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Montabaur 14/20/84

Auf neue Verkehrsregelung in der Unterdorfstraße wird verwiesen

Nach Fertigstellung der Unterdorf strße zeigt sich, daß einigen Pkw - fahrern offensichtlich die Bestimmungen der Straßenver­kehrsordnung hinsichtlich des Parkens ihres Fahrzeuges unbe­kannt sind.

Insoweit besteht Veranlassung darauf zu verweisen, daß auf einer öffentlichen, als verkehrsberuhigt ausgebauten Straße nur innerhalb der hierfür markierten Parkplätze geparkt werden kann.

Als besondere Anmerkung gilt, daß das Parken vor dem alten Rathaus - also im Kreuzungsbereich - nach wie vor nicht gestat­tet ist.

Die verkehrsberuhigt ausgebauten Schul- und Unterdorfstraßen gelten nach wie vor als Fahr- und Gehwege für den öffentlichen Bereich.

Um Beachtung darf ich bitten.

Unrat und Abfälle gehören nach wie vor in den Mülleimer und nicht auf Nachbars Grundstück

Trotz ständiger Hinweise ist offensichtlich einigen Hauseigen­tümern unserer Gemeinde noch nicht bekannt, daß sie ihre Gartenabfälle weder in der freien Landschaft noch auf fremden Grundstücken in der Nähe ihres Eigentums deponieren können.

Bei einer Ortsrandbegehung wurden diese widerrechtlichen Ablagerungen wiederholt festgestellt.

Als die für die Beseitigung von Unrat und Abfällen zuständige Einrichtung gilt nach wie vor die Müllabfuhr.

Ich möchte darum bitten,daß diese Unsitte künftig unterbleibt, so daß in den Einzelfällen auf die Einleitung weiterer Maßnah­men verzichtet werden kann

Hümmerich, Ortsbürgermeister

NEUHÄUSEL

Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortigemeinderates Neuhäusel findet am

Donnerstag, dem 24. Mai 1984, um 2o.oo Uhr, im Sitzungsraum des Gemeindehauses statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Genehmigung der Niederschriften (öffentlicher Teil) über die Sitzungen des Rates am 29.3.1984 und 16.4.1984

2. Beratung und Beschlußfassung über die Planung des Straßenbauamts im Kreuzungsbereich Hauptstraße / Eitelborner und Simmerner Straße

3. Beratung und Beschlußfassung über den Bau einer Toiletten­anlage auf dem Kirmesplatz

4. Beratung und Beschltißfassung über

die Erstellung einer Planung zum Ausbau des Tannenweges

5. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung von Schaukästen und Fahnenmasten auf dem Kirmesplatz

6. Beratung und Beschlußfassung über die teilweise Befestigung des Vorplatzes zum Sportplatz

7. Beratung und Beschlußfassung über die Räumung von Grab­reihen auf dem Friedhof

8. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung und Ent­lastung von Abfallbehältern im Gemeindebereich

9. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Geneh­migung eines Taxi - Standplatzes

10. Verschiedenes

11. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Genehmigung der Niederschriften (nichtöffentlicher Teil) über die Sitzungen des Rates am 29.3.1984 und 16.4.1984

2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Arbeiten zum Bau einer Toilettenanlage auf dem Kirmesplatz

3. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf

Gewährung eines Zuschusses

4. Verschiedenes

5411 Neuhäusel, 14. Mai 1984 Hümmerich, Ortsbürgermeister

Kirmes in Neuhäusel vom 19,5. - 21.5.1984

Die katholische Kirchengemeinde St. Anna in Neuhäusel begeht am nächsten Sonntag den Jahrestag der Weihe ihres Gottes­hauses. Aus alter Tradition nimmt die Zivilgemeinde diesen Tag zum Anlaß, die "Neuhäuseler Kirmes" zu feiern. Gerade in einer Zeit,in der altes dörfliches Brauchtum mehr und mehr verblaßt, Sinn und Inhalt der Heimatfeste und auch der Kirmes vielerorts verlorengehen, hat ein Fest wie die "Neuhäuseler Kirmes" ^eine bes ondere Bedeutung. Bietet dieses Fest doch die Gelegenheit zu geselliger Begegnung und zu einem besseren Kennenlernen. Diese Möglichkeit sollte von uns allen, ob Alt­oder Neubürger genutzt werden.

Der Vorbereitung und Organisation unserer diesjährigen Kirmes hat sich dankenswerterweise der kath. Kirchenchor St. Anna Neuhäusel angenommen. Dem Verein sei an dieser Stelle für seine Bereitschaft, die alte Tradition fortzusetzen und die Gestal­tung der Kirmes zu übernehmen, herzlichst gedankt.

Auch unser Ort sollte an den Kirmestagen ein festliches Bild bieten. Alle Einwohner der Gemeinde sind deshalb aufgerufen, während der Kirmestage an ihren Häusern Fahnenschmuck zu zeigen.

Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern wünsche ich für die Kirnt« tage Stunden der Freude und Geselligkeit. Den Gästen in unse­rer Gemeinde entbiete ich ein herzliches Willkommen und wünx ihnen frohe und erholsame Stunden in unserer Gemeinde.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Jahr 1984 vom 4.5.1984

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI.S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 27.4.1984hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1 | Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1984 wird im

968.600,00 DM 968.600,00 DM I

1.645.500,00 DM 1.645.500,00 DM

Es werden festgesetzt: ,

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 253.000,00 DM 1

(Kredite für Umschuldungen)

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen auf DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 240 v.H.

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

§ 2