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Montabaur 7/15/84

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BebauungsplanAltstadt III" wird in drei Teilbereiche aufgegliedert

Am 30.8.1979 hatte der Stadtrat beschlossen, einen einheit­lichen Plan für die BereicheAltstadt III" undAltstadt I - Erweiterung" aufzustellen.

In der Zwischenzeit ist man zu dem Ergebnis gekommen,daß es sinnvoller sei, zwei selbständige Bebauungspläne für die BereicheAltstadt III" undAltstadt I - Erweiterung" aufzu­stellen. Der BebauungsplanAltstadt III" soll seinerseits wiederum in drei verschiedene Teilbereiche aufgegliedert wer­den.

Seine Grenzen sind aus der beigefügten Planskizze ersichtlich.

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I Der Stadtrat modifizierte insofern den am 30.8.1979 gefaßten I Planaufstellungsbeschluß. Es wurde nochmals beschlossen, im I BereichAltstadt III", der begrenzt wird

|~ durch den Fußweg zwischen der Volksbank und am Anwe­sen Gröninger (Klostergasse),

I- die Kirchstraße (bis zur Einmündung in die Kolpingstraße) I- die Kolpingstraße und

]- die Hospitalstraße (bis zum Neubau der Volksbank)

Idrei Bebauungspläne aufzustellen. Der BereichAltstadt III" Jsoll in folgende Planbereiche aufgegliedert werden:

Planbereich

i Norden: Klostergasse Färberbachstr. Obere Plötzgasse

(Fußweg zwischen Volksbank und Anwesen Gröninger)

'Osten: Kirchstraße

Kirchstr.

u. Weg Nr. 5654

Kirchstraße (bis zur Einmün­dung in die Kolping­straße

'Süden: Färberbachstr. Obere Plötz­gasse und Weg

im Westen: Hospitalstr. Hospitalstr. Hospitalstraße (bis zur Ein­mündung in die Klostergasse am Neubau der Volksbank)

Außerdem stimmte der Stadtrat dem Bebauungsplanvorent- wurf des Büros Dr. Schirmacher in der Form zu, wie er dem Rat Vorgelegen hat und in der früheren Sitzung am 28.2.1984 vorgestellt wurde. Das Büro Dr. Schirmacher wurde beauftragt, auf der Grundlage dieses Bebauungsplanvorentwurfes Bebau­ungsplanentwürfe zu erstellen.

Weiterhin wurde beschlossen, die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 2 a Abs. 1 und 2 des Bundesbaugesetzes auf der Grund­lage des vom Dr. Schirmacher erstellten Bebauungsplanvorent­wurfes so durchzuführen, daß eine öffentliche Darlegung erfolgt und die betroffenen Bürger angehört werden

BebauungsplanAltstadt I - Erweiterung -

Mehrheitlich (16 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltun­gen) beschloß der Stadtrat, für den Bereich zwischen Gäulsbach, Färberbachstraße, hinterer Grundstücksgrenze der westlichen Bauzeile entlang der Hospitalstraße, ParkplatzKalbswiese" einen Bebauungsplan aufzustellen, der die Bezeichnung Altstadt I - Erweiterung" trägt. Das SanierungsgebietAlt­stadt I" soll um diese Flächen erweitert werden. Der Planbe­reichAltstadt I - Erweiterung" ist aus der unten abgedruckten Planskizze ersichtlich und dort gekennzeichnet. Der Stadtrat gab seine Zustimmung zu dem von Büro Dr. Schirmacher erstell­ten und ihm vorliegenden Bebauungsplanentwurf in dieser Form. Das Planungsbüro Dr. Schirmacher erhielt den Auftrag, auf dieser Grundlage einen Bebauungsplanentwurf zu erstellen. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 2 a Abs. 1 und 2 BBauG wird so durchgeführt, daß der Plan den betroffenen Bürgern in einer Versammlung dardjelegt wird und die dazu angehört werden.

Meinungsverschiedenheiten über Sondergebiet für Kaufhaus

Bevor es zu diesem Mehrheitsvotum des Stadtrates kam, wurde kontrovers über die Ausweisung eines Sondergebietes für ein Kaufhaus im BereichAltstadt I - Erweiterung" diskutiert. Im Beschlußvorschlag der Verwaltung hieß es:Insbesondere wird der von den Fachausschüssen mehrheitlich gewünschten Plan­aussage zugestimmt, im Bereich des BebauungsplanesAltstadt I - Erweiterung" eine Geschäftsbebauung mit der Ausweisung als Sondergebiet für ein Kaufhaus vorzusehen ".

Paul Widner, der Fraktionsvorsitzende der SPD-Stadtratsfrak- tion, erklärte, seine Fraktion habe Bedenken gegen die Aus­weisung eines Sondergebietes für ein größeres Kaufhaus. Nach Auffassung der SPD-Fraktion sollten kleinere Geschäfte und Wohnungen im dortigen Bereich vorgesehen werden. Sie be­zweifele, ob ein In teressent für den Standort Montabaur gewonnen werden könne. Im übrigen würde durch ein großes Kaufhaus für die Einzelhandelsgeschäfte in der Stadt zu starke

Konkurrenz entstehen. Man werde keinen Magneten für zusätz­liche Kaufinteressenten in die Stadt bekommen, sondern ledig­lich den Geschäften in der Stadt Kunden abspenstig machen. Die SPD-Fraktion wolle die vorhandene Gewertiestruktur, die durch kleine Einzelhandelsgeschäfte gekennzeichnet sei, weiter för­dern. Daher - so Widner - stelle man folgenden Gegenantrag:

Im Erdgeschoß des Bereiches, der als Sondergebiet für ein Kauf­haus vorgesehen ist, soll eine Geschäftszone vorgesehen werden, im übrigen Bereich sollen Wohnungen entstehen.

Albert Kram (für die CDU-Fraktion) und Paul Heinz Schweizer (für die FWG-Fraktion) verteidigten hingegen nachhaltig das Vorhaben, im BereichAltstadt I - Erweiterung" ein Sonderge­biet für ein Kaufhaus auszuweisen. Es sei wichtig, einen Mag­neten in die Innenstadt zu bekommen, um Käufer nach Monta­baur zu locken. Man müsse verhindern, daß weitere Geschäfte dieser Artauf der grünen Wiese" siedeln. Der BereichAltstadt