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Montabaur 17/24/84

7_ Ausbau der Steinstraße

Damit möglicherweise im Haushaltsjahr 1984 noch eine Auftragsvergabe für diese Maßnahme erfolgen kann, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 179.000,-- DM veranschlagt worden HH-Ansatz bislang 180.000,--

Nachtrag 1.000,-- ./. 179.000,-

8. Ausbau der Bürgersteige im Bereich der

K 169 von der L 327 bis zur Jagdhaus­straße HH-Ansatz bislang 0,~

Nachtrag 68.000,- + 68.000,-

9. Erwerb der Straßenbeleuchtungs­anlage HH-Ansatz bislang 11.700,-

Nachtrag 13.400,- + 1,700,-

10. Kostenbeteiligung zur Anschaffung

eines Steigers HH-Ansatz bislang 2.300,-

Nachtrag 0,~

./. 2.300-

11. Straßenbeleuchtungserweiterung

"Festerling" HH-Ansatz bislang 0,~

Nachtrag 6.000,- + 6 . 000 -

12. Anschaffung eines Rasen­mähers HH-Ansatz bislang 0,~

Nachtrag 1.000,-

+ 1 . 000 ,-

13. Zuführung zur allgemeinen

Rücklage HH-Ansatz bislang 0,~

Nachtrag 5.600,- + 5.600,-

Auch auf der Einnahmenseite haben sich bedingt durch Ver­änderungen im Investitionskatalog Verschiebungen ergeben, die sich wie folgt auswirken:

Maßnahme/Einnahme 1. Zuweisung des Landes zu den Dorferneuerungsmaßnahmen

HH-Ansatz bislang 0,~

Nachtrag 117.000,-- + 117.000,-

[2. Zuweisung der Teilgenehmergemeinschaft und der Kirchengemeinde zu den Dorferneuerungsmaß­nahmen HHAnsatz bislang 10.110,-

Nachtrag 20.110,-

+ 10 . 000 ,-

|3. Erschließungs- und Ausbau­beiträge HH-Ansatz bislang 123.500,-

Nachtrag 121.800,- ./. 1.700-

|4. Entschädigungsleistung seitens des Straßenbauamtes Diez für den Hochbehälter an der L 327 HH-Ansatz bislang 0,--

Nachtrag 18.500,- + 18.500,-

Zuweisung des Landes für den Bürgersteigausbau in der Ortsdurchfahrt HH-Ansatz bislang 51.000,--

Nachtrag 56.000,- + 5.000,--

Zuweisung des Kreises für den Ausbau der K 1 69 HH-Ansatz bislang 150.000,-

Nachtrag 185.000,- + 35.000,-

Zuweisung des Landes zum Ausbau der

Steinstraße HH-Ansatz bislang 40.000,-

Nachtrag 0,~

./. 40.000,-

Zuweisung der Teilnehmergemeinschaft zum Aus­bau der Steinstraße HH-Ansatz bislang 18.825,«

Nachtrag 0,~

./. 18.825,-

9. Zuweisung des Landes zum Bürgersteigausbau

an der K 169 von der L 327 bis zur Jagdhaus­straße HH-Ansatz 0,-

Nachtrag 5.000,- + 5.000,-

10. Zuführung vom Verwaltungshaus­halt HH-Ansatz 36.000,-

Nachtrag 72.000,- + 36.000,-

Um die Finanzierung für die insgesamt geplanten Maßnahmen in 1984 sicherzustellen, wird neben den vorgezeigten Finan­zierungsformen noch die in 1983 angesparte Rücklage von ca* 36.000,- DM bis auf einen geringen Restbetrag entnommen werden müssen. Besonders positiv ist nochmals herauszustrei­chen, daß auf die ursprünglich vorgesehene Neuverschuldung verzichtet werden kann.

ABSCHLUSS EINES KO NZESSIO NS V E RT R AG ES MIT DER GASVERSORGUNG WESTERWALD ZUGE­STIMMT

Durch einstimmigen Beschluß erteilte der Rat seine Zustim­mung zu dem vorgelegten und von Vertretern der Gasversor­gung erläuterten Konzessionsvertrag.

Auf die gesonderte Notiz in gleicher Ausgabe des Wochenblat­tes bezüglich des Abschlusses von Konzessionsverträgen mit der Gasversorgung Westerwald wird verwiesen.

WEITERE BESCHLÜSSE ZUR ÄNDERUNG DES BE­BAUUNGSPLANES "FESTERLING"

Der Ortsgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 17.3.7984 beschlossen, die Textfestsetzungen zum Bebauungsplan zu ändern, und zwar hinsichtlich der Regelung zur zulässigen Dachneigung. Um den Bauherren eine flexible Gestaltung des Dachaufbaues zu ermöglichen, wurde folgende zusätzliche Regelung beschlossen:

"Bei Dächern mit unterschiedlicher Dachneigung darf die Summe der beiden Winkel an der Dorftraufe bei eingeschossi­ger Bauweise 90°, bei zweigeschossiger Bauweise 56° nicht überschreiten".

Neben diesem Änderungsbeschluß war nunmehr noch der Zu­stimmungsbeschluß, nachdem die vorstehende Änderung in den Bebauungsplan eingearbeitet wurde - zufassen. Hierzu so­wie zu dem Offenlegungsbeschluß gern. § 2 Abs. 6 BBauG er­klärte der Rat seine einstimmige Zustimmung, d.h. zur Fort­führung des Änderungsverfahrens wird nunmehr der geänderte Bebauungsplan offengelegt. Der Offenlegungsbeschluß, der den Zeitraum und den Offenlegungsort benennt,wird gesondert im Wochenblatt bekanntgegeben.

ENTSCHEIDUNGEN DES RATES ZUM AUSBAU DER ORTSDURCHFAHRT

Nach Erläuterung durch den 1. Beigeordneten der Verbands­gemeinde Montabaur, Herrn Reusch, wurden vom Rat folgen­de Entscheidungen getroffen:

1. Festlegungen der Ausbauart.

Hier wurde gemäß den vorgelegten und erläuterten Plänen der Ausbau als verkehrsberuhigte Zone (Ausbauart: Ver­bundsteinpflaster und Bitumen), für den im Eigentum der Gemeinde stehenden Teilbereich beschlossen.

2. Auftragsvergabe für einen Teilbereich der Ortsdurchfahrt zum Bürgersteigausbau. Der vom Rat vergebene Auftrag

an die nach vorheriger Ausschreibung billigstbietende Firma umfaßt den Bürgersteigausbau für den Bereich von der Jagd­hausstraße bis zur L 327.

Dieser Bereich steht in der Trägerschaft des Kreises, so daß hier von der Gemeinde lediglich der Bürgersteigausbau zu finanzieren ist.

Dies bedeutet im vorliegenden Fall allerdings auch, daß dieser Teilbereich eine andere Ausbauart als der im Eigen­tum der Gemeinde stehende Teilbereich erhält.