Montabaur 12/11/84
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Oer CDU-Gemeindeverband Montabaur
veranstaltet am 24.3.84 ab 14.30 Uhr in der Vogelsanghalle in Heiligenroth einen Seniorennachmittag mit buntem Programm. Hierzul aden wir ein und bitten um Ihre Anmeldung bis zum 17.3.1984 an Christa Balagny, Hübingen, Tel. 06439/7602. Dort sind auch Einzelheiten über den Fahrdienst zu der Veranstaltung.
GIROD
Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigungsverfahren Girod; Hebung von Beitragsvorschüssen
Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Girod
Nach § 19 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.3.
1976 - BGBl. I S. 546 - sind die Beiträge zu den Kosten der Flurbereinigung/Zusammenlegung solange der endgültige Beitragsmaßstab - der Wert der neuen Grundstücke - noch nicht feststeht, zunächst als Vorschüsse nach einem vorläufigen Beitragsmaßstab zu heben.
Durch Verfügung vom 4.7.1978 hat das Kulturamt Westerburg als Flurbereinigungsbehörde die von den Verfahrensteilnehmern in das Verfahren eingebrachte Fläche als vorläufigen Beitragsmaßstab bestimmt.
Demgemäß hat der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft in seiner Sitzung vom 1.2.1984 für das Rechnungsjahr 1984 eine Hebung von
DM 150,- DM
in Worten: -- Einhundertfünfzig -- pro ha beschlossen, welche in 2 Raten fällig ist und zwar mit:
DM 75,-- DM/ha am 1.5.1984 Beträge unter 100,- DM
DM 75,- DM/ha am 1.10.1984 jedoch in einer Rate
Die auf die einzelnen Teilnehmer entfallenden Beitragsvorschüsse sind in einer Beitragsliste festgesetzt, welche beim Kassenverwalter der Teilnehmergemeinschaft zur Einsichtnahme für die Teilnehmer offenliegt. Forderungszettel, aus denen die Zahlungspflichtigen Teilnehmer die von ihnen zu leistenden Vorschüsse und den zugrunde gelegten vorläufigen Beitragsmaßstab (= Fläche) ersehen können, werden durch den Kassenverwalter der Teilnehmergemeinschaft in Kürze zugestellt. Bei Miteigentümern zur gesamten Hand - z.B. Erbengemeinschaften - wird nur einer der Miteigentümer zur Zahlung aufgefordert; es ist dann seine Sache, Erstattung von den anderen Miteigentümern zu verlangen. Miteigentümer nach Bruchteilen erhalten hingegen sämtlich Forderungszettel nach Maßgabe ihrer Bruchteile.
Von Reklamationen wegen geringfügigen Flächenabweichungen bitte ich abzusehen, da die Vorschüsse nach Vorliegen des endgültigen Beitragsmaßstabes durch eine besondere Ausgleichshebung verrechnet werden.
Zahlungen sind an den Kassen Verwalter der Flurbereinigungskasse, Herrn Helmut Meurer, Mühlenweg 5 in 5431 Girod, grundsätzlich nur gegen Quittung zu leisten. Überweisungen und Einzahlungen können außerdem auf das Konto der Teilnehmergemeinschaft Nr. 204000550 bei der Raiffeisenkasse Girod (BLZ 572 630 15) in Girod erfolgen. Hierbei ist die aus dem Forderungszettel ersichtliche Ordnungsnummer (Ordn.
Nr.) anzugeben.
Die angeforderten Beträge können • soweit möglich - abverdient werden. Darüber hinausgehende Abverdienerleistungen sind nicht statthaft.
Bei Leistungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 6 % sowie Mahngebühren erhoben.
EISBACHGEMEINDEN
Die Teilnehmer werden hiermit aufgefordert, ihrer Leistungspflicht pünktlich nachzukommen, da die Gewährung der Beihilfen aus öffentlichen Mitteln von der Aufbringung der erforderlichen Eigenleistung abhängig ist. Bei Leistungsverzug werden die Beiträge auf Kosten der Säumigen nach § 136 FlurbG im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen, wobei auch in den Grundbesitz selbst vollstreckt werden kann, da die Beitragspflicht als öffentliche Last auf den im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücken ruht.
Die Säumigen aus den vorangegangenen Hebungen werden hiermit öffentlich gemahnt und aufgefordert, die Beitragsrückstände spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen an die Flurbereinigungskasse zu zahlen.
Der Vorsitzende des Vorstandes: Theo Hannappel
Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am Donnerstag, 22. März 1984, um 19.30 Uhr, im Schützenhaus, statt.
TAGESORDNUNG ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über die Erschließung des Baugebietes ''Bornstück - Kappesfeld"
(Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde und der Gemeinde)
2. Beratung und Beschlußfassung über die Bebauungsplanänderung "Kleinholbach"
1. Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 26.4.1983
a) Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen im Rahmen der Offenlage nach § 2a Abs.* 6 BBauG
b) ( Zustimmungsbeschluß
c) Satzungsbeschluß
2. Neufassung der Beschlüsse
a) Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen im Rahmen der Offenlage nach § 2a Abs. 6 BBauG
b) Zustimmungsbeschluß
c) Satzungsbesch Iqß
3. Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau der Bürgersteige entlang der Ortsdurchfahrt von Girod und Kleinholbach
(Feststellung der Erforderlichkeit von Grunderwerb und ' Einbeziehung in das Ausbauprogramm)
4. Verschiedenes. ij
Girod, 13.3.1984 Leber, Ortsbürgermeister "
GÖRGESHAUSEN ,
Buchenscheitholz zu verkaufen K
Es sind noch einige rm Buchenscheitholz zum Richtpreