Montabaur 9/15/84
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Verkehrsbeschilderung, für die dann die Ortspolizeibehörde fVerbandsgemeindeverwaltung) zuständig sei. Damit werde dem Anliegen von Ratsmitglied Manns weitgehend Rechnung getragen. '
Gegen eine solche Anbindung votierte Rudolf Foßbach (FWG). Essei bisher vorgesehen gewesen, die K 151 im Bereich der Einmündung in die L 312 zu schließen. Aus diesem Grund habe man dort den Wendehammer angelegt. Er sei - so Roßbach- dagegen, dort eine Anbindung offenzulassen. Der Umweg sei für Autofahrer ohne weiteres zumutbar. Man müsse den Kraftfahrzeugverkehr aus diesem Baugebiet herauslassen und dürfe nicht immer nur den Autofahrern Priorität einräumen.
Für eine Anbindung der L 312 mit der K 151 plädierte hingegen Werner Diel (FWG). Über diese Frage wurde ausgiebig diskutiert. Außerdem bestanden Meinungsverschiedenheiten darüber, welche Beschlüsse man in der Vergangenheit zur Frage der Anbindung der K 151 an die L 312 gefaßt hatte. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken verdeutlichte, daß diese Frage nicht von der Aufstellung des Bebauungsplanes „Christches Weiher', abhängig sei. Der Einmündungsbereich liege nicht im Plangebiet. Man könne diese Frage unabhängig von der Aufstellung des Bebauungsplanes durchaus zu gegebener Zeit noch klären. Daraufhin wurde vom Stadtrat mehrheitlich (17 Ja-Stimmen,
2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen) beschlossen.
1, Der für den Bereich südlich der K 151 im Gemarkungsteil „Christches Weiher', aufgestellte Bebauungsplan mit der bisherigen Bezeichnung „Montabaur-Horressen" erhält neu die Bezeichnung „Christches Weiher".
2. Der Rat stimmt dem Entwurf des Bebauungs- und nungsplanes in der vorgelegten Form zu.
Grünord-
3. Die Bürgerbeteiligung nach § 2 a Abs 1 und 2 BBauG wird so durchgeführt, daß die Planskizze für einen Zeitraum von 2 Wochen beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden kann
4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 5 BBauG einzuleiten.
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I Entscheidung über Planbereichsgrenze des Bebauungsplanes |„Feldchen" im Stadtteil Horressen zurückgestellt
IBürgermeister Dr. Possel-Dölken berichtete zunächst aus der [Sitzung des Haupt- und Finanz- und Bauausschusses. Die beiden [Fachausschüsse hätten beschlossen, im Bereich südlich der [Auerhahnstraße nicht - wie ursprünglich vorgesehen - eine zweiteilige Bebauung vorzusehen. Vielmehr wolle man dort lnür eine Bauzeile als Plangebiet ausweisen. Dementsprechend ■sollte der Planbereich begrenzt werden
I- im Norden durch die Wegeparzelle Nr. 2407/2,
|- im Osten jeweils teilweise durch die Flurstücke Nr. 1582, 1583, 1584,1585,1586, 1587, 3/1588, 4/1588,1589,1590 u. 1591 [- im Süden durch die Wegeparzelle Nr. 21/2411, im Westen durch die Auerhahnstraße.
purch die Verkleinerung des Plangebietes wollten - so der Bürgermeister - die Fachausschüsse sicherstellen, daß der Bebauungsplan keine Beeinträchtigungen für die spätere Anlegung der Um- lehungsstraße verursacht. Weiterhin berichtete Bürgermeister Pr. Possel-Dölken, nach der Sitzung der beiden Fachausschüsse pabeman in der Verwaltung Überlegungen angestellt, wie man ptztdie Voraussetzungen dafür schaffen könne, daß eine Erweisung des Bebauungsplanes „Feldchen" später möglich sei. r nn sich heraussteilen sollte, daß die Umgehungsstraße um den jtadtteil Horressen herum nicht gebaut werden sollte. Hier jähe es darum, die Voraussetzungen für die Erschließung eines K Erweiterungsgebietes zu schaffen. Dazu stellte die Verwal- P n 9 verschiedene Alternativen vor und bat den Rat, diese Frage t u entscheiden."
Ibert Kram (CDU) war mit diesem Vorschlag einverstanden.
