Einzelbild herunterladen

Montabaur 10/25/84

Satzung der Stadt Montabaur über die förmliche Festlegung des SanierungsgebietesAltstadt I" geändert

Einstimmig beschloß der Stadtrat, die Satzung über die Ände­rung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungs­gebietesAltstadt I". Damit wurde der Erweiterungsbereich des BebauungsplanesAltstadt I" in den Geltungsbereich der Sanierungssatzung einbezogen.

Die Grenzen des Sanierungsgebietes waren entsprechend neu festzulegen. Die Änderung der Sanierungssatzung bedarf der Genehmigung durch die Bezirksregierung Koblenz. Wenn diese erteilt ist, wird die Satzung an dieser Stelle öffentlich bekannt­gemacht.

Gewährung von Modernisierungsförderungsmittel im Rahmen der Altstadtsanierung für das GebäudeHaus Kunoth"

Im Rahmen der Altstadtsanierung wird für die Modernisierung des GebäudesHaus Kunoth', vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung Koblenz der städtische Anteil an den Mo­dernisierungsförderungsmitteln auf 15.000,- DM festgesetzt.

Dies beschloß der Stadtrat mit der Mehrheit von 18 Ja-Stim­men, 5 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen. Das Haus Kunoth ist vom Sanierungsträger im Jahr 1982 mit der Auflage veräußert worden, es zu erhalten. Das Gebäude liegt innerhalb des SanierungsgebietesAltstadt und im Geltungsbereich des BebauungsplanesAltstadt I - 2. Änderung' 7 . Durch Beschluß des Stadtrates vom 21.10J983 wurde das Gebäude als erhaltens­wert gern. § 10 Städtebauförderungsgesetz gekennzeichnet.

Die Grundstückseigentümerin beabsichtigt, in Abstimmung mit der Stadt folgende Baumaßnahmen vorzunehmen:

a) Einrichtung einer Galerie mit Pausenraum und Anrichte im Erdgeschoß,

b) Ausbau einer Wohnung im Obergeschoß und

c) Anbau einer Garage, eines Abstellraumes und eines Balkons.

Bevor es zur Abstimmung über die Bezuschussung kam, er­innerte Heinz Teves (FWG) daran, daß seine Fraktion gegen die Veräußerung an die jetzige Eigentümerin war, weil nach Auf­fassung der FW3-Fraktion eine Ausschreibung hätte erfolgen müssen. Deshalb werde er in Konsequenz zu der damaligen Haltung die Bezuschussung ablehnen.

Fritz Schwindt (CDU) vertrat die Auffassung, nachdem der Verkauf seinerzeit mehrheitlich beschlossen worden sei, müsse man diese Mehrheitsentscheidung hinnehmen und durch eine Bezuschussung dafür sorgen, daß das Haus fertiggestellt wird. Hans Josef Manns (CDU) erklärte, die CDU-Fraktion sei für die Bezuschussung. Man habe das Gebäude seinerzeit an die jetzige Eigentümerin verkauft, weil sie aus dem Kreis derer kam, die sich für die Erhaltung des Gebäudes einsetzten, um das Haus in der Absicht erworben habe, es zu sanieren und zu erhalten.

Die CDU-Fraktion hoffe, daß der Zuschuß der Stadt mit dazu beitrage, daß nach außen sichtbare Fortschritte bezügl. der Restaurierung des Gebäudes schnell zu verzeichnen sind.

Zuschuß an Tennisclub Schwarz-Weiß Montabaur für Instand­setzung des Zufahrtsweges zum Tennisplatz Bürgermeister Dr. Possel-Dölken berichtete über einen Antrag des Tennisclubs Schwarz-Weiß Montabaur, die Stadt möge einen Zuschuß zu den Kosten für die Instandsetzung des Zuweges zum Tennisplatz gewähren. Die Kosten für diese Maßnahme be­laufen sich auf 14.199,12 DM. Der Tennisclub sei - so der Bür­germeister - nach eigenen Angaben nicht in der Lage, die Mittel selbst aufzubringen.

Der Haupt- und Finanzausschuß habe mehrheitlich dem Stadtrat empfohlen, dem Tennisclub einen Zuschuß in Höhe der Kosten für die Befestigung des Weges zu gewähren.

Der Ausschuß habe diese Empfehlung insbesondere damit be­gründet, daß die Stadt durch ihre Förderung die Vereinsarbeit und insbesondere die Jugendarbeit auf regionaler und über­regionaler Ebene anerkennen solle.

Unterschiedliche Stellungnahmen der Fraktionen

Die Stellungnahmen der Fraktionen waren zu dieser Frage kontrovers.

Albert Kram (CDU) erklärte, seine Fraktion sei sich bewußt daß nach dem Vertrag der Tennisclub verpflichtet sei, für die Zuwegung zu sorgen. Der Tennisclub habe diesbezüglich auf alle Ansprüche gegenüber der Stadt verzichtet. Andererseits sei man sich der hervorragenden Jugendarbeit bewußt, die in diesem Verein geleistet werde. Deshalb habe sich die CDU- Fraktion mehrheitlich für eine Zuschußgewährung entschieden Den Tennisclub wolle man aber ausdrücklich darauf aufmerksar machen, daß es sich um eine einmalige Förderung handelt.

Gegen die Bezuschussung sprach sich Paul Widner (SPD) aus, Er erinnerte daran, daß alle Fraktionen seinerzeit dem Vertrag zwischen der Stadt und dem Tennisclub bezügl. der Grund­stücksbereitstellung zugestimmt haben und der Tennisclub in diesem Vertrag ausdrücklich die Verpflichtung übernommen hat, für eine Zuwegung zu sorgen. Im übrigen empfinde er esal; ausgesprochenen Luxus, eine Zuwegung zu dem Tennisclub zu bauen, wenn in einer Entfernung von etwa 50 m ausreichende Parkplätze verfügbar seien.

Auf die schwierige finanzielle Situation des Tennisclubs wies ^Rudolf Roßbach (FWG) hin. Der Tennisclub sei mit der Unter­haltung der Tennisanlage finanziell sehr stark belastet. Er erin­nerte daran, daß in der Stadt Montabaur auch andere Vereine großzügig gefördert worden sind. Es sei nicht mehr als gerecli wenn die Stadt die Zuwegung zu der Tennisanlage bezahle. 1

Mehrheit für Zuschuß I

Der Stadtrat stimmte sodann mehrheitlich der Empfehlung ] des Haupt- und Finanzausschusses zu und beschloß mit 17 Ja-Stimmen bei 6 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen, da dem Tennisclub Schwarz-Weiß einen Zuschuß in Höhe von I 14.199,12 DM für die Instandsetzung des Zufahrtsweges zur I Tennisanlage zu gewähren. Gleichzeitig wurde darauf hingewiel sen, daß künftige Unterhaltungs- und InstandsetzungsarbeitenI entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem I Tennisclub und der Stadt ausschließlich vom Tennisclub zu I finanzieren sind. Weil im Haushaltsplan kein entsprechender I Ansatz vorhanden war, beschloß der Stadtrat gleichzeitig die I Bereitstellung einer überplanmäßigen Ausgabe in entsprechen! der Höhe. I

Nachtragskulturplan 1984 über Maßnahmen im Forstrevier I Gelbachtal beschlossen I

Der Stadtrat stimmte einstimmig der Einsaat der Erdaushub-1 ablagerungsfläche in der Gemarkung Eschelbach, Flur 36, N« mit Lupinen, Klee und Sonnenblumen sowie der Nachbesse-1 rung des Immissionsschutzstreifens in Eschelbach zu. Die Mall nähme kostet insgesamt 2.067,- DM. Der Stadtrat beschloß I eine entsprechende überplanmäßige Ausgabe, die durch Mehil einnahmen aus Holzverkäufen gedeckt werden soll. I

Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen I

Der Stadtrat genehmigte einstimmig eine außerplanmäßige I Ausgabe in Höhe von 14.000,- DM für den Grunderwerb im I Bereich des Vorderen Rebstockes. Diese außerplanmäßige I Ausgabe ist entstanden, weil für die Vermessung im Bereich I des Vorderen Rebstockes Vermessungskosten in Höhe von I 11.944,53 DM entstanden sind, für die kein Haushaltsansatz! vorhanden war. Außerdem sollen noch kleinere Flächen (ru® 16 m^) erworben werden. Die Vermessungs- und Gründer«® kosten werden in den beitragsfähigen Ausb-:uaufwand einbf| zogen. Außerdem wurde eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.606,24 DM genehmigt, die für den Straßenbau im Bereich des Vorderen Rebstockes entstanden sind.

Für die Modernisierung von städtischen Wohnhäusern reicht der Haushaltsansatz (96.000,- DM) nicht aus, sondern wird 56.000,- DM überschritten. Im Haushaltsjahr 1984 sollen 5 städtische Häuser neue isolierverglaste Fenster erhalten.