessionsvertrages mit der KE VAG die komplette Straßenbeleuchtungsanlage erworben wurde.

Da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes jedoch eine genaue Ermittlung der Zahl und Art der Leuchten noch nicht vorlag, ergab sich im nachhinein, daß die hierfür bereit­gestellten Haushaltsmittel zu gering bemessen waren. Die Haushaltsüberschreitung betrug 2.640,- DM. Ein Haushalts­ausgleich ist auch hier gewährleistet, und zwar durch Mehr­einnahmen aus Konzessionsabgaben.

Neue Geschäftsordnung beschlossen

Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung beschließt der Rat jeweils zu Beginn einer Legislaturperiode eine Ge­schäftsordnung. Sofern dies vom Rat nicht binnen 6 Monaten nach Beginn der neuen Wahlzeit vollzogen wird, erlangt die vom Ministerium des Inneren und für Sport erlassene Muster­geschäftsordnung Geltung. Die Geschäftsordnung enthält Ord­nungsregeln über Einladungen, den Verlauf der Sitzungen und ähnliches. Von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde ein Muster einer Geschäftsordnung, die sich im wesent­lichen an die vorgenannte Mustergeschäftsordnung anlehnt, vorgelegt. Diesem Entwurf wurde vom Rat einstimmig entspro­chen.

investitionsschwerpunkte für die kommenden Jahre festgelegt

Eine der Grundlagen für die Erstellung des Haushaltsplanes

1985 bildet die Fortschreibung des Investitionsprogrammes, d.h. das alljährlich vom Rat für den Planungszeitraum von fünf Jahren aufgestellte Programm, in dem die Investitionsschwer­punkte festgelegt werden, ist jeweils vor Aufstellung eines Haushaltsplanes zu aktualisieren. Durch einstimmigen Beschluß erklärte der Rat, daß grundsätzlich an dem bislang bestehen - den Investitionsprogramm festgehalten werden soll. Dement­sprechend sollen für 1985 folgende Investitionsmaßnahmen zur Ausführung gelangen:

ErschließungSteinbitz"

ErschließungIm Strichen" (diese Maßnahme soll im Jahre

1986 fortgeführt werden)

ErschließungWolfen" (auch hier soll die Fortführung im Jahre 1986 erfolgen)

Für 1986 ist die ErschließungPfadfeld-Wiesenmorgen" einge­plant. Letztlich wurde noch festgelegt, daß für die Jahre 1986 bis 1988 eine Kostenbeteiligung der Gemeinde für den Bau einer Schulturnhalle eingeplant werden soll.

NIEDERERBACH:

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach vom 17.8.1984

Rat unterbreitet Vorschlag für Schöffenwahl

Im Jahr 1984 steht wieder die Wahl der Schöffen für die Ge­schäftsjahre 1985-1989 an. Die Gemeinden sind daher aufgeru­fen, Personen, die für dieses Ehrenamt geeignet erscheinen, vorzuschlagen. Das Vorschlagsrecht der Gemeinde Niederer­bach erstreckt sich - Bemessungsgrundlage ist der Einwohner­stand der Gemeinde- auf drei Personen. Durch einstimmigen Beschluß wurden für die Schöffenwahl folgende Personen vorgeschlagen:

a) Berthold Ortseifen, Am Löhn

b) Karl-Heinz Vogt, Hofackerstraße

c) Karl-Heinz Börner, Hahnstraße