Ü* solle jetzt dafür Sorge tragen,-daß man nicht spätere
Lösungen verbaue.
Nicht auf Gegenliebe stieß dieser Vorschlag bei Karl-Heinz Bächer (SPD)-. Er erinnerte daran, daß die SPD-Fraktion schon zu Beginn der Legislaturperiode dagegen plädiert habe, die Stadtteile auf den Stadtkern Montabaur Zuwachsen zu lassen. Dies sei vielleicht früher einmal die planerische Vorstellung gewesen. Man wolle keine Landschaftszersiedlung. Nach Auffassung der SPD-Fraktion solle der Grünstreifen zwischen Horressen und Montabaur erhalten bleiben. Deshalb sei man auch gegen die Erweiterung des Bebauungsplanes „Feldchen" über dem jetzt vorgesehenen Rahmen (eine Bauzeile) hinaus. Von Paul-Heinz Schweizer (FWG) kam der Vorschlag, vor einer endgültigen Entscheidung nochmals darüber in den Fachausschüssen zu diskutieren. Dieser Vorschlag wurde vom Stadtrat angenommen.
Bevor über die Neufestsetzung des Planbereiches entschieden wird, soll zunächst über die Alternativvorschläge der Verwaltung in den Fachausschüssen geredet werden.
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Himmelfeld" im Bereich des Grundstückes Goethestraße 8
Einstimmig beschloß der Städtrat, den Bebauungsplan „Him- meffeld" irh Bereich des Grundstücks Goethestr. 8 so zu ändern, daß die bisher ausgewiesene überbaubare Grundstücksfläche entfällt und im nördlichen und östlichen Teil des Grund Stückes eine neue überbaubare Fläche festgesetzt wird.
Die Planänderung wurde beschlossen mit der Maßgabe, daß die Grundstückseigentümerin bzw. deren Rechtsnachfolger keinen Anspruch auf zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen stellen können, die auf die Planänderung zurückzuführen sein könnten. „Auslöser" für die PlBnänderung war ein Antrag der Grundstückseigentümerin. Da die Nachbarn nichts dagegen hatten, das Straßenbauamt Diez als zuständiger Träger öffentlicher Belange gegen die Bebauungsplanänderung keine Einwendungen erhob und die Grundzüge der Planung nicht be- rührt-werden , konnte diese Änderung im vereinfachten Verfahren beschlossen werden.
Ausbau der Bürgersteige in der Stadt Montabaur, Allmannshausen (K 82)
Der Stadtrat stellte durch Beschluß noch einmal ausdrücklich fest, daß ihm bei der Entscheidung über den Ausbau der Bürgersteige bekannt war, daß der Grunderwerb für die Anlegung der Bürgersteige erforderlich ist und sich das Ausbauprogramm auch auf den Grunderwerb erstreckte.
Dieser feststellende Beschluß des Stadtrates erging mit 17 Ja- Stimmen bei 5 Enthaltungen. Er wurde aus Gründen der Rechtssicherheit vorsorglich gefaßt, um Probleme bei der Erhebung der Ausbaubeiträge zu vermeiden.
Haushaltsüberschreitungen genehmigt
„Einstimmig angenommen" konstatierte Bürgermeister Dr. Possel-Dölken nach der Abstimmung über eine überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 1983 in Höhe von 5.743,73 DM (Haushaltsansatz 40.000,- DM) für die Erschließung des Schul- und Sportzentrums. Begründet wurde diese Haushaltsüberschreitung mit dem Hinweis, für den Neubau der Kreis- sporthalle im Schul- und Sportzentrum seren nach dem Schulgesetz die Beiträge und Baukostenzuschüsse von der Stadt zu finanzieren. Dazu habe man 40.000,- DM veranschlagt, die tatsächlichen Aufwendungen hingegen lägen bei 45.743,73 DM. Finanziert werden diese zusätzlichen Ausgaben durch Mehreinnahmen aus Grundstücksveräußerungen.
Ebenfalls einstimmig wurde eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 6.500,- DM für das Haushaltsjahr 1983 im Haushalt des Hospitalfonds genehmigt. Die Mehrausgaben von 6.500,- DM (Haushaltsansatz = 405.500,- DM ) entstanden für Dienstbezüge für Angestellte. Ursache: Zum 1.10.1983 wurde die bislang freie Stelle eines Pflegers besetzt. Mittel

