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Montabaur 14 / 15/84

Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten für Straßenbeleuchtungs­anlage Privatuntenehmen übertragen

Obwohl sich der Ortsgemeinderat bereits in seiner Sitzung am 14.12.1983 mit der Übertragung der Arbeiten für die Wartung und Instandsetzung der Straßenbeleuchtungsanlage befaßt hatte, wurde von diesem eine erneute Entscheidung erbeten. Dies steht vor folgendem Hintergrund:

Seinerzeit war im Zusammenhang mit dem neu abgeschlossenen Konzessionsvertrag mit der Kevag vereinbart worden, daß diese künftig nicht mehr die Instandsetzungsarbeiten ausführen. Hierfür hatte die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ihre Dienste und zwar zu günstigeren Konditionen als von der Kevag gefordert, angeboten. Dieser Vorschlag stand daraufhin in der Sitzung am 14.12.1983 zur Abstimmung und fand auch die Zu­stimmung des Rates.

Wenige Tage nach dieser Ratsentscheidung wurde die Angebots­eröffnung einer vom Westerwaldkreis durchgeführten Ausschrei­bung für gleichartige Arbeiten im gesamten Bereich des Wester­waldkreises durchgeführt. Diese führte zu dem Ergebnis, daß Privatunternehmen die Arbeiten wiederum zu günstigeren Kon­ditionen als von der Verbandsgemeinde gefordert, anboten.

Aus diesem Grunde wurde von Seiten der Verwaltung vorge­schlagen, die seinerzeit von einem Großteil der Gemeinden in der Verbandsgemeinde Montabaur gefaßten Beschlüsse (Auf­gabenübertragung an die Verbandsgemeinde) aufzuheben und statt dessen unter Berücksichtigung der neuen Gegebenheiten eine Auftragsvergabe an ein Privatunternehmen zu befürworten. Dieser Argumentation folgend beschloß daraufhin der Rat, die Aufhebung der Entscheidung vom 14.12.1983 und beauftragte ein Privatunternehmen aus Selters mit der künftigen Ausführung,

Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Montabaur über die Inanspruchnahme städtischen Personals für die Straßenbeleuchtung zugestimmt

Einstimmig entsprach der Rat auch dem von der Verwaltung unterbreiteten Vorschlag zum Abschluß eines öffentlich-rechtl. Vertrages mit der Stadt Montabaur für die Inanspruchnahme städtischen Personals bei Erweiterung,Erneuerung, Verbesse­rung und Neuinstallation der Straßenbeleuchtungsanlage. Durch diesen Vertrag soll die Übertragung der Arbeiten auf das bei der Stadt vorgehaltene Fachpersonal vereinbart werden. Konkret ist vorgesehen, daß neben den eigentlichen Bauarbeiten auch noch die Bauleitung bei der Aufstellung von Straßenleuchten und Verlegung von Kabeln durch beauftragte Unternehmen sowie die Durchführung von Ausschreibungen und deren Aus­wertung übernommen werden.

Zum allgemeinen Verständnis wird nochmals zusammengefaßt, daß die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an vorhande­nen Anlagen künftig durch ein Privatunternehmen ausgeführt werden und sämtliche Arbeiten, die mit der Erweiterung und Erneuerung oder Verbesserung im Zusammenhang stehen, vom städtischen Fachpersonal ggf. unter Hinzuziehung von beauf­tragten Unternehmen übernommen werden.

Eiientscheidung (Auftrag zur Fertigung einer gutachtlichen Stellungnahme zu den Auswirkungen eines Lärmschutzwalles} zustimmend zur Kenntnis , genommen

In Abstimmung mit den Ortsbeigeordneten erteilte der Ortsbür­germeister im Rahmen einer Eiientscheidung dem TÜV Rhein­land-Pfalz e.V. in Koblenz den Auftrag zur Fertigung einer gutachtlichen Stellungnahme zu den Auswirkungen eines Lärmschutzwalles im BebauungsplanRuppach-Ost", der zur Abgrenzung der Wohnbebauung von dem Betriebsgelände einer Tonabbaufirma dienen soll.

