Montabaur 7/15/84
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Bebauungsplan „Altstadt III" wird in drei Teilbereiche aufgegliedert
Am 30.8.1979 hatte der Stadtrat beschlossen, einen einheitlichen Plan für die Bereiche „Altstadt III" und „Altstadt I - Erweiterung" aufzustellen.
In der Zwischenzeit ist man zu dem Ergebnis gekommen,daß es sinnvoller sei, zwei selbständige Bebauungspläne für die Bereiche „Altstadt III" und „Altstadt I - Erweiterung" aufzustellen. Der Bebauungsplan „Altstadt III" soll seinerseits wiederum in drei verschiedene Teilbereiche aufgegliedert werden.
Seine Grenzen sind aus der beigefügten Planskizze ersichtlich.
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I Der Stadtrat modifizierte insofern den am 30.8.1979 gefaßten I Planaufstellungsbeschluß. Es wurde nochmals beschlossen, im I Bereich „Altstadt III", der begrenzt wird
|~ durch den Fußweg zwischen der Volksbank und am Anwesen Gröninger (Klostergasse),
I- die Kirchstraße (bis zur Einmündung in die Kolpingstraße) I- die Kolpingstraße und
]-• die Hospitalstraße (bis zum Neubau der Volksbank)
Idrei Bebauungspläne aufzustellen. Der Bereich „Altstadt III" Jsoll in folgende Planbereiche aufgegliedert werden:
■Planbereich
i Norden: Klostergasse Färberbachstr. Obere Plötzgasse
(Fußweg zwischen Volksbank und Anwesen Gröninger)
'Osten: Kirchstraße
Kirchstr.
u. Weg Nr. 5654
Kirchstraße (bis zur Einmündung in die Kolpingstraße
'Süden: Färberbachstr. Obere Plötzgasse und Weg
im Westen: Hospitalstr. Hospitalstr. Hospitalstraße (bis zur Einmündung in die Klostergasse am Neubau der Volksbank)
Außerdem stimmte der Stadtrat dem Bebauungsplanvorent- wurf des Büros Dr. Schirmacher in der Form zu, wie er dem Rat Vorgelegen hat und in der früheren Sitzung am 28.2.1984 vorgestellt wurde. Das Büro Dr. Schirmacher wurde beauftragt, auf der Grundlage dieses Bebauungsplanvorentwurfes Bebauungsplanentwürfe zu erstellen.
Weiterhin wurde beschlossen, die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 2 a Abs. 1 und 2 des Bundesbaugesetzes auf der Grundlage des vom Dr. Schirmacher erstellten Bebauungsplanvorentwurfes so durchzuführen, daß eine öffentliche Darlegung erfolgt und die betroffenen Bürger angehört werden
Bebauungsplan „Altstadt I - Erweiterung -
Mehrheitlich (16 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen) beschloß der Stadtrat, für den Bereich zwischen Gäulsbach, Färberbachstraße, hinterer Grundstücksgrenze der westlichen Bauzeile entlang der Hospitalstraße, Parkplatz „Kalbswiese" einen Bebauungsplan aufzustellen, der die Bezeichnung „Altstadt I - Erweiterung" trägt. Das Sanierungsgebiet „Altstadt I" soll um diese Flächen erweitert werden. Der Planbereich „Altstadt I - Erweiterung" ist aus der unten abgedruckten Planskizze ersichtlich und dort gekennzeichnet. Der Stadtrat gab seine Zustimmung zu dem von Büro Dr. Schirmacher erstellten und ihm vorliegenden Bebauungsplanentwurf in dieser Form. Das Planungsbüro Dr. Schirmacher erhielt den Auftrag, auf dieser Grundlage einen Bebauungsplanentwurf zu erstellen. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 2 a Abs. 1 und 2 BBauG wird so durchgeführt, daß der Plan den betroffenen Bürgern in einer Versammlung dardjelegt wird und die dazu angehört werden.
Meinungsverschiedenheiten über Sondergebiet für Kaufhaus
Bevor es zu diesem Mehrheitsvotum des Stadtrates kam, wurde kontrovers über die Ausweisung eines Sondergebietes für ein Kaufhaus im Bereich „Altstadt I - Erweiterung" diskutiert. Im Beschlußvorschlag der Verwaltung hieß es: „Insbesondere wird der von den Fachausschüssen mehrheitlich gewünschten Planaussage zugestimmt, im Bereich des Bebauungsplanes „Altstadt I - Erweiterung" eine Geschäftsbebauung mit der Ausweisung als Sondergebiet für ein Kaufhaus vorzusehen ".
Paul Widner, der Fraktionsvorsitzende der SPD-Stadtratsfrak- tion, erklärte, seine Fraktion habe Bedenken gegen die Ausweisung eines Sondergebietes für ein größeres Kaufhaus. Nach Auffassung der SPD-Fraktion sollten kleinere Geschäfte und Wohnungen im dortigen Bereich vorgesehen werden. Sie bezweifele, ob ein In teressent für den Standort Montabaur gewonnen werden könne. Im übrigen würde durch ein großes Kaufhaus für die Einzelhandelsgeschäfte in der Stadt zu starke
Konkurrenz entstehen. Man werde keinen Magneten für zusätzliche Kaufinteressenten in die Stadt bekommen, sondern lediglich den Geschäften in der Stadt Kunden abspenstig machen. Die SPD-Fraktion wolle die vorhandene Gewertiestruktur, die durch kleine Einzelhandelsgeschäfte gekennzeichnet sei, weiter fördern. Daher - so Widner - stelle man folgenden Gegenantrag:
Im Erdgeschoß des Bereiches, der als Sondergebiet für ein Kaufhaus vorgesehen ist, soll eine Geschäftszone vorgesehen werden, im übrigen Bereich sollen Wohnungen entstehen.
Albert Kram (für die CDU-Fraktion) und Paul Heinz Schweizer (für die FWG-Fraktion) verteidigten hingegen nachhaltig das Vorhaben, im Bereich „Altstadt I - Erweiterung" ein Sondergebiet für ein Kaufhaus auszuweisen. Es sei wichtig, einen Magneten in die Innenstadt zu bekommen, um Käufer nach Montabaur zu locken. Man müsse verhindern, daß weitere Geschäfte dieser Art „auf der grünen Wiese" siedeln. Der Bereich „Altstadt

