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Montabaur 16/24/84

ELBERTGEMEINDEN

NIEDERELBERT

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert vom 7. Juni 1984

ARBEITEN ZUM AUSBAU DER KIRCH-, GARTEN- UND OSTSTRASSE IN AUFTRAG GEGEBEN.

Nach der von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur durchgeführten Ausschreibung der Arbeiten zum Ausbau der Garten-, Ost- und Kirchstraße wurde am 29.5.1984 die Submission ,d.h. die Eröffnung der abgegebenen Angebote durchgeführt. Nach Überprüfung der Unterlagen auf ihre Richtigkeit wurde dem Ortsgemeinderat eine Auflistung über die abgegebenen Angebote vorgelegt. Auf der Basis dieser Un­terlagen beschloß der Rat die Auftragsvergabe für vorgenannte Maßnahme an die insgesamt billigstbietende Firma. Der Kostenanteil der von der Gemeinde Niederelbert für den Straßenbau zu tragen ist, beträgt ca. 590.000,-- DM.

Zum Ausbau der Oststraße wurde angemerkt, daß diese nur dann ausgebaut werden soll, wenn sich die Anlieger zur Ver­äußerung der benötigten Teilflächen zum ortsüblichen Preis bereitfinden. Der Platz hinter dem Rathaus soll erst ausge­baut werden, wenn die Ausbauplanung für diesen Bereich ab­geschlossen und vom Rat sanktioniert ist.

Parallel mit den von der Gemeinde in Auftrag gegebenen Straßenbauarbeiten wird von der Verbandsgemeinde die Ver­legung der Wasser- und Kanalleitungen in Auftrag gegeben werden. Der Kostenaufwand hierfür beträgt bei vollständigem Ausbau ca. 3oo.ooo,oo DM -

Die Entscheidung über die Ausrüstung der Kirch- und Garten­straße mit Straßenleuchten wurde vertagt. Der Rat erklärte lediglich, daß Standleuchten mit unterirdischer Verkabelung zur Aufstellung gelangen sollen.

Der Rat geht bei seiner Entscheidung über dje Festlegung der aufzustellenden Leuchten davon aus, daß diese nicht nur in der Kirch- und Gartenstraße, sondern auch in weiteren später zum Ausbau anstehenden Straßen aufgestellt werden sollen. Insofern soll zunächst eine Leuchte ggf. durch In­augenscheinnahme in anderen Ortsgemeinden ausgewählt werden, die sich dem Ortsbild am besten anpaßt.

OBERELBERT

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Ober­elbert vom 7.6.1984

NACHTRAGSHAUSHALTSPLAN/HAUSHALTSSATZUNG 1984 BESCHLOSSEN

Nach Erläuterung durch den zuständigen Sachbearbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde der Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes sowie die Nachtragshaushalts­satzung für das Haushaltsjahr 1984 zur Abstimmung gestellt.

7 Ratsmitglieder stimmten für den Plan, 2 enthielten sich der Stimme.

Der Erlaß eines Nachtrages wurde erforderlich, da entspre­chend dem Willen des Rates Ausgaben für bisher nicht veran­schlagte Investitionen geleistet werden sollen. Hierfür wurde daher die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und damit die Erstellung eines Nachtragshaushaltsplanes er­forderlich.

Aufgrund dieses gesetzlichen Erfordernisses wurden sämtliche Einnahmen- und Ausgabenansätze fortgeschrieben bzw. dem voraussichtlichen Bedarf angepaßt.

Diese Überarbeitung erbrachte im Ergebnis:

a) die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes erhöhen sich von bisher 563.ooo,-- DM um 18.ooo,-- DM.

b) die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes erhöhen sich von bisher 963.ooo,-- DM um 145.ooo,-- DM

c) der Gesamtbetrag der Kredite - Neuverschuldung - kann von bisher 55,850,-- DM auf 0 DM reduziert werden;

d) es werden Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 179.000,-- DM veranschlagt (Ansatz im Haushaltsplan 1984 0,0 )

e) die Steuersätze sollen nicht geändert werden. Nachstehend werden einige der wichtigsten Einzelpositionen die Einfluß auf die geänderte Haushaltssituation haben zur Kenntnis gegeben:

VERWALTUNGSHAUSHALT:

a) Der Ansatz für die von der Gemeinde zu tragende Sozial­hilfe ist um 3.500,-- DM zu erhöhen,

b) die Ortsgemeinde erhält 22.400,-- DM mehr an Konzessions abgaben als ursprünglich eingeplant waren. Der Gesamtbe­trag aus dieser Einnahme beläuft sich nun auf 39.5oo DM,

c) Positiv verändern sich auch die Ansätze im Wirtschaftsbe­trieb Forst. Hier werden Mehreinnahmen von 22.ooo,- DM erwartet.

Einen wesentlichen Anteil hieran haben die einmalig zu zahlenden Nutzungsentschädigungen von ca. 20.500 DM für die Inanspruchnahme von Waldflächen im Zuge des Ausbaues der L 327.

d) Im Sektor Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen ergeben sich eine Reihe von Veränderungen, die sich wie folgt darstellen:

Drastischer Rückgang beim Gewerbesteueraufkommen (minus 52.ooo,~ DM)

Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen (plus 23.300,- DM)

Umlageeinsparungen von 19.425,-- DM

Sämtliche Einnahmen und Ausgabeverschiebungen im Verwal-1 tungshaushalt führen letztlich zu einer positiven Veränderung.! Ausgewiesen wird dies durch die mögliche Zuführung zum Vermögenshaushalt. Ursprünglich war hier ein Betrag von 36.000,-- DM angesetzt. Nach den neuesten Berechnungen werden nunmehr 72.ooo,- DM als freie Mittel dem Vermögen) haushalt zugeführt werden können.

Auch die freie Finanzspitze - diese gibt Auskunft über die fi­nanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde- wird positiv be­einflußt . Der Ansatz steigt hier von ursprünglich Überschuß 39.000,-- DM auf nunmehr Überschuß 75.ooo,-- DM.

VERMÖGENSHAUSHALT:

Im Investitionskatalog ergeben sich folgende Veränderungen:.! Maßnahme

1. Ankauf des Hauses Am Welkert 6,

Flur 2, Parzelle 140 HH-Ansatz bislang 0,--

Nachtrag 70.000,--

+ 70.000

2. Renovierung des Hauses Amt Welkert 6,

Flur 2, Parzelle 140 HH-Ansatz bislang 0,--

Nachtrag 30.000,--

+ 30.000

3. Dorferneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Flurbereinigung HH-Ansatz bislang 23.800,--

Nachtrag 27.800,-- + 4.000,

4. Ortsdurchgrünungsmaßnahmen im Rahmen des Ausbaues der K 169 HH-Ansatz bislang 0,--

Nachtrag 40.000,-- + 40.000,

5. Ausbau des Kirchenvorplat­

zes

6. Ausbau der K 169

HH-Ansatz bislang 0,-- Nachtrag 55.000,-- + 55.000,-- HH-Ansatz bislang 250 .ooo,-- Nachtrag 295.ooo,-- + 45.000,--