Montabaur 8/13/84
c) Weitere Erschließung des Gewerbegebietes "Alter Galgen" in Montabaur
Der von dem Ausschuß vergebene Auftrag umfaßte den Straßenbau im Gewerbegebiet "Alter Galgen". Der Auftrag wurde der billigstbietenden Firma erteilt. Parallel zu dem von dem Ausschuß der Stadt Montabaur beschlossenen Straßenbau soll im Auftrag der Verbandsgemeinde noch die Verlegung der Wasser- und Kanalleitungen erfolgen.
d) Renovierung an städtischen Mietwohngebäuden Nach zuvor durchgeführter beschränkter Ausschreibung wurde der Auftrag zur Erneuerung von Zähleranlagen in städtischen Mietwohngebäuden in der Wölfchesbitzstraße sowie zum Anstrich der Fassade des Hauses Wölfchesbitzstraße 12 vergeben
AUSSCHREIBUNG EINER KOCHLEHRSTELLE FÜR DAS ALTERSHEIM
Grundlage der Diskussion bildete ein von der SPD- Stadtratsfraktion gestellter Antrag auf Einrichtung einer Kochlehrstelle im Altersheim Montabaur. Bürgermeister Dr. Possel- Dölken erklärte, die Verwaltung unterstütze diese Initiative. Auch seitens der übrigen Ausschußmitglieder wurde die Befürwortung dieses Antrages erklärt. Die Möglichkeit zur Bildung einer Lehrstelle im Altersheim hatte sich ergeben, nachdem man in jüngster Zeit zum Ersatz für eine ausgeschiedene Schwester im Küchendienst des Altenheimes einen Küchenmeister eingestellt hatte. Es wurde vereinbart, die Anstellung eines Auszubildenden zum 1.8.1984 vorzusehen. Die Verwaltung wurde mit der Ausschreibung der Lehrstelle beauftragt.
DURCHFÜHRUNG WEITERER MODERNISIE“ RUNGS- UND INSTANDSETZUNGSARBEITEN AN STÄDTISCHEN WOHNHÄUSERN BEFÜRWORTET Von der Verwaltung wurde dargelegt, daß die städtischen Wohnhäuser dringend einer Renovierung, insbesondere was den Austausch der vorhandenen Fenster anbelangt, bedürfen. Gern, den im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel waren 3 Häuser in der Wölfches-bitz- /Herrmannstraße für diese Maßnahme vorgesehen. Da sich jedoch die Vereinnahmung zusätzlicher Mittel im Haushalt durch eine Erhöhung der Zuführung des Verwaltungshaushaltes abzeichnete, wurde vorgeschlagen, zusätzlich noch die beiden Gebäude im Fürstenweg für gleichartige Modernisierungsmaßnahmen vorzusehen. Der Ausschuß teilte die Auffassung der Verwaltung und beschloß die Durchführung einer beschränkten Ausschreibung für den Einbau neuer Fenster in insgesamt 5 städtischen Wohnhäusern. Darü- berhinaus sollen nach Ausführung dieser Arbeiten noch Renovierungsarbeiten an der Auße.ifassade ausgeführt werden.
Das Ergebnis der beschränkten Ausschreibung kann dem Ausschuß voraussichtlich im der Sitzung im Mai dieses Jahres vorgelegt werden, so daß mit der Auftragsausführung in den Sommermonaten zu rechnen ist.
NEUE RÄUME FÜR DAS ARCHIV DER STADT MONTABAUR
Bereits seit geraumer Zeit wurde über die zur Zeit unbefriedigende Raumsituation des städtischen Archives beraten. Dieses ist zur Zeit in den Kellerräumen der Joseph-Kehrein-Schule (ehemaliger Fahrradkeller) untergebracht. Nachdem zunächst Einigkeit darüber erzielt wurde, daß sich diese Räume für eine dauerhafte Unterbringung des Archives nicht eignen, wurden Möglichkeiten erörtert, die sich für eine dauerhafte Unterbringung des städtischen Archivs anbieten. Letztendlich entschied man sich für eine Verlagerung des Archivs in die Räume im Erdgeschoß des Neubaues der Joseph-Kehrein-Schule (derzeitiges Lehrer- und Konrektorzimmer). Diese Räume sollen aus diesem Grunde von der Verbandsgemeinde Montabaur angemietet werden. Im Zusammenhang mit der Verlagerung des Archivs werden die Verlegung der Verwaltungsräume, vom Neubau in den Altbau der Schule sowie die Herrichtung einer Toiletten-, bzw. Sanitäranlgge erforderlich. Der Haupt- und
Finanzausschuß der Verbandsgemeinde erklärte seine Zustimmung, die Kosten für die Herrichtung der Toiletten- und Sanitäranlagen zu übernehmen, da diese Verlagerung aus schulischer Sicht wünschenswert ist. Unter dem Gesichtspunkt daß die Verlagerung des Archivs, durch eine anteilmäßige Kostenbeteiligung durch die Verbandsgemeinde unterstützt wird, beschloß der Haupt- und Finanzausschuß der Stadt Montabaur die abforderlichen Arbeiten durchzuführen. Zugleich wurde die Bereitschaft zur Zahlung der geforderten Miete erklärt. Die Umbauarbeiten sowie die anschließende Verlagerung soll in den Sommerferien 1984 durchgeführt werden.
GEÄNDERTE AUSWEISUNG VON KURZPARKZONEN IN DER PARKGARAGE Auf Anfrage der FWG-Fraktion wurde von der Verwaltung ermittelt, wie sich die Frequentierung der Parkplätze im Bereich der Kurzparkzonen in der Parkgarage entwickelt hat. Diese Ermittlungen sollten insbesondere Aufschluß darüber geben, ob weitere Kurzparkzonen sinnvoll und notwendig seien.
In der Sitzung am 20.3.1984 wurden die Ermittlungen zur Kenntnis gegeben. Demnach zeichnet sich eine ca. 90 %ige Auslastung im Einfahrtsbereich "Steinweg" ab. Hingegen sind die ausgewiesenen Kurzparkzonen im Einfahrtsbereich "Hospitalstraße," nur zu ca. 50 % ausgelastet. Weiterhin wurde dargelegt, daß im Einfahrtsbereich "Steinweg" 12 und im Einfahrtsbereich "HospitalStraße" 13 Parkplätze als Kurzparkzone ausgewiesen sind. Da sich offensichtlich im Einfahrtsbereich "Steinweg" ein größerer Bedarf an Kurzparkplätzen ergibt, wurde beschlossen, 7 Kurzparkzeituhren im Einfahrtsbereich "Hospitalstraße" zu entfernen und diese zusätzlich im' Einfahrtsbereich "Steinweg" und zwar auf der Stirnseite im Anschluß an die jetzige Kurzparkzone aufzustellen.
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Jahr 1984 vom 26.3.1984
I.
Der Stadtrat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haüshaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 20.3.1984 hiermit bekanntgemacht wird:
11.405.000,- DM
14.129.100,- DM 14.129.100,- DM
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1984 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf 11.405.000,- DM
in der Ausgabe auf
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 7.387.000,- DM (davon
Umschuldung (6.300.000,- DM)
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
auf 420.000,- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 270 v.H.

