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Montabaur 22/15/84

GROSSHOLBACH:

Hinweis zur Überprüfung der Standfestigkeit von Grabsteinen

Die Unterhaltspflichtigen von Grabstätten auf beiden Friedhö­fen werden darauf hingewiesen, daß Anfang Mai 1984 die Über­prüfung von Grabsteinen stattfindet.

Um Reklamationen zu vermeiden, werden die Unterhaltspflich­tigen gebeten, die Grabsteine selbst auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen und festgestellte Mängel umgehend zu beseitigen.

Ist ein Grabstein im Zeitpunkt der Überprüfung nicht in Ord­nung, so wird derselbe mit einem Aufkleber versehen, um so­mit den Unterhaltspflichtigen nochmals auf die Unfallgefahr hin­zuweisen.

Sollte der Unterhaltspflichtige trotz Hinweis durch den Aufkle­ber das Grabdenkmal nicht innerhalb von 3 Wochen in Ordnung bringen, ist die Gemeinde gehalten, die verantwortliche Person der Verbandsgemeinde als Friedhofsverwaltung zu melden. Es wird um entsprechende Beachtung gebeten.

gez. Metternich, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Groß­holbach vom 05.04.1984

PRIVATUNTERNEHMEN FÜHRT KÜNFTIG DIE WARTUNG DER GEMEINDLICHEN STRASSENBELEUCHTUNGSAN- LAGE AUS

Bereits in der Sitzung am 19.12.1983 wurde eine Entscheidung über die Übertragung der Wartungs- und Instandsetzungsarbei­ten für die gemeindliche Straßenbeleuchtungsanlage getroffen. Seinerzeit wurde vom Rat auf Empfehlung und Angebot der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur beschlossen, diese Ar­beiten künftig durch Personal der Verbandsgemeinde ausführen zu lassen. Ein Wechsel bei dem zur Unterhaltung der Straßen­beleuchtungsanlage Verpflichteten wurde erforderlich, da auf­grund des neuen mit der KEVAG abgeschlossenen Konzessions­vertrages diese künftig nicht mehr bzw. nur noch zu über dem Angebot der Verbandsgemeinde Montabaur liegenden Kondi­tionen diese Leistungen anbot.

Eine erneute Behandlung im Rat wurde nunmehr erforderlich, da paralell zu der angemerkten Ratsentscheidung bei der Kreis­verwaltung des Westerwaldkreises die Auswertung einer im De­zember 1983 durchgeführten Ausschreibung (Wartungs- und In­standsetzungsarbeiten an gemeindlichen Straßenbeleuchtungs­anlagen im Gesamtbereich des Westerwaldkreises) lief. Inzwi­schen hat diese Auswertung ergeben, daß Privatunternehmen gleichartige Leistungen zu noch günstigeren Konditionen an­bieten, d. h. obwohl die Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur das Angebot der KEVAG deutlich unterbot, wurde deren Angebot von Privatfirmen gleichfalls nochmals beträchtlich un­terschritten. Dieser neue Gesichtspunkt war Grund für die Empfehlung, die seinerzeit ausgesprochene Entscheidung (Auf­tragsvergabe an die Verbandsgemeinde) zu revidieren und stattdessen nunmehr eine Auftragsausführung durch ein Privat­unternehmen zu beschließen.

Der Ortsgemeinderat, der vom vorstehenden Sachverhalt gleich­falls nochmals zur Verdeutlichung der Gesamtsituation in Kenntnis gesetzt wurde, beschloß daraufhin mehrheitlich , ei­nem Elektrounternehmen aus Montabaur die künftigen Wartungs­und Instandsetzungsarbeiten an der Straßenbeleuchtungsanlage zu übertragen.

ABSCHLUSS EINES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN VER­TRAGES MIT DER STADT MONTABAUR ZUR INAN­SPRUCHNAHME STÄDTISCHEN PERSONALS FÜR DIE STRASSENBELEUCHTUNGSANLAGE ZUGESTIMMT Mehrheitlich entsprach der Rat dem von der Verwaltung unter­breiteten Vorschlag zum Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Montabaur zur Inanspruchnahme städtischen Personals bei Erweiterung, Erneuerung, Verbesse­rung und Neuinstallation der Straßenbeleuchtungsanlage. Der vorgelegte Vertrag bildet die Grundlage für die Auftragsvergabe

an die Stadt und hat zum Inhalt, daß vorgenannte Arbeiten von städtischem Fachpersonal künftig ausgeführt werden.

