Montabaur 8/15/84
Durch ein Kaufhaus in der Innenstadt werde langfristig auch kein Verdrängungswettbewerb mit den Einzelhandelsgeschäften in der Stadt entgehen. Im Gegenteil: Ein Kaufhaus in der Innenstadt ergänze das Angebot der Einzelhandelsgeschäfte. Diese müßten ihr Angebot umschichten. Es entspreche aber den Erfahrungen in anderen Städten und allen Marktanalysen, daß ein Kaufhaus den Einzelhandelsgeschäften zum Vorteil gereiche. Die Käufer seien darauf aus, ihren Grundbedarf preisgünstig in einem Kaufhaus abzudecken. Sie würden nur in eine Stadt wie Montabaur kommen, wenn dies dort möglich sei. Bei dieser Gelegenheit würden dann auch die Angebote des Fachhandels und des gehobenen Güterangebotes angenommen. Eine Konkurrenzsituation mit den Einzelhandelsgeschäften entstehe eher, wenn man auch im Bereich „Altstadt I - Erweiterung" neue kleine Einzelhandelsgeschäfte entstehen lasse.
Über diese Frage diskutierte der Stadtrat sehr ausgiebig und lebhaft. Sprecher der SPD-Fraktion (Monika Friemel und Karl- Heinz Bächer) wiesen darauf hin, daß die Situation in Montabaur nicht mit der in anderen Städten vergleichbar sei. Der Bedarf an Kaufhäusern sei für Montabaur und das Umland gedeckt. Das Kaufhaus, das man im Bereich „Altstadt I - Erweiterung" ansiedeln wolle, decke genau das Angebot ab, das jetzt die Einzelhandelsgeschäfte unterbreiteten. Aus den Reihen von CDU-Fraktion (Albert Kram, Andreas König, Dr. Paul Hütte) und FWG-Fraktion (Paul Heinz Schweizer und Heinz Teves) wurde argumentiert, daß sich die Angebote eines Kaufhauses und der Einzelhandelsgeschäfte gegenseitig ergänzten und aus den Erfahrungen anderer Städte ablesbar sei, daß vor allem der Einzelhandel von der Ansiedlung eines Kaufhauses in der Innenstadt profitiere. Der Wunsch, ein Kaufhaus in die Stadt Montabaur hineinzubekommen, sei gerade auch von Geschäftsleuten geäußert worden. Es wurde auch darauf hingewiesen, daß die Konkurrenzsituation Kaufhäuser nicht davon abhalte, sich an einem Standort anzusiedeln. Oft sei es gerade so, daß eine Ansiedlungsbereitschaft erst bestehe, wenn am Ort bereits ein anderes Kaufhaus existiere. Trotz der Konkurrenz profitiere man von der Sogwirkung, die von Konkurrenten ausgehe. Diese Argumentation wurde auch von Bürgermeister Dr. Possel-Dölken unterstützt. Einigkeit wurde in dieser Frage nicht erzielt. Deshalb stellte Bürgermeister Dr. Possel-Dölken zunächst den Antrag der SPD-Fraktion zur Abstimmung, der mehrheitlich (5 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen) abgelehnt wurde. Sodann wurden die anstehenden Entscheidungen im Bebauungs-
frll ALTSTADT I y iL ERWEITERUNG
planverfahren „Altstadt I - Erweiterung" (Planaufstellungsbeschluß, Zustimmungsbeschluß und Beschluß über die Durchführung der vorgezcgenen Bürgerbeteiligung) unter Einbeziehun der Aussage, daß im Bereich „Altstadt I - Erweiterung" ein Sondergebiet für ein Kaufhaus ausgewiesen werden soll, zur Abstimmung gestellt.
Der Stadtrat stimmte der entsprechenden Verwaltungsvorlage mehrheitlich (16 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen) zu.
Stadtrat stimmt Bebauungs- und Grünordnungsplan „Christches Weiher" zu _ __
Planbereich- Änderung der Planbezeichnung
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken wies zunächst darauf hin, daß der Rat am 21.12.1982 die Aufstellung dieses Bebauungsplanes beschlossen hat.
Damals trug der Plan die Bezeichnung „Montabaur-Horressen" Dieser Name war jedoch insofern mißverständlich, als daraus der Eindruck entstehen konnte, die gesamte bebaute Ortslage des Stadtteiles Horressen sei davon erfaßt, was jedoch nicht der Fall ist. Weil bereits die Bezeichnung des Bebauungsplanes Aufschluß über die Lage des Plangebietes geben soll, beschloß der Stadtrat, diesem Bebauungsplan den Namen „Christches Weiher" zu geben.
Plangebiet
Der Bebauungsplan „Christches Weiher" umfaßt den Bereich zwischen der Kreisstraße 151, den Grabenparzellen Nr.
2309 und 2294/1 sowie der Landesstraße Nr. 312.
Öffentliches Grün wird in privates Grün umgewandelt
Im wesentlichen Teil des Plangebietes (an der L 312 - unterer Bereich) war ursprünglich ein Kinderspielplatz vorgesehen. Wegen der topographischen Verhältnisse (starkes Gefälle) erwies sich das als unzweckmäßig. Stattdessen soll der Spielplatz im südöstlichen Teil an der K 151 angelegt werden. Die ehemals für den Spielplatz vorgesehene Fläche an der L 312 wurde als „Privates Grün" ausgewiesen.
Kontroverse Diskussion über die Anbindung des Plangebietes an die L 312
Hans-Josef Manns (CDU) machte darauf aufmerksam, daß das Gebiet des Bebauungsplanes „Christches Weiher" zur Gemarkung der ehemals selbständigen Gemeinde Horressen gehört. Die Grundstücke befänden sich - so Manns - überwiegend im Eigentum Horresser Bürger. Ursprünglich sei vorgesehen gewesen, das Baugebiet durch eine Straße zu erschließen, die in Verlängerung der Oderstraße angelegt werden sollte. Diese Lösung sei zwischenzeitlich angesichts der Proteste von Anliegern der Oderstraße aufgegeben worden. Jetzt sei vorgesehen, die Erschließung des Baugebietes durch die jetzige K 151 vorzusehen, die aber im Bereich der Einmündung in die L 312 geschlossen werden solle . Dazu habe man bereits einen Wendehammer angelegt. Für die Bewohner des Stadtteiles Horressen bedeute dies, daß sie - um in das Baugebiet „Christches Weiher" zu gelangen - auf der L 312 bis fast nach Eigendorf und dann über die K 150 zurück und beim „Elgendorfer Kreuz" in die jetzige K 151 einbiegen und von dort in das Baugebiet fahren müßten.
Dies bedeute für die Bewohner des Stadtteiles Horressen einen Umweg von rund 1,7 Kilometer. Er halte diese Lösung für schlecht. Man solle im Einmündungsbereich L 312/K 151 die Durchfahrt ermöglichen. I
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken berichtete über Gespräche mit I dem Straßenbauamt. Man habe ihm zugesagt, daß dort eine I eingeschränkte Möglichkeit geschaffen werden könne, von der | L 312 auf die jetzige K 151 zu gelangen.

