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Montabaur 15/ 20/84

2i GEWERBESTEUER nach Gewerbeertrag und Gewerbe- kapital 280 v.H.

3 , Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund 48,- ^M

für den zweiten Hund 72,- DM

für jeden weiteren Hund 96>' DM.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland­pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Haushaltsjahr 1984 wird hier­mit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe 253.000,00 DM (für Umschuldungen)

Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. GRUNDSTEUER

a) für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.

b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.

2 . GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und -kapital

Hebesatz 280 v.H.

5430 Montabaur, 27.4.1984 Kreisverwaltung des Weste^waldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (S) Im Aufträge: Meckel III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.5.1984 bis 3o.5.1984, während der allgemeinen Dienststunden im Rat­haus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Neuhäusel, den 4.5.1984 (S) Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel Hümmerich, Ortsbürgermeister

j HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über ^ j 1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und 2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des | Gemeinderates (§ 34 GemO)

list unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentl. Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen Ikönnen, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Neuhäusel oder Ider Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht Ivorden ist. ((§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rhein­land-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419, BS 2020- [1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 IGVBI.S.31).

KIRMES 1984

Kirmesgesellschaft Kath. Kirchenchor - St. Anna, Neuhäusel

P PROGRAMM:

FREITAG.18.5.1984, 19.oo Uhr

Gottesdienst in der Pfarrkirche St. Anna für die lebenden und verstorbenen Mitglieder der Kirmesgetellschaft

IaMSTAG, 19. Mai 1984, 19.oo Uhr

pröffnung des Wein- und Bierbrunnens. Der Kath. Kirchenchor I 1 Anna, Neuhäusel, singt zur Eröffnung der Kirmes auf dem Kirmespietz.

Grußworte unseres Präses, Herrn Pfarrer Hasselbach.

^erlesen des Kirmesspruches.

Anschließend gemütliches Beisammensein auf dem Kirmesplatz und im Festzelt.

SONNTAG, 2o. Mai 1984, 1o.oo Uhr Festgottesdienst in der Pfarrkirche St. Anna.

Der Kirchenchor St. Anna singt die St. Martinus-Messe von Johann Kircher

11.oo Uhr Eröffnung des Wein- und Bierbrunnens auf dem Kirmesplatz

15.oo Uhr bis 17.oo Uhr Platzkonzert auf dem Kirmesplatz mit dem Musikverein Simmern

MONTAG, 21. Mai 1984,1o.oo Uhr

Traditioneller Frühschoppen im Saale Kaltenhäuser mit Unter­haltungsprogramm und großer Tombola.

Wir wünschen allen Neuhäuseler Mitbürgern und unseren auswär­tigen Gästen viel Freude und Frohsinn an den Kirmestagen

SIMMERN

Bürgerversammlung in Simmern Öffentliche Bekanntmachung

Die gern. §§16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rhein­land-Pfalz ( GemO) vom 14. Dez. 1973 ( GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 15. März 1983 ( GVBI. S.

31), jährlich einzuberufende Bürgerversammlung findet in der Ortsgememde Simmern am

Montag, 28. Mai 1984, um 2o.15 Uhr, im Hotel Waldhof statt.

TAGESORDNUNG:

1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich

2. Bericht des Bürgermeisters / I. Beigeordneten der Verbands­gemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde

3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger

Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Bürgerversammlung eingeladen.

Simmern /Montabaur, 15.5.1984 Ortsgemeinde Simmern Verbandsgemeinde Montabaur

Schneider Dr. Possei - Dölken

Ortsbürgermeister Bürgermeister

öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern findet am Dienstag, 22. Mai 1984, um 2o.oo Uhr, im Hotel "Waldhof" statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Erörterung des Raumprogrammes für das Dorfgemein­schaftshaus

2. Beratung und Beschlußfassung über einen Zuschußantrag des SC Simmern 1946 (Stromkosten Flutlichtanlage)

3. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über eine Bauvoranfrage

2. Verschiedenes

5411 Simmern, 14.5.1984 Schneider, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern vom 24.4.1984

MASSNAHMEN ZUR BEGRÜNUNG DER ORTSDURCHFAHRT FESTGELEGT

Einstimmig beschloß der Rat folgende Maßnahmen zur Begrü­nung der Ortsdurchfahrt (Hauptstraße):

a) Am Ortseingang von Urbar kommend, soll im Bereich des Hotels "Waldhof" eine Grünanlage errichtet werden.

b) Auf dem Parkplatz der Kirche soll ebenfalls eine Grünanlage angelegt werden.

c) Die entlang des Saalbaues Hilpisch verlaufende Betonstütz­mauer soll begrünt werden.