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Montabaur 8/29/84

Zum Abschluß treffen sich die Mannschaften zu einem gemüt­lichen Abend im Sportlerheim.

Die I. Mannschaft der SG Eitelborn/Neuhäusel trägt am Diens­tag, dem 24.7. ihr 1. Vorbereitungsspiel für die neue Saison in Mülheim aus.

Am Samstag, dem 28. Juli 1984 stellt sich die I. Mannschaft unter dem neuen Trainer Rönz (bisher SSV Mülheim) im Freund­schaftsspiel gegen den Verbandsligisten VfL Bad Ems, dem hei­mischen Publikum vor.

KADENBACH:

Jahrgangstreffen / Jahrgangstour 1933 / 34

Wie am 26. Juni in kleinem Kreis besprochen, starten wir unsere Tour am 13.10.1984, 12.15 Uhr (Eifel-Moseltour) - Ende in Löf/Mosel)

Termin vormerken. Wir treffen uns noch einmal im September. Neubürgerinnen und Neubürger:

Wenn Sie auch zu unserem Jahrgang gehören, und mitmachen wollen, melden Sie sich bitte unter Tel. 02620/8608 /Hunecke).

BUCHFINKENLAND

HÜBINGEN:

Bericht über die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen vom 11.7.1984

Ortsbürgermeister wiedergewählt / Ortsbeigeordnetenstellen neu besetzt

Das Programm der 1. Sitzung des neugewählten Rates in Hübin­gen umfaßte unter anderem in drei getrennten Wahlgängen die Wahl des Ortsbürgermeisers und der Beigeordneten.

Zuvor wurde vom noch amtierenden Ortsbürgermeister Sieg­fried Hoffmann die Verpflichtung der gewählten Ratsmitglieder vollzogen. Hieran schloß sich die Bestimmung von Ratsmitglie­der für die Unterzeichnung von Sitzungsniederschriften in der kommenden Legislaturperiode sowie die Wahl eines Ratsmitglie­des, welches die Ernennung des zu wählenden Ortsbürgermei­sters vollziehen sollte, an.

Nacheinander wurden dann die Wahlen zum Ortsbürgermeister bzw. der Ortsbeigeordneten durchgeführt. Einziger Kandidat für das Amt des Ortsbürgermeisters - so der Vorschlag des Rates- war Siegfried Hoffmann. Die Auszahlung der Stimmen (die Wahl des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten) erfolgte jeweils in geheimer Abstimmung) ergab, daß Siegfried Hoffmann erneut zum Ortsbürgermeister gewähl wurde (Abstimmungsergeb­nis: 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung).Gleiche Abstimmungs­ergebnisse erbrachten auch die Wahlen zum I. und II. Ortsbeige­ordneten. Auch für diese Wahlen wurde jeweils nur 1 Kandidat nominiert. Das Amt des I. Ortsbeigeordneten wird Franz-Josef Merz und das des II. Ortsbeigeordneten Wilfried Knopp ausfüh­ren. Da die Amtsträger erstmals für das Amt der Beigeordneten kandidierten, war neben der Ernennung noch die Vereidigung und Einführung in das Amt erforderlich. Letzte Entscheidung des Rates in seiner ersten Sitzung war schließlich noch die Benennung eines Schriftführers. Dieses Amt wurde dem neu­gewählten I. Beigeordneten Franz-Josef Merz übertragen.

Finanzamt Montabaur

Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergeb­nisse der Bodenschätzung - Nachschätzung v. 9.3.1983

Die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung gern. § 12 des Bodenschätzungsgesetzes vom 16. Okt. 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 1050) - der Gemarkung Hübingen (Die Offenlegung beschränkt sich auf folgende Flurstücke)

Flur 4 Flurst. 1, 7 tlw. 8, 28-30, 35 tlw.

Flur 5 Flurst. 3, 5, 24/1,25-28, 30

Flur 6, Flurst. 18,21 -25

Flur 8, Flurst. 40/2, 59-61. 66, 67, 70, 76,

Mo

Flur 9, Flurst. 12, 18, 35

werden in der Zeit vom 1.8.1984 bis 31.8.1984 in den Diensträumen des Finanzamtes Montabaur, Kehrein­straße, während der Dienststunden von 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr offengelegt.

Offengelegt werden die Schätzungskarten und die Schätzungs­bücher für Ackerland und Grünland, in denen die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung - niedergelegt sind.

Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigen­tümern der Flurstücke nicht besonders bekanntgegeben.

Bei Einsichtnahme der Schätzungsunterlagen empfiehlt es sich, Grundbuch- oder Katasterauszüge bzw. Abfindungsnachweise mitzubringen.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung - steht den Eigentümern der betreffenden Flurstücke die Be­schwerde zu. Die Beschwerde ist beim oben bezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf der oben aufge­führten Offenlegungsfrist.

Bei der Einlegung der Beschwerde soll der Verwaltungsakt bezeichnet werden, gegen den der Rechtsbehelf gerichtet ist. Es soll angegeben werden, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten und seine Aufhebung beantragt wird. Ferner sollen dje Tatsechen, die zur Begründung dienen und die Beweismittel angeführt werden.

Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung der Beschwerde werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar soweit nicht Beschwerde eingelegt ist.

Siegel Der Vorsteher des Finanzamts Hardt

GÖRGESHAUSEN:

Urlaub des Ortsbürgermeisters - Vertretung durch den I. Ortsbeigeordneten

In der Zeit vom 23.7. - 20.8.1984 befindet sich Ortsbürger­meister Herz in Urlaub.

Die Vertretung übernimmt während dieser Zeit der I. Orts­beigeordnete Theodor Burkard. Die Sprechstunden werden beibehalten (dienstags 18.00 - 20.00 Uhr)

In dringenden Fällen wird gebeten, unmittelbar mit der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur Verbindung aufzuneh­

men.

Verloren - Gefunden

Folgende Fundsachen können im Bürgermeisteramt abgeholt j werden:

1 Geldbeutel 1 Schlüsselbund 1 Kinderweste,

1 Kinderregenjacke.

Bericht über die kosntituierende Sitzung des Ortsgemeinde­rates Görgeshausen am 11.7.1984

Ortsbürgermeister und II. Ortsbeigeordneter im Amt bestätig I. Beigeordneten neugewählt

Die Verpflichtung der neugewählten Ratsmitglieder sowie die Wahl des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten stellte] die wichtigsten Programmpunkte der ersten Sitzung des Ratef| nach den Wahlen dar.

Um ejnen handlungsfähigen Rat gern, den gesetzlichen Be­stimmungen zu erhalten, verpflichtete Ortsbürgermeister HedJ zu Beginn der Sitzung sämtliche in den Rat gewählten Mitgli*T

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