Montabaur 10 / 15/84 waren nicht veranschlagt.
Der zusätzliche Finanzbedarf wurde gedeckt durch Einsparun g gen bei den Bewirtschaftungskosten. Auf die Dienstbezüge für Arbeiter beim Hospitalfonds überstiegen den Haushaltsansatz (332.000,- DM), und zwar um 12.950,- DM. Der Grund dafür lag darin, daß im Jahr 1983 drei Schwestern ausschieden.
Dafür mußten in erheblichem Umfang Aushilfen beschäftigt werden. Außerdem ging diese Kostensteigerung auch darauf zurück, daß die Zahl der besonders pflegebedürftigen Heimbewohner im Jahr 1983 gestiegen ist.
Ihre Betreuung ist sehr personalintensiv. Der Stadtrat war mit dieser Haushaltsüberschreitung einstimmig einverstanden. Die Finanzierung erfolgt durch eine Verminderung der Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt.
Schwestern ziehen sich nicht aus dem Altenheim Montabaur zurück
Paul Widner (SPD) äußerte bei Gelegenheit der Entscheidung über die Haushaltsüberschreitung für die Dienstbezüge der Arbeiter angesichts der dafür angegebenen Begründung (Ausscheiden von 3 Schwestern) die Sorge , die Schwestern würden sich sukzessive aus dem Altenheim Montabaur zurückziehen.
Diese Sorge konnte Bürgermeister Dr. Possel-Dölken zerstreuen. Er habe - so berichtete er - erst kürzlich zusammen mit dem
I. Beigeordneten Dr. Hütte ein Gespräch mit der Generaloberin des Ordens der „Armen Dienstmägde Jesu Christi" geführt. Dabei sei ausdrücklich erklärt worden, daß der Orden das Altenheim in Montabaur nicht verlassen wolle. Allerdings sei auch auf die großen Personalsorgen des Ordens hingewiesen worden. Da immer weniger junge Frauen in den Orden eintreten, sei die Zahl der Schwestern zurückgegangen, und die vorhandenen Schwestern befänden sich zum Teil in einem Alter, das einen vollen Arbeitseinsatz nicht mehr zulasse. Gleichwohl sei dem Altenheim in Montabaur im Laufe des letzten Jahres eine zusätzliche Ordensschwester zugewiesen worden. Die Schwestern der „Armen Dienstmägde Jesu Christi" wollten - so Bürgermeister Dr. Possel-Dölken - nach den Worten der Generaloberin im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch in Zukunft im Altenheim von> Montabaur ihren Dienst verrichten.
•
Ermäßigung der Eintrittsgelder für kostenpflichtige Veranstaltungen der Stadt Montabaur für Renfner, Schwerbehinderte und Arbeitslose ■ Anträg der SPD-Fraktion
Diesem Punkt lag ein Antrag der SPD-Fraktion zugrunde, den Karl-Heinz Bächer im Namen seiner Fraktion in der Stadtratssitzung präzisierte. Nach dem Antrag sollte der Stadtrat beschließen, auf die Eintrittspreise für kulturelle Veranstaltungen der Stadt Montabaur für nachstehend aufgeführte Personengruppen einen Nachlaß in Höhe von 50 % zu gewähren:
1. Seniorinnen und Senioren, soweit diese nicht mehr im Erwerbsleben stehen und das Einkommen nach dem Renten- bzw. Pensionsbescheid nicht mehr als 1.500,- DM beträgt,
2. Schwerbehinderte, die in ihrer Erwerbsfähigkeit um mindestens 70 % infolge ihrer Behinderung gemindert sind,
3. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz,
4. Auszubildende und
5. Arbeitslose»
Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, sollte nach den Vorstellungen der SPD-Fraktion dieser Personenkreis auf Antrag von der Verwaltung eine Freizeitkarte erhalten mit einer Geltungsdauer von jeweils einem Jahr. Karl-Heinz Bächer begründete den Antrag mit dem Hinweis, die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen solle dem Personenkreis ermöglicht und verstärkt angeboten werden, dem aufgrund bestimmter Einschränkungen eine solche Teilnahme nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich sei. Man verspreche sich aber auch dadurch
eine verbesserte Annahme des Angebotes der Stadt im kulturellen Bereich. Es sei nicht gesagt, daß die Einnahmen der Stadt aus Eintrittsgeldern für kulturelle Veranstaltungen durch diese Ermäßigungen zurückgingen. Es könnte - so Bächer - der Fall sein, daß die Zahl der Teilnehmer steige und dadurch Einnahmeminderungen kompensiert würden. Ratsmitglied Bächer erinnerte an die Aussagen der CDU-Verbandsgemeinderatsfrak- tion bezügl. der Betreuung alter Menschen. Hier könne man einen Beitrag dazu leisten.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärte, der Antrag der CDU- Verbandsgemeinaeratsfraktion- ziele in eine andere Richtung. Dort gehe es um eine verbesserte Koordination des Freizeitangebotes. Von finanziellen Hilfen - etwa in der Form der Ermäßigung von Eintrittsgeldern - sei im Verbandsgemeinderat nicht die Rede gewesen.
Für die CDU-Fraktion erklärte Albert Kram, man stimme dem Antrag der SPD-Fraktion in seiner Zielsetzung grundsätzlich zu, nicht aber in seinem Inhalt. Die dort genannten Einkommensgrenzen seien zu hoch.Nach Auffassung der CDU-Fraktion sollten „nur die wirklich Bedürftigen" (so Albert Kram) in den Genuß der Ermäßigung kommen. Dies seien nach Meinung der CDU- Fraktiondie Personen, deren Einkommen unterhalb der Sozialhilfesätze lägen. Außerdem müsse man konsequenterweise auch die Soldaten im Mannschaftsdienstgrad in diese Regelung aufnehmen. Skeptisch äußerte sich Paul- Heinz Schweizer für die FWG-Fraktion. Man betrete ja Neuland. Schweizer wies auf eine Umfrage bei anderen Verwaltungen in der näheren Umgebung hin. Dort würden derartige Ermäßigungen nicht gewährt.
Im übrigen werde von der Stadt bereits ein Freizeitpaß ausgestellt, der zu ermäßigten Eintrittspreisen verhelfe. Er bezweifle, ob eine Verringerung des Eintrittspreises für bedürftige Personen sinnvoll sei. Stattdessen schlage die FWG-Fraktion vor, pro Veranstaltung 20 Karten unentgeltlich an minderbemittelte Senioren auszugeben. Dies praktiziere die Stadt Limburg so.
Nach längerer Debatte und einem Antrag von Ratsmitglied Bächer (SPD), die Angelegenheit erneut im Haupt- und Finanzausschuß zu beraten, der mehrheitlich abgelehnt wurde, und einer von Ratsmitglied Kran) beantragten und vom Stadtrat beschlossenen Sitzungsunterbrechung wurde vom Stadtrat mehrheitlich bei einer Nein-Stimme beschlossen, daß für bedürftige Personen (z.B. Senioren, Schwerbehinderte, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger) je Veranstaltung 20 Karten unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Ausgabe der Karten : soll durch die Verwaltung gegen Nachweis der Bedürftigkeit j erfolgen. Die Verwaltung wurde beauftragt, hier ein zweckmäßiges Verfahren zu entwickeln und dabei den Begriff der Bedürftig-' keit großzügig und flexibel auszulegen.
Der entsprechende Beschluß des Stadtrates ging auf einen Antrag von Albert Kram (CDU) zurück, der den zuvor von Ratsmitglied Schweizer (FWG) unterbreiteten Vorschlag, (entspre • chend der Praxis in der Stadt Limburg) 20 Karten für bedürftige Senioren auszugeben, modifiziert hatte. Karl-Heinz Bächer (SPD) forderte, über diese Angelegenheit in einem Jahr erneut I zu sprechen, um die Erfahrungen mit diesem Verfahren zu dis- I kutieren. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Möglichkeit, j daß bedürftige Personen Karten für kulturelle Veranstaltungen | unentgeltlich erhalten können, entsprechend zu publizieren. J
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung vom 5. April 1984 zur Änderung der Satzung der Stadt Montabaur über die Benutzung der Parkgarage „Konrad- Adenauer-Platz" sowie die Erhebung von Gebühren vom 17.1.1983 (1. Änderungssatzung)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 26. Jan- 1984 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), BS 2020-11 sowie der §§ 2 und 7 des Landesgesetzes über die Erhebung kommunaler Abgaben ( Kommunalabgabengesetz) in der Fassung vom 2.9.1977 (GVBI. S. 306, BS 610-10) folgende Satzung

