Montabaur 14 / 15/84
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten für Straßenbeleuchtungsanlage Privatuntenehmen übertragen
Obwohl sich der Ortsgemeinderat bereits in seiner Sitzung am 14.12.1983 mit der Übertragung der Arbeiten für die Wartung und Instandsetzung der Straßenbeleuchtungsanlage befaßt hatte, wurde von diesem eine erneute Entscheidung erbeten. Dies steht vor folgendem Hintergrund:
Seinerzeit war im Zusammenhang mit dem neu abgeschlossenen Konzessionsvertrag mit der Kevag vereinbart worden, daß diese künftig nicht mehr die Instandsetzungsarbeiten ausführen. Hierfür hatte die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ihre Dienste und zwar zu günstigeren Konditionen als von der Kevag gefordert, angeboten. Dieser Vorschlag stand daraufhin in der Sitzung am 14.12.1983 zur Abstimmung und fand auch die Zustimmung des Rates.
Wenige Tage nach dieser Ratsentscheidung wurde die Angebotseröffnung einer vom Westerwaldkreis durchgeführten Ausschreibung für gleichartige Arbeiten im gesamten Bereich des Westerwaldkreises durchgeführt. Diese führte zu dem Ergebnis, daß Privatunternehmen die Arbeiten wiederum zu günstigeren Konditionen als von der Verbandsgemeinde gefordert, anboten.
Aus diesem Grunde wurde von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, die seinerzeit von einem Großteil der Gemeinden in der Verbandsgemeinde Montabaur gefaßten Beschlüsse (Aufgabenübertragung an die Verbandsgemeinde) aufzuheben und statt dessen unter Berücksichtigung der neuen Gegebenheiten eine Auftragsvergabe an ein Privatunternehmen zu befürworten. Dieser Argumentation folgend beschloß daraufhin der Rat, die Aufhebung der Entscheidung vom 14.12.1983 und beauftragte ein Privatunternehmen aus Selters mit der künftigen Ausführung,
Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Montabaur über die Inanspruchnahme städtischen Personals für die Straßenbeleuchtung zugestimmt
Einstimmig entsprach der Rat auch dem von der Verwaltung unterbreiteten Vorschlag zum Abschluß eines öffentlich-rechtl. Vertrages mit der Stadt Montabaur für die Inanspruchnahme städtischen Personals bei Erweiterung,Erneuerung, Verbesserung und Neuinstallation der Straßenbeleuchtungsanlage. Durch diesen Vertrag soll die Übertragung der Arbeiten auf das bei der Stadt vorgehaltene Fachpersonal vereinbart werden. Konkret ist vorgesehen, daß neben den eigentlichen Bauarbeiten auch noch die Bauleitung bei der Aufstellung von Straßenleuchten und Verlegung von Kabeln durch beauftragte Unternehmen sowie die Durchführung von Ausschreibungen und deren Auswertung übernommen werden.
Zum allgemeinen Verständnis wird nochmals zusammengefaßt, daß die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an vorhandenen Anlagen künftig durch ein Privatunternehmen ausgeführt werden und sämtliche Arbeiten, die mit der Erweiterung und Erneuerung oder Verbesserung im Zusammenhang stehen, vom städtischen Fachpersonal ggf. unter Hinzuziehung von beauftragten Unternehmen übernommen werden.
Eiientscheidung (Auftrag zur Fertigung einer gutachtlichen Stellungnahme zu den Auswirkungen eines Lärmschutzwalles} zustimmend zur Kenntnis , genommen
In Abstimmung mit den Ortsbeigeordneten erteilte der Ortsbürgermeister im Rahmen einer Eiientscheidung dem TÜV Rheinland-Pfalz e.V. in Koblenz den Auftrag zur Fertigung einer gutachtlichen Stellungnahme zu den Auswirkungen eines Lärmschutzwalles im Bebauungsplan „Ruppach-Ost", der zur Abgrenzung der Wohnbebauung von dem Betriebsgelände einer Tonabbaufirma dienen soll.
Gern, den Festlegungen im Bebauungsplan „Ruppach-Ost" soll zur Minderung der Lärmbelästigung durch Schwerlastverkehr und Tonabbautätigkeit eine Verwaltung vorgenommen werden, die westlich der neuen Randstraße verlaufend bis zur Einmündung
der Ho.itraße in einer Breite von 20 m und Höhe von 5 m sowie einer Neigung der straßenseitigen Böschung von 1 : 1,5 ausgeführt werden soll. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden bei Durchführung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange als auch bei der Bürgerbeteiligung Bedenken hinsichtlich der Erforderlichkeit der Verwaltung geltend gemacht. Um im Rahmen des Planverfahrens die vorgetragenen Bedenken und Anregungen gerecht abwägen zu können, wurde daher die Erstellung eines Gutachtens für erforderlich erachtet. Da der Rat über die vorgetragenen Bedenken und Anregungen bereits in seiner nächsten Sitzung beraten und einen Beschluß fassen sollte, war eine unverzügliche Auftragserteilung zur Fertigung der gutachtlichen Stellungnahme unerläßlich.
Unter diesen Vorgaben wurde daraufhin im Rahmen einer Eiientscheidung vom Ortsbürgermeister das TÜV-Gutachten in Auftrag gegeben.
Organisatorischer Ablauf bei Beerdigungen geändert
Durch einstimmigen Beschluß wurde vom Rat festgelegt, den organisatorischen Ablauf bei Beerdigungen in der Weise zu ändern, als künftig die Einsegnung des Sarges nicht mehr in der Leichenhalle, sondern auf dem jeweiligen Friedhof erfolgt. Grund für diese Änderungen waren die bisherigen Erfahrungen, die bei Beerdigungen nach Beendigung der Messe gemacht wurden. Nach dem bisherigen Ablauf versammelten sich nach der Messe die nahen Angehörigen mit dem Pfarrer in der Leichenhalle, die übrigen Trauergäste standen vor der Kirche, zum großen Teil auf der anderen Seite der Hauptstraße.
Durch den heutigen Lkw-Verkehr wurde die Andacht trotz der Übertragung der Gebete und Ansprachen per Lautsprecher nach draußen sehr stark gestört. Auch der anschließende Trauerzug durchs Dorf über die Hauptstraßen zu den Friedhöfen in Ruppach und Goldhausen wurde sehr stark durch den Fahrzeugverkehr beeinträchtigt.
Aus diesem Grund wurde folgender geänderter Ablauf - der auch die Befürwortung des Pfarrgemeinderates fand - beschlossen;
Nach der heiligen Messe begeben sich die Trauergäste unmittelbar auf die Friedhöfe. Der Sarg selbst wird be reits vorher dorthin gebracht und aufgebahrt. Die Einsegnung findet dann auf den Friedhöfen statt, wenn Pfarrer und Trauergäste eingetroffen sind, anschließend wird dann die Beerdigung in der bis-1 herigen Form vollzogen. I
Anschaffung einer Feldspritze beschlossen
Zur Durchführung der Pflegearbeiten an den gemeindlichen An-j lagen wurde die Anschaffung einer Feldspritze (Zusatzgerät j für den Unimog ) beschlossen. Die Kosten für dieses Gerät j betrögen ca. 2.000,- DM.
Keine Teilnahme am diesjährigen Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden"
Einstimmig plädierte der Rat gegen eine Teilnahme an dem auch in diesem Jahr wiederum vom Westerwaldverein ausgeschriebenen Wettbewerb ..Unser Dorf soll schöner werden Die ablehnende Entscheidung wurde mit den im Gemeindebereich anstehenden Straßenbauarbeiten und der Verlegung der Gasversorgungsrohre, die somit den Gesamteindruck des Ortsbildes negativ beeinträchtigen, begründet.
BERICHT ÜBER DIE SITZUNG DES ORTSGEMEINDERATES RUPPACH-GOLDHAUSEN VOM 2.4.1984 j
Erörterung der Straßenplanung in Ruppach-Goldhausen (Krei* straßenaushau/Bau e iner Umgehungsstraße_
Der I. Beigeordnete der Verbandsgemeinde bzw. der Ortsbur- I germeister legten dem Rat den Sachstand zum geplanten 1 Kreisstraßenausbau bzw. Bau einer Umgehungsstraße dar. I

