Montabaur 13 / 15/84
Unanfechtbar wurden:
Ordn.Nr. 1 mit dem Einlagegrundstück 68/3 der Flur 46 Ordn.Nr. 2 mit dem Einlagegrundstück 68/7 der Flur 46 Ordn. Nr. 4 mit den Einlagegrundstücken 66, 68/12 und 68/15 und dem Zuteilungsgrundstück 66/1 der Flur 46.
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 3 des Bundesbaugesetzes (BBauG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2256, 3617), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6. Juli 1979 (BGBl. I S. 949) der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluß über die Grenzregelung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.
Soweit im Grenzregelungsbeschluß nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum gemäß § 83 Abs. 3 BBauG an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich.
Die ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteile und zugewiesenen Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugewiesen werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstreckten sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile.
Die Geldleistungen sind fällig .
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6, 5430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Heiligenroth, den 9. April 1984 Der Vorsitzende
Siegel Simon, Vermessungsdirektor
Ortsbürgermeister in Urlaub
Ortsbürgermeister Manns befindet sich vom 13. bis 27.4.84 in Urlaub. Die Vertretung übernimmt der I. Beigeordnete, Herr Erich Kohlhaas.
Kinderfilmwoche
Im Rahmen der Kinderfilmwoche zeigt der „Jugendtreff" Heiligenroth, am Freitag, dem 13. April 1984 um 14 Uhr im Pfarr- üeim den Spielfilm „ Jakub". Alle Kinder ab 7 Jahre sind herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei.
Jugendtreff Heiligenroth '
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
Verlegung der Bürgermeistersprechstunde am 13.4.1984
Wegen anderweitiger terminlicher Verpflichtungen des Ortsbürgermeisters fällt die Bürgermeistersprechstunde am Freitag,
13. April 1984 aus. Stattdessen wird diese ersatzweise am Samstag, 14.4.1984 von 10.00 bis 11.00 Uhr im Bürgermeisteramt abgehalten. Um entsprechende Kenntnisnahme wird gebeten.
Ferdinand, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
über die Offenlegung des Liegenschaftskatasters gemäß § 3 Katastergesetz vom 7. Dez. 1959 (GVBI. S. 243, 1960 S. 29) zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 23. Dez. 1977 (GVBI. s - 459), BS 219-10
Das Liegenschaftskataster der Gemeinde Ruppach-Goldhausen Gemarkung Goldhausen
ist aus Anlaß der Übernahme der Bodenschätzungsergebnisse u nd Aufstellung des automatisierten Liegenschaftskatasters erneuert worden. .
Die Ergebnisse der Erneuerung werden anstelle einer besonderen Mitteilung durch Offenlegung der Bücher, Karteien und Flurkarten des Liegenschaftskatasters in den Diensträumen des Katasteramtes Montabaur, Schloßweg 6, vom 2. Mai bis 1. Juni 1984 während der Dienststunden von 8.00 bis 12.00 Uhr
den Grundstückseigentümern und den Inhabern grundstücksgleicher Rechte bekanntgegeben.
Mit Ablauf der Offenlegungsfrist treten die in das Liegenschaftskataster übernommenen Angaben an die Stelle der bisherigen Angaben des Liegenschaftskatasters.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen die in das Liegenschaftskataster übernommenen Angaben kann innerhalb ieines Monats nach Beendigung der Offenlegung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem oben genannten Katasteramt schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Montabaur, den 2. April 1984 Katasteramt
Simon, Vermessungsdirektor (Siegel)
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach- Goldhausen vom 29.3.1984
Haushaltsrechnung 1982 beschlossen und Entlastung erteilt
Der Rechnungsprüfungsausschuß der Gemeinde hatte in nichtöffentlicher Sitzung bereits vorab die Kassenbelege in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur eingesehen und überprüft. Diese Überprüfung führte zu keinen Beanstandungen, so daß dem Rat in der Sitzung am 29.3.84 vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses empfohlen wurde, die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1982 aufgestellte Jahresrechnung zu beschließen. Dem entsprach der Rat einstimmig.
Gleichzeitig wurde beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten.dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1982 Entlastung zu erteilen.
Aufnahme von Darlehen für Umschuldungszwecke
Zunächst wurde vom Ortsgemeinderat die grundsätzliche Ermächtigung an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ausgesprochen, zu gegebener Zeit die gemeindlichen Darlehen umzuschulden, d.h. auslaufende Kreditverträge durch neue Darlehen zu ersetzen.
Anschließend wurde die Zustimmung zur Rückzahlung eines Darlehens über ca. 378.000,- DM an den Darlehensgeber erklärt. Zur Umschuldung dieses Kredites soll zunächst eine zweimonatige Vorfinanzierung durch die Verbandsgemeinde (bei 6%iger Verzinsung) erfolgen. Anschließend soll dann der Neuabschluß eines Kreditvertrages auf dem Kreditmarkt herbeigeführt werden. Diese Form der Umschuldung wurde gewählt, da zum 31.5.1984 für die Verbandsgemeinde einschl. fast aller Ortsgemeinden Umschuldungen in einer Größenordnung von ca. 10,5 Mio DM anstehen. Der Verwaltung erschien es daher zweckmäßig, die jetzige Umschuldung des gemeindlichen Darlehens bis zum genannten Zeitpunkt hinauszuschieben, da durch das wesentlich höhere Kreditvolumen zu erwarten ist, daß sich ein günstigeres Ergebnis bei Aushandlung der Kreditkonditionen erzielen läßt. Je nach Ausgang der Verhandlungen soll dann die Festschreibung des Zinssatzes für einen längeren Zeitraum angestrebt werden.

