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Montabaur 8/13/84

c) Weitere Erschließung des Gewerbegebietes "Alter Galgen" in Montabaur

Der von dem Ausschuß vergebene Auftrag umfaßte den Straßenbau im Gewerbegebiet "Alter Galgen". Der Auftrag wurde der billigstbietenden Firma erteilt. Parallel zu dem von dem Ausschuß der Stadt Montabaur beschlossenen Straßenbau soll im Auftrag der Verbandsgemeinde noch die Verlegung der Wasser- und Kanalleitungen erfolgen.

d) Renovierung an städtischen Mietwohngebäuden Nach zuvor durchgeführter beschränkter Ausschreibung wurde der Auftrag zur Erneuerung von Zähleranlagen in städtischen Mietwohngebäuden in der Wölfchesbitzstraße sowie zum Anstrich der Fassade des Hauses Wölfchesbitz­straße 12 vergeben

AUSSCHREIBUNG EINER KOCHLEHRSTELLE FÜR DAS ALTERSHEIM

Grundlage der Diskussion bildete ein von der SPD- Stadtratsfraktion gestellter Antrag auf Einrichtung einer Koch­lehrstelle im Altersheim Montabaur. Bürgermeister Dr. Possel- Dölken erklärte, die Verwaltung unterstütze diese Initiative. Auch seitens der übrigen Ausschußmitglieder wurde die Be­fürwortung dieses Antrages erklärt. Die Möglichkeit zur Bil­dung einer Lehrstelle im Altersheim hatte sich ergeben, nach­dem man in jüngster Zeit zum Ersatz für eine ausgeschiedene Schwester im Küchendienst des Altenheimes einen Küchen­meister eingestellt hatte. Es wurde vereinbart, die Anstellung eines Auszubildenden zum 1.8.1984 vorzusehen. Die Verwal­tung wurde mit der Ausschreibung der Lehrstelle beauftragt.

DURCHFÜHRUNG WEITERER MODERNISIE RUNGS- UND INSTANDSETZUNGSARBEITEN AN STÄDTISCHEN WOHNHÄUSERN BEFÜRWORTET Von der Verwaltung wurde dargelegt, daß die städtischen Wohn­häuser dringend einer Renovierung, insbesondere was den Aus­tausch der vorhandenen Fenster anbelangt, bedürfen. Gern, den im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel waren 3 Häuser in der Wölfches-bitz- /Herrmannstraße für diese Maßnahme vorgesehen. Da sich jedoch die Vereinnahmung zusätzlicher Mittel im Haushalt durch eine Erhöhung der Zuführung des Verwaltungshaushaltes abzeichnete, wurde vorgeschlagen, zusätzlich noch die beiden Gebäude im Fürstenweg für gleich­artige Modernisierungsmaßnahmen vorzusehen. Der Ausschuß teilte die Auffassung der Verwaltung und beschloß die Durch­führung einer beschränkten Ausschreibung für den Einbau neuer Fenster in insgesamt 5 städtischen Wohnhäusern. Darü- berhinaus sollen nach Ausführung dieser Arbeiten noch Reno­vierungsarbeiten an der Auße.ifassade ausgeführt werden.

Das Ergebnis der beschränkten Ausschreibung kann dem Aus­schuß voraussichtlich im der Sitzung im Mai dieses Jahres vor­gelegt werden, so daß mit der Auftragsausführung in den Som­mermonaten zu rechnen ist.

NEUE RÄUME FÜR DAS ARCHIV DER STADT MONTABAUR

Bereits seit geraumer Zeit wurde über die zur Zeit unbefriedi­gende Raumsituation des städtischen Archives beraten. Dieses ist zur Zeit in den Kellerräumen der Joseph-Kehrein-Schule (ehemaliger Fahrradkeller) untergebracht. Nachdem zunächst Einigkeit darüber erzielt wurde, daß sich diese Räume für eine dauerhafte Unterbringung des Archives nicht eignen, wurden Möglichkeiten erörtert, die sich für eine dauerhafte Unterbrin­gung des städtischen Archivs anbieten. Letztendlich entschied man sich für eine Verlagerung des Archivs in die Räume im Erdgeschoß des Neubaues der Joseph-Kehrein-Schule (der­zeitiges Lehrer- und Konrektorzimmer). Diese Räume sollen aus diesem Grunde von der Verbandsgemeinde Montabaur angemietet werden. Im Zusammenhang mit der Verlagerung des Archivs werden die Verlegung der Verwaltungsräume, vom Neubau in den Altbau der Schule sowie die Herrichtung einer Toiletten-, bzw. Sanitäranlgge erforderlich. Der Haupt- und

Finanzausschuß der Verbandsgemeinde erklärte seine Zu­stimmung, die Kosten für die Herrichtung der Toiletten- und Sanitäranlagen zu übernehmen, da diese Verlagerung aus schulischer Sicht wünschenswert ist. Unter dem Gesichtspunkt daß die Verlagerung des Archivs, durch eine anteilmäßige Kostenbeteiligung durch die Verbandsgemeinde unterstützt wird, beschloß der Haupt- und Finanzausschuß der Stadt Montabaur die abforderlichen Arbeiten durchzuführen. Zu­gleich wurde die Bereitschaft zur Zahlung der geforderten Miete erklärt. Die Umbauarbeiten sowie die anschließende Ver­lagerung soll in den Sommerferien 1984 durchgeführt werden.

GEÄNDERTE AUSWEISUNG VON KURZPARK­ZONEN IN DER PARKGARAGE Auf Anfrage der FWG-Fraktion wurde von der Verwaltung ermittelt, wie sich die Frequentierung der Parkplätze im Be­reich der Kurzparkzonen in der Parkgarage entwickelt hat. Diese Ermittlungen sollten insbesondere Aufschluß darüber geben, ob weitere Kurzparkzonen sinnvoll und notwendig seien.

In der Sitzung am 20.3.1984 wurden die Ermittlungen zur Kenntnis gegeben. Demnach zeichnet sich eine ca. 90 %ige Auslastung im Einfahrtsbereich "Steinweg" ab. Hingegen sind die ausgewiesenen Kurzparkzonen im Einfahrtsbereich "Hos­pitalstraße," nur zu ca. 50 % ausgelastet. Weiterhin wurde dargelegt, daß im Einfahrtsbereich "Steinweg" 12 und im Ein­fahrtsbereich "HospitalStraße" 13 Parkplätze als Kurzpark­zone ausgewiesen sind. Da sich offensichtlich im Einfahrts­bereich "Steinweg" ein größerer Bedarf an Kurzparkplätzen ergibt, wurde beschlossen, 7 Kurzparkzeituhren im Einfahrts­bereich "Hospitalstraße" zu entfernen und diese zusätzlich im' Einfahrtsbereich "Steinweg" und zwar auf der Stirnseite im Anschluß an die jetzige Kurzparkzone aufzustellen.

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Jahr 1984 vom 26.3.1984

I.

Der Stadtrat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haüshaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi­gung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 20.3.1984 hiermit bekanntgemacht wird:

11.405.000,- DM

14.129.100,- DM 14.129.100,- DM

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1984 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf 11.405.000,- DM

in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 7.387.000,- DM (davon

Umschuldung (6.300.000,- DM)

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

auf 420.000,- DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 270 v.H.