Montabaur 22/15/84
GROSSHOLBACH:
Hinweis zur Überprüfung der Standfestigkeit von Grabsteinen
Die Unterhaltspflichtigen von Grabstätten auf beiden Friedhöfen werden darauf hingewiesen, daß Anfang Mai 1984 die Überprüfung von Grabsteinen stattfindet.
Um Reklamationen zu vermeiden, werden die Unterhaltspflichtigen gebeten, die Grabsteine selbst auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen und festgestellte Mängel umgehend zu beseitigen.
Ist ein Grabstein im Zeitpunkt der Überprüfung nicht in Ordnung, so wird derselbe mit einem Aufkleber versehen, um somit den Unterhaltspflichtigen nochmals auf die Unfallgefahr hinzuweisen.
Sollte der Unterhaltspflichtige trotz Hinweis durch den Aufkleber das Grabdenkmal nicht innerhalb von 3 Wochen in Ordnung bringen, ist die Gemeinde gehalten, die verantwortliche Person der Verbandsgemeinde als Friedhofsverwaltung zu melden. Es wird um entsprechende Beachtung gebeten.
gez. Metternich, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach vom 05.04.1984
PRIVATUNTERNEHMEN FÜHRT KÜNFTIG DIE WARTUNG DER GEMEINDLICHEN STRASSENBELEUCHTUNGSAN- LAGE AUS
Bereits in der Sitzung am 19.12.1983 wurde eine Entscheidung über die Übertragung der Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten für die gemeindliche Straßenbeleuchtungsanlage getroffen. Seinerzeit wurde vom Rat auf Empfehlung und Angebot der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur beschlossen, diese Arbeiten künftig durch Personal der Verbandsgemeinde ausführen zu lassen. Ein Wechsel bei dem zur Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage Verpflichteten wurde erforderlich, da aufgrund des neuen mit der KEVAG abgeschlossenen Konzessionsvertrages diese künftig nicht mehr bzw. nur noch zu über dem Angebot der Verbandsgemeinde Montabaur liegenden Konditionen diese Leistungen anbot.
Eine erneute Behandlung im Rat wurde nunmehr erforderlich, da paralell zu der angemerkten Ratsentscheidung bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises die Auswertung einer im Dezember 1983 durchgeführten Ausschreibung (Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an gemeindlichen Straßenbeleuchtungsanlagen im Gesamtbereich des Westerwaldkreises) lief. Inzwischen hat diese Auswertung ergeben, daß Privatunternehmen gleichartige Leistungen zu noch günstigeren Konditionen anbieten, d. h. obwohl die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur das Angebot der KEVAG deutlich unterbot, wurde deren Angebot von Privatfirmen gleichfalls nochmals beträchtlich unterschritten. Dieser neue Gesichtspunkt war Grund für die Empfehlung, die seinerzeit ausgesprochene Entscheidung (Auftragsvergabe an die Verbandsgemeinde) zu revidieren und stattdessen nunmehr eine Auftragsausführung durch ein Privatunternehmen zu beschließen.
Der Ortsgemeinderat, der vom vorstehenden Sachverhalt gleichfalls nochmals zur Verdeutlichung der Gesamtsituation in Kenntnis gesetzt wurde, beschloß daraufhin mehrheitlich , einem Elektrounternehmen aus Montabaur die künftigen Wartungsund Instandsetzungsarbeiten an der Straßenbeleuchtungsanlage zu übertragen.
ABSCHLUSS EINES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN VERTRAGES MIT DER STADT MONTABAUR ZUR INANSPRUCHNAHME STÄDTISCHEN PERSONALS FÜR DIE STRASSENBELEUCHTUNGSANLAGE ZUGESTIMMT Mehrheitlich entsprach der Rat dem von der Verwaltung unterbreiteten Vorschlag zum Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Montabaur zur Inanspruchnahme städtischen Personals bei Erweiterung, Erneuerung, Verbesserung und Neuinstallation der Straßenbeleuchtungsanlage. Der vorgelegte Vertrag bildet die Grundlage für die Auftragsvergabe
an die Stadt und hat zum Inhalt, daß vorgenannte Arbeiten von städtischem Fachpersonal künftig ausgeführt werden.
Konkret ist vorgesehen, daß neben den eigentlichen Bauarbei- ten auch noch die Bauleitung bei der Aufstellung von Straßenleuchten und Verlegung von Kabeln durch beauftragte Unternehmen sowie die Durchführung von Ausschreibungen und deren Auswertung übernommen wird.
Zum allgemeinen Verständnis wird nochmals zusammengefaßt, daß die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an vorhandenen Anlagen künftig durch ein Privatunternehmen ausgeführt werden und sämtliche Arbeiten, die mit der Erweiterung, Erneuerung oder Verbesserung im Zusammenhang stehen, vom städtischen Fachpersonal gegebenenfalls unter Hinzuziehung von beauftragten Unternehmen übernommen werden.
AUFNAHME VON DARLEHEN FÜR UMSCHULDUNGSZWECKE
Der von der Gemeinde bereits zu einem früheren Zeitpunktaufgenommene Kredit beläuft sich auf ca. 200.000,- DM. Dieses Darlehen, welches nur kurzfristig festgeschrieben wurde, bedarf noch im Verlaufe dieses Jahres einer Umschuldung, d. h. Neuabschluß eines Kredites zur Ablösung des bisherigen Darlehens. Aus diesem Grunde erbat die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur vom Rat eine grundsätzliche Ermächtigung zur Aufnahme eines Kredites in der notwendigen und zu den bei der Aufnahme günstigsten Konditionen.
Zu diesem Beschlußvorschlag wurde angemerkt, daß die Angebote der Kreditinstitute wegen der schwankenden Marktlage nur noch für den Angebotstag Geltung haben. Die vorzeitige Beauftragung der Verbandsgemeinde Montabaur zur Kreditaufnahme soll daher sicherstellen, daß bei einem günstigen Angebot unverzüglich gehandelt werden kann, um Zinsnachteile für die Gemeinde zu vermeiden. Der Rat schloß sich dieser Begründung einstimmig an und erteilte der Verbandsgemeinde den Auftrag, zu gegebener Zeit Kreditverhandlungen zu führen und ein neues Darlehen abzuschließen.
ZUSTIMMUNGS— UND SATZUNGSBESCHLUSS ZUM VERFAHREN ZUR ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES '
"BIRKENWEG" GEFASST j
Der Ortsgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 18.05.1983 j formell Änderungen zum Bebauungsplan "Birkenweg" be- j
schlossen und damit das Änderungsverfahren eingeleitet. Diese I Änderungen bezogen sich auf die geänderte Ausweisung eines j Wirtschaftsweges sowie auf die Neufestlegung der Geschoßflä- j chenzahl für die Grundstücke auf der Straßenseite zum Orts- j kern hin (0,8 statt bisher 0,7). Die geänderte Trassenführung I des Wirtschaftsweges wurde erforderlich, um diese der Wege- j führung,wie von der Flurbereinigungsbehörde bereits im Rah- I men des derzeitigen Flurbereinigungsverfahrens festgesetzt wur- j de, anzupassen. Die Änderung der Geschoßflächenzahl für die I Grundstücke westlich des Birkenweges soll eine bessere bauliche J Ausnutzbarkeit ermöglichen, zumal die in diesem Bereich aus- 1 gewiesene überbaubare Grundstücksfläche gegenüber den Grund-1 stücken auf der anderen Seite des Birkenweges geringer bemes- I sen ist. I
Nach diesem Änderungsbeschluß wurden von der Verbandsge- I meindeverwaltung das Beteiligungsverfahren der Träger öffent- I licher Belange und die Offenlage durchgeführt, so daß in der I Sitzung am 05.04.1984 nunmehr die abschließenden Ratsent- I Scheidungen zu diesem Änderungsverfahren getroffen werden 1 konnten. Formell waren zwei Entscheidungen erforderlich: 1
1. Zustimmungsbeschluß, in dem der Inhalt der durchgeführten I Änderung nochmals festgehalten wurde und
2. Satzungsbeschluß, der besagt, daß die gesamte Bebauungsplanänderung in Form einer Satzung erlassen wird.
Beide Entscheidungen ergingen einstimmig. Der Änderungsplan wird nunmehr der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgeleg 1 -

