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Montabaur 9/25/84

Gleichzeitig tritt die Marktgebührenordnung der Stadt Monta­baur vom 16.8.1951 außer Kraft.

5430 Montabaur, 14. Juni 1984 Siegel Stadt Montabaur

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

HINWEIS:

Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4.3.1983 (GVBI. S. 31), wird auf folgendes hinge­wiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs.1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Stadtrates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Kon- rad-Adenauer- Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.

543 Montabaur, 14.6.1984 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

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Am 15t Juni 1984 verstarb im Alter von 83 Jahren Herr Jakob Türk.

Herr Türk war vom 1. April 1945 bis 13. Mai 1960 Bürgermeister der ehemals selbständigen Gemeinde Eschelbach.

Rat und Verwaltung der Stadt Montabaur danken dem Verstorbenen für seine zum Wohle der Bürger­schaft geleistete Arbeit.

Montabaur, 18. Juni 1984 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

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BERICHT ÜBER DIE SITZUNG DES STADTRATES am 7. Juni 1984 - Fortsetzung -

Beschlüsse zum BebauungsplanChristches Weiher" wiederholt

Die Beschlüsse, die der Stadtrat in den vergangenen Sitzungen zum BebauungsplanChristches Weiher" gefaßt hat, mußten wiederholt werden, weil daran ein befangenes Ratsmitglied mitgewirkt hatte. Mehrheitlich (19 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stim­men und 1 Stimmenthaltung) wiederholte der Stadtrat den Beschluß, in der Gemarkung Horressen (Gemarkungsteil Christches Weiher") einen Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellep, dessen Bereich wie folgt umgrenzt wird:

Im Norden: An der Kreisstraße Nr. 151, der Wegeparzelle Nr. 2315/2,

den Flurstücken Nr. 2101/35, 2101/29, 2101/22,

2101/28, 2101/26, 2101/6, 2101/5, 2093/9, 2083/9 und 2083/3.

Im Osten: Von der Weserstraße

Im Süden: Von der Grabenparzelle Nr. 2309 und 2294/1 Im Westen: Von der Landesstraße Nr. 312.

Weiterhin bestätigte der Stadtrat in dem o.g. Beschluß die Be­zeichnung des BebauungsplanesChristches Weiher" und die Ver gäbe des Planungsauftrages an das Institut Dr. Scholz, Osna­brück sowie seine Zustimmung zu dem vorliegenden Bebau­ungs- und Grünordnungsplanentwurf.

BebauungsplanFeldchen" im Stadtteil Horressen Festlegung der Plangebietsgrenzen

In der Sitzung des Stadtrates am 5. April 1984 hatte man die Entscheidung über die Änderung des Plangebietes zur.ickge- stellt und die Verwaltung beauftragt, die Fachausschüsse über die vorgeschlagenen Alternativen zu informieren und dort darü­ber zu beraten. Aufgrund einer Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bauausschusses beschloß der Stadt­rat nun in seiner Sitzung am 7. Juni 1984 die Grenzen des BebauungsplanesFeldchen" wie folgt festzusetzen:

Im Norden : Wegeparzelle Nr. 2407/2,

Im Osten: Teilfläche der Flurstücke Nr. 1582, 1583, 1584,

2410 (Grabenparzelle), 1585, 1586, 1587,3/1588 4/1588, 1589, 1590 und 1591,

Im Süden: Wegeparzelle Nr. 21/2411 Im Westen: Auerhahnstraße

Der Planbereich ist in der Skizze dargestellt, die nachstehend abgedruckt ist.

Die Entscheidung des Stadtrates für diese Planvariante bedeutet, daß man sich gegen das Offenhalten der Möglichkeit einer weiteren Bebauung des Gemarkungsteils Feldchen" im Stadtteil Horressen aus­sprach. Die Verwaltung hatte in einer früheren Sitzung angeregt, die Erschließung des jetzt geplanten Baugebietes (mit einzeili ger Bebauung) so zu konzipieren, daß im Falle einer späteren Erweiterung die Verlän­gerung der jetzt anzulegenden Straßen problemlos möglich sei.

Der Stadtrat entschied nun jedoch auf Empfehlung des Haupt- und Finanzaus­schusses, daß die Möglichkeiten nicht offen­gelassen werden sollen.

Die weitere Bebauung des Feldchens sei un­erwünscht, weil darin eine Landschaftszer- siedlung zu sehen sei.