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Montabaur 12/20/84

genehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Ortsgemeinde.

§4

Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

§ 5

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­machung in Kraft.

(2) Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens -

aber am 7.5.1985.

Ruppach - Goldhausen, 15. Mai 1984 (S) Ferdinand, Ortsbürgermeister

Genehmigt: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur

(S) Montabaur, den 11. Mai 1984

I.A. Schlosser

HINWEISE:

1. Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur geltend gemacht worden ist. (§ 24 Abs. 6 der Gemeinde­ordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 -GVBI.

S. 419 - in der jeweils gültigen Fassung (BS 2020-1)

2. Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Bundesbaugesetzes fBBauG) in der Fassung der Bekanntma­chung vom 18. Aug. 1976 (BGBl. I S. 2257, berichtigt in BGBl. I S. 3617), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebau recht vom 6.7.1979 (BGBl.

I S. 949) beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeacht­lich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung gel­tend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Veröffentlichung der Satzung verletzt worden sind (§155 .3 BBauG).

3. Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BBauG über die fristgerechte Geltendmachung von Entschädigungs­ansprüchen bei mehr als vierjähriger Dauer der Veränderungs­sperre wird hingewiesen.

5431 Ruppach- Goidhausen, 15. Mai 1984 (S) Ferdinand, Ortsbürgermeister

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BODEN

ASV "Deutsche Eiche" Boden - Grillfest

Wie in jedem Jahr veranstaltet der ASV "Deutsche Eiche" 1927 e.V. Boden sein traditionelles Grillfest am 31. Mai 1984 (Vatertag) auf dem Grillplatz in Boden.

Hierzu sind alle Mitglieder nebst Familienanhang auf das herzlichste eingeladen.

Anmeldungen mit Anzahl der Teilnehmer erbitten wir bis spä­testens 25. Mai beim I. Vorsitzenden Josef Pfaffhausen in Boden.

Der Unkostenbeitrag wird in Höheder Selbstkosten auf dem Grillplatz erhoben.

TuS Ahrbach 1921 e.V.

VORSCHAU AUF DAS WOCHENENDE:

Samstag, 19.5.1985

14.oo Uhr E-Jugend: Spfr. Eisbachtal - TuS Ahrbach 15.oo Uhr D-Jugend: SG EHingen - TuS Ahrbach

Sonntag, 2o.5.1984

9.3o Uhr B-Jugend: TuS. Ahrbach - SV Leubsdorf 13.oo Uhr II. Mannschaft: TuS Ahrbach - SV Leuterod 15.oo Uhr I. Mannschaft: TuS Ahrbach -Union Sessenbach

Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach - Ruppach-Goldhausen- Heiligenroth e.V.

ABTEILUNG HANDBALL:

Nachdem die 1. Mannschaft des TuS Ahrbach in der 1. Pokal­runde Betzdorf 31:24 schlagen konnte, trifft sie am 2o.5.1984 auf den Bezirksliga - Aufsteiger TuS Miehlen.

Anwurf: Sonntag, 18.oo Uhr, Vogelsanghalle Heiligenroth Zuschauer sind recht herzlich eingeladen.

HEILIGENROTH Tanzgruppe in Heiligenroth

Alle jungen Mädchen aus Heiligenroth, die Spaß an Rhythmik und Tanz haben, sind am 22.5.1984 um 2o.3o Uhr, in denZBV- Raum der Vogelsanghalle recht herzlich eingeladen. Wir möchten uns "fit" machen für die Fastnachtskampagne 1984/85. Rückfragen bitte an Magdalene Quirmbach, Telefon 02602- 4854. ]

RUPPACH GOLDHAUSEN

CDU- Ortsverband Ruppach - Goldhausen

Politischer Frühschoppen mit dem Verbandsbürgermeister Dr. Possei - Dölken am Sonntag, 27. Mai 1984,1o.45 Uhr, Ruppach - Goldhausen, Ruhberg - Schänke.

Alle interessierten Mitbürger sind recht herzlich eingeladen.

Freiwillige Feuerwehr Ruppach Goldhausen

Die Freiwillige Feuerwehr Ruppach - Goldhausen führt am Frei­tag, dem 18.5.1984, ab ca. I 8.00 Uhr eine Alarmübung mit 9 beteiligten Feuerwehren durch. Wir bitten um Ihr Verständnis für kurzfristige Störungen durch Sirenenalarm und Einsatzhorn der Feuerwehrfahrzeuge.

Eltern werden gebeten, in dieser Zeit in erhöhtem Maße auf ihre Kleinen zu achten, damit sie nicht unvermittelt auf die Straße laufen.

Feuerwehren aus folgenden Ortschaften sind an der Übung bete)! ligt: Heiligenroth Großholbach, Girod, Nomborn, Heilber­scheid, Nentershausen, Görgeshausen, Niedererbach, Ruppach- Goldhausen.

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EITELBORN

Aus der Arbeit des Rates

Zu der vielleicht letzten Sitzung in dieser Legislaturperiode tra­fen sich die Mitglieder des Ortsgemeinderates am Mittwoch, dem 9. Mai 1984 im Gemeindehaus.

ERWEITERUNG DES BEBAUUNGSPLANES "BUCHEN­STÜCK" BESCHLOSSEN

Dör Rat beschloß, die kopfseitig des Heideweg - Endes verlaufen­den Grundstücke Nrn. 56 und 57, sowie Teile der Parzellen 128 und 129 in den Bebauungsplan mit einzubeziehen und die vorgesehene Anbindung des Buchstückwegs an den Heideweg um 1 Bauplatztiefe zu verlegen.

Hierdurch wird auf den andernfalls notwendigen Wendehamieer verzichtet und der innerörtlich verbesserte Verkehrsstraßenaus-

AUGST