Montabaur 9/29/84
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Er selbst wurde durch den noch amtierenden I. Ortsbeigeordneten Henrich durch Handschlag verpflichtet.
Die Wahlen des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten standen in getrennten Wahlgängen unter den Tagesordnungspunkten vier bis sechs an.
Die 1. Wahl diente der Bestimmung des Ortsbürgermeisters.
Aus der Mitte des Rates wurde der bislang amtierende Dieter Herz zur Wiederwahl vorgeschlagen.
Noch vor der geheimen Abstimmung über diesen Wahlvorschlag erklärte Dieter Herz, daß er sich zur Wiederwahl stelle, jedoch im im Verlaufe der kommenden Legislaturperiode die Niederlegung des Amtes im Falle seiner Wiederwahl beabsichtige.
Auch nach Kenntnisnahme dieser Aussage, wurde vom Rat kein weiterer Kandidat für das Amt des Ortsbürgermeisters vorgeschlagen.
Die Auszählung der Stimmen ergab, daß Dieter Herz mit 7 Ja- Stimmen, 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen erneut zum Ortsbürgermeister gewählt wurde.
Unmittelbar nach Feststellung des Wahlergebnisses vollzog Edgar Henrich die Ernennung des wiedergewählten Ortsbürgermeisters durch Überreichung der Ernennungsurkunde und Handschlag.
Eine Neubesetzung ergab sich für das Amt des I. Ortsbeigeordneten. Zur Wahl wurde als einziger Kandidat Theodor Burkard vorgeschlagen.
Mit 8 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen wurde er im ersten 'ahlgang gewählt.
Da Theodor Burkard erstmals für ein solches Amt kandidiert, ar neben der Ernennung zum I. Ortsbeigeordneten noch die ereidigung und Einführung in das Amt erforderlich. Dies vollzog Ortsbürgermeister Herz.
Für die Wahl des II. Ortsbeigeordneten wurde der bisherige Amtsinhaber Richard Girmann als einziger Kandidat vorgeschlagen. Einstimmig bei einer Enthaltung wurde diesem Wahlvorschlag entsprochen.
Letzter Punkt der Tagesordnung stellte dann noch die Bestellung des Schriftführers für die kommende Legislaturperiode dar. Für dieses Amt wurde Norbert Schäfer vorgeschlagen und einstimmig bei einer Enthaltung gewählt.
GROSSHOLBACH:
Ludwig Metternich für weitere fünf Jahre Ortsbürgermeister .von Großholbach
Am 11. Juli 1984 fand die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach statt. Nach der Verpflichtung der l^atsmitglieder durch den amtierenden Ortsbürgermeister Ludwig Metternich, der insbesondere die Mandatsträger auf die Schweigepflicht, die Treuepflicht, die Pflicht zur Anzeige möglicher Sonderinteressen sowie die Pflicht zur unentgeltlichen Mandatsausübung nach freier, nur durch Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung hinwies, erfolgte die Wahl des Ortsbürgermeisters.
Vorgeschlagen für dieses Amt wurden Ludwig Metternich und Herbert Ferdinand. In geheimer Wahl stimmten 8 Ratsmitglieder für Ludwig Metternich, 3 gaben ihre Stimme Herbert : erdinand.
3er wiedergewählte Ortsbürgermeister Ludwig Metternich wurde von dem zuvor dazu gewählten Ratsmitglied Paul Sturm tum Ehrenbeamten von Großholbach ernannt. Auf eine Vereidigung und Einführung konnte verzichtet werden, da es sich **m die 6. Wiederwahl handelte.
Ludwig Metternich dankte den Ratsmitgliedern für das ihm äntgegengebrachte Vertrauen bei der Wahl des Ortsbürgermeisters , aber auch den Bürgern von Großholbach für seine Wahl *is Ratsmitglied.
'er alte und neue Ortsbürgermeister von Großholbach versicher- :e .er werde auch in der kommenden Legislaturperiode seine n te Kraft dafür einsetzen, der Ortsgemeinde Großholbach und hren Einwohnern zu dienen.
Wahl der Beigeordneten
Zum I. Ortsbeigeordneten wählte der Gemeinderat Herrn Winfried Röther. Ein Gegenkandidat wurde nicht vorgeschlagen. Winfried Röther vereinigte 7 Stimmen auf sich, 3 Ratsmitglieder stimmten mit Nein; außerdem gab es eine Stimmenthaltung.
Zum II. Ortsbeigeordneten wurde Stefan Quirmbach (wiederum ohne Gegenkandidat) gewählt. Das Ergebnis der geheimen Abstimmung lautete 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Stimmenthaltung.
Ortsbürgermeister Metternich ernannte sodann seine beiden Stellvertreter als Ehrenbeamte von Großholbach, indem er ihnen die Ernennungsurkunde aushändigte. Anschließend leisteten Winfried Röther und Stefan Quirmbach den Eid und wurden von Ortsbürgermeister Metternich in ihr Amt eingeführt. Die beiden Ortsbeigeordneten dankten den Ratsmitgliedern für das ihnen entgegengebrachte Vertrauen.
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Birkenweg" der Ortsgemeinde Großhol bach;
Bekanntmachung der Genehmigung nach § 12 des Bundesbaugesetzes (BBauG) und Rechtsverbindlichkeit der Bebauungsplanänderung
Die vom Ortsgemeinderat Großholbach gemäß §§ 2 und 10 BBauG in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) am 5.4.1984 als Satzung beschlossene Bebauungsplanänderung „Birkenweg" wurde durch Verfügung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur vom 9.7.1984 (Az. 6A/60, 610-13) genehmigt.
Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:
„Zu der Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der
Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung mit Ziffer 1 der Anlage zu § 2 der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Bundesbaugesetz und die Weitergeltung städtebaulicher Pläne vom 1o.11.1982 (GVBI. S. 422) die Genehmigung erteilt.
Bestandteil dieser Genehmigung sind die Begründung und das Deckblatt zum Bebauungsplan"
Diese Genehmigung wird hiermit gemäß § 12 BBauG öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungsplanes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Die Änderungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 2, Zimmer 219, 5430 Montabaur, während den Dienststunden eingesehen werden.
Die Bebauungsplanänderung hat folgenden Inhalt:
1. Der im Bereich der Flurstücke Nr. 2129 - 2141 im Bebauungsplan dargestellte Wirtschaftsweg wird entsprechend der Wegeführung nach der Flurbereinigung ausgewiesen
und in östlicher Richtung verschoben.
2. Die Geschoßflächenzahl (GFZ) für die Grundstücke auf der Straßenseite zum Ortskern hin wird von bisher 0,7 auf neu 0,8 festgesetzt.
Die Planänderung ist in der auf Seite 10 abgedruckten Skizze dargestellt.
Gleichzeitig wird auf die §§ 4 c und 155 a Bundesbaugesetz sowie auf § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO) hingewiesen.