Gern, den Festlegungen im BebauungsplanRuppach-Ost" soll zur Minderung der Lärmbelästigung durch Schwerlastverkehr und Tonabbautätigkeit eine Verwaltung vorgenommen werden, die westlich der neuen Randstraße verlaufend bis zur Einmündung

der Ho.itraße in einer Breite von 20 m und Höhe von 5 m sowie einer Neigung der straßenseitigen Böschung von 1 : 1,5 ausgeführt werden soll. Im Rahmen des Bebauungsplanverfah­rens wurden bei Durchführung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange als auch bei der Bürgerbeteiligung Bedenken hinsichtlich der Erforderlichkeit der Verwaltung geltend gemacht. Um im Rahmen des Planverfahrens die vor­getragenen Bedenken und Anregungen gerecht abwägen zu kön­nen, wurde daher die Erstellung eines Gutachtens für erforder­lich erachtet. Da der Rat über die vorgetragenen Bedenken und Anregungen bereits in seiner nächsten Sitzung beraten und einen Beschluß fassen sollte, war eine unverzügliche Auftrags­erteilung zur Fertigung der gutachtlichen Stellungnahme uner­läßlich.

Unter diesen Vorgaben wurde daraufhin im Rahmen einer Eiientscheidung vom Ortsbürgermeister das TÜV-Gutachten in Auftrag gegeben.

Organisatorischer Ablauf bei Beerdigungen geändert

Durch einstimmigen Beschluß wurde vom Rat festgelegt, den organisatorischen Ablauf bei Beerdigungen in der Weise zu än­dern, als künftig die Einsegnung des Sarges nicht mehr in der Leichenhalle, sondern auf dem jeweiligen Friedhof erfolgt. Grund für diese Änderungen waren die bisherigen Erfahrungen, die bei Beerdigungen nach Beendigung der Messe gemacht wur­den. Nach dem bisherigen Ablauf versammelten sich nach der Messe die nahen Angehörigen mit dem Pfarrer in der Leichenhalle, die übrigen Trauergäste standen vor der Kirche, zum großen Teil auf der anderen Seite der Hauptstraße.

Durch den heutigen Lkw-Verkehr wurde die Andacht trotz der Übertragung der Gebete und Ansprachen per Lautsprecher nach draußen sehr stark gestört. Auch der anschließende Trauer­zug durchs Dorf über die Hauptstraßen zu den Friedhöfen in Ruppach und Goldhausen wurde sehr stark durch den Fahr­zeugverkehr beeinträchtigt.

Aus diesem Grund wurde folgender geänderter Ablauf - der auch die Befürwortung des Pfarrgemeinderates fand - be­schlossen;

Nach der heiligen Messe begeben sich die Trauergäste unmittel­bar auf die Friedhöfe. Der Sarg selbst wird be reits vorher dort­hin gebracht und aufgebahrt. Die Einsegnung findet dann auf den Friedhöfen statt, wenn Pfarrer und Trauergäste einge­troffen sind, anschließend wird dann die Beerdigung in der bis-1 herigen Form vollzogen. I

Anschaffung einer Feldspritze beschlossen

Zur Durchführung der Pflegearbeiten an den gemeindlichen An-j lagen wurde die Anschaffung einer Feldspritze (Zusatzgerät j für den Unimog ) beschlossen. Die Kosten für dieses Gerät j betrögen ca. 2.000,- DM.

Keine Teilnahme am diesjährigen WettbewerbUnser Dorf soll schöner werden"

Einstimmig plädierte der Rat gegen eine Teilnahme an dem auch in diesem Jahr wiederum vom Westerwaldverein aus­geschriebenen Wettbewerb ..Unser Dorf soll schöner werden Die ablehnende Entscheidung wurde mit den im Gemeindebe­reich anstehenden Straßenbauarbeiten und der Verlegung der Gasversorgungsrohre, die somit den Gesamteindruck des Orts­bildes negativ beeinträchtigen, begründet.

BERICHT ÜBER DIE SITZUNG DES ORTSGEMEINDERA­TES RUPPACH-GOLDHAUSEN VOM 2.4.1984 j

Erörterung der Straßenplanung in Ruppach-Goldhausen (Krei* straßenaushau/Bau e iner Umgehungsstraße_

Der I. Beigeordnete der Verbandsgemeinde bzw. der Ortsbur- I germeister legten dem Rat den Sachstand zum geplanten 1 Kreisstraßenausbau bzw. Bau einer Umgehungsstraße dar. I