Konkret ist vorgesehen, daß neben den eigentlichen Bauarbei- ten auch noch die Bauleitung bei der Aufstellung von Straßen­leuchten und Verlegung von Kabeln durch beauftragte Unter­nehmen sowie die Durchführung von Ausschreibungen und de­ren Auswertung übernommen wird.

Zum allgemeinen Verständnis wird nochmals zusammengefaßt, daß die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an vorhandenen Anlagen künftig durch ein Privatunternehmen ausgeführt wer­den und sämtliche Arbeiten, die mit der Erweiterung, Erneue­rung oder Verbesserung im Zusammenhang stehen, vom städti­schen Fachpersonal gegebenenfalls unter Hinzuziehung von be­auftragten Unternehmen übernommen werden.

AUFNAHME VON DARLEHEN FÜR UMSCHULDUNGS­ZWECKE

Der von der Gemeinde bereits zu einem früheren Zeitpunktauf­genommene Kredit beläuft sich auf ca. 200.000,- DM. Dieses Darlehen, welches nur kurzfristig festgeschrieben wurde, bedarf noch im Verlaufe dieses Jahres einer Umschuldung, d. h. Neu­abschluß eines Kredites zur Ablösung des bisherigen Darlehens. Aus diesem Grunde erbat die Verbandsgemeindeverwaltung Mon­tabaur vom Rat eine grundsätzliche Ermächtigung zur Aufnah­me eines Kredites in der notwendigen und zu den bei der Auf­nahme günstigsten Konditionen.

Zu diesem Beschlußvorschlag wurde angemerkt, daß die Ange­bote der Kreditinstitute wegen der schwankenden Marktlage nur noch für den Angebotstag Geltung haben. Die vorzeitige Beauftragung der Verbandsgemeinde Montabaur zur Kredit­aufnahme soll daher sicherstellen, daß bei einem günstigen An­gebot unverzüglich gehandelt werden kann, um Zinsnachteile für die Gemeinde zu vermeiden. Der Rat schloß sich dieser Be­gründung einstimmig an und erteilte der Verbandsgemeinde den Auftrag, zu gegebener Zeit Kreditverhandlungen zu führen und ein neues Darlehen abzuschließen.

ZUSTIMMUNGS UND SATZUNGSBESCHLUSS ZUM VER­FAHREN ZUR ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES '

"BIRKENWEG" GEFASST j

Der Ortsgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 18.05.1983 j formell Änderungen zum Bebauungsplan "Birkenweg" be- j

schlossen und damit das Änderungsverfahren eingeleitet. Diese I Änderungen bezogen sich auf die geänderte Ausweisung eines j Wirtschaftsweges sowie auf die Neufestlegung der Geschoßflä- j chenzahl für die Grundstücke auf der Straßenseite zum Orts- j kern hin (0,8 statt bisher 0,7). Die geänderte Trassenführung I des Wirtschaftsweges wurde erforderlich, um diese der Wege- j führung,wie von der Flurbereinigungsbehörde bereits im Rah- I men des derzeitigen Flurbereinigungsverfahrens festgesetzt wur- j de, anzupassen. Die Änderung der Geschoßflächenzahl für die I Grundstücke westlich des Birkenweges soll eine bessere bauliche J Ausnutzbarkeit ermöglichen, zumal die in diesem Bereich aus- 1 gewiesene überbaubare Grundstücksfläche gegenüber den Grund-1 stücken auf der anderen Seite des Birkenweges geringer bemes- I sen ist. I

Nach diesem Änderungsbeschluß wurden von der Verbandsge- I meindeverwaltung das Beteiligungsverfahren der Träger öffent- I licher Belange und die Offenlage durchgeführt, so daß in der I Sitzung am 05.04.1984 nunmehr die abschließenden Ratsent- I Scheidungen zu diesem Änderungsverfahren getroffen werden 1 konnten. Formell waren zwei Entscheidungen erforderlich: 1

1. Zustimmungsbeschluß, in dem der Inhalt der durchgeführten I Änderung nochmals festgehalten wurde und

2. Satzungsbeschluß, der besagt, daß die gesamte Bebauungs­planänderung in Form einer Satzung erlassen wird.

Beide Entscheidungen ergingen einstimmig. Der Änderungsplan wird nunmehr der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgeleg 1 -