Montabaur 6 / 15/84
Aus den Gemeinden
MONTABAUR
Bericht über die
Sitzung des Stadtrates am 5. April
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1984
Friedhof in Horressen wird erweitert Marktgebührensatzung beschlossen
Gartenbau- und Landschaftsarchitekt Alexander Brüll stellte in der jüngsten Stadtratssitzung ein Konzept zur Erweiterung des Friedhofes im Stadtteil Horressen vor, dem der Stadtrat mehrheitlich zustimmte. Die Friedhofserweiterung kostet ca. 73.000,- DM.
Nach den Worten des Planers werden auf dem Friedhof in Horressen 178 neue Wahlgrabstätten (Doppelgräber) angelegt.
Diese verteilen sich auf 4 Grabfelder, außerdem werden 11 Urnenwahlgrabstätten neu angelegt. Der Erweiterungsbereich liegt westlich des bestehenden Friedhofes unterhalb der mit dem Wendehammer abschließenden Straße. Er wird durch 4 jeweils 2,50 m breite Wege erschlossen. Im Erweiterungsteil soll - so Alexander Brüll - eine zusätzliche Zapfstelle angelegt werden. Die Bepflanzung soll mit heimischen Gehölzen und Sträuchern erfolgen. Der Streifen zwischen der Ostgrenze des Friedhofes und dem Bürgersteig entlang der L 312 soll mit 1 m hohen Sträuchern bepflanzt werden. Zu den Kosten bemerkte Garten- und Landschaftsarchitekt Brüll, daß in dem Betrag von 73.000,- DM die Kosten für einen neuen Zaun enthalten sind.
Größerer Grenzabstand zwischen Grabstätten beantragt
Auf Frage von Reinhard Lorenz (FWG) berichtete Architekt Brüll, zwischen den Grabstätten sei ein Abstand von 35 - 40 cm vorgesehen. Dies erschien Ratsmitglied Lorenz zu wenig. Er beantragte , den Abstand zu vergrößern, indem aus jedem Grabfeld jeweils 1 Reihe herausgenommen wird. Der Abstand von 40 cm sei zu gering. Dadurch würden die Leichenträger behindert.
Architekt Brüll wies daraufhin, daß bei Realisierung dieses Antrages 20 Grabstätten, also 40 Gräber entfallen würden. Die angestrebte optimale Raumausnutzung werde dadurch beeinträchtigt. Nach seiner Auffassung - so Brüll - sei der Abstand von 40 cm ausreichend.
Bevor der Stadtrat der Planung von Architekt Brüll seine Zustimmung ga b (19 Ja -Stimmen, 4 Enthaltungen) wurde über den Antrag von Reinhard Lorenz (FWG) abgestimmt. Dieser wurde mehrheitlich (5 Ja -Stimmen, 18 Nein-Stimmen) abgewiesen.
Im Anschluß an die Diskussion regte Rudolf Roßbach (FWG) an, bei der Abräumung von Grabfeldern alte und gut erhaltene Grabsteine nicht wegzuwerfen, sondern an geeigneter Stelle auf dem Friedhof aufzustellen, wie man das auch auf dem Friedhof in der Innenstadt getan habe Die Verwaltung erklärte, dies sei beabsichtigt.
Hans-Josef Manns (CDU) sprach sich dafür aus, die Pflege des Friedhofes zu intensivieren. Die dem dafür eingesetzten städt. Arbeiter eingeräumte Stundenzahl reiche seines Erachtens nicht aus.
Amtsrat Kühnen sicherte zu, dies zu prüfen, und ggf. zusätzlich städt. Friedhofspersonal einzusetzen.
Ohne Aussprache verabschiedete der Stadtrat den Entwurf einer Marktgebührensat?ung für die Stadt Montabaur. Die Verwaltung hatte die Erstellung des Satzungsentwurfes mit dem Hinweis begründet, daß der Rat der Stadt Montabaur 1951 eine Marktgebührenordnung beschlossen hatte, die seit dem Außerkrafttreten der Polizeiverordnung über den Marktverkehr für die Stadt Montabaur am 10.3.1972 nicht mehr angewandt worden ist. Sowohl bei der Durchführung von Wochen-, Kram-, Weihnachts- als auch bei Jahrmärkten, wurden die Standgebühren mit den Standinhabern privatrechtlich vereinbart.
Bei den Wochen- und Krammärkten werden derzeit Standgelder] von 2,- DM/ je lfm Frontlänge erhoben. Erstmals wurde aus Anlaß der Fußgängerzone an Kirmes im Jahre 1982 von den Standinhabern eine pauschale Abgeltung gefordert.
1983 hat man diese Entgelte so erhöht, daß Kostendeckung erreicht wurde. Dabei wurden Art und Größe des Standes und der wirtschaftliche Vorteil, der aus dem Betreiben des Standes] gezogen werden konnte, bei der Bemessung des Entgeltes berücksichtigt. Die Fußgängerzone wurde in drei verschiedene Bereiche eingeteilt. Dieses Prinzip liegt auch der nun vom Stadtrat verabschiedeten Gebührensatzung zugrunde. Die Sat-j zung beinhaltet Mindest- und Höchstgebühren für Standplätze j an den Jahrmärkten.
Damit will man sicherstellen, daß nur tatsächlich der Stadt aus I diesen Veranstaltungen erwachsende Kosten an die Standplatz-] inhaber weitergegeben werden und im Interesse der Betreiber der einzelnen Stände eine ausreichende Differenzierung nach dem wirtschaftlichen Vorteil vbrgenommen werden kann| Bei dem Beschluß über die Marktgebührensatzung gab es zwei Enthaltungen, die übrigen Ratsmitglieder waren für den Erlaß j dieser Satzung, die nun der Aufsichtsbehörde zur Prüfung vorjfj legt werden muß und.anschließend in diesem Wochenblatt in vollem Wortlaut öffentlich bekanntgemacht wird.
Bebauungsplan „Altstadt III" und „Altstadt I" wird auf-
_J_._
Bereits am 28.2.1984 hatte sich der Stadtrat intensiv mit der I Aufstellung der Bebauungspläne „Altstadt lll" und „AltstadtJ I - Erweiterung" befaßt. Seinerzeit waren der Verfasser des Pia nes, Dipl.Ing. Dr. Schirmacher und sein Mitarbeiter, Dipl.IngT Süß, anwesend, und sie erläuterten dem Stadtrat sehr detailUs] ihre Planungsvorstellungen.
Damit hatte sich anschließend der Haupt- und FinanzausscW und der Bauausschuß befaßt. In der Sitzung am 5.4.1984 i es darum, die formellen Beschlüsse zu fassen, die für die Auf'j Stellung von Bebauungsplänen im gegenwärtigen Zeitpuhkt erforderlich sind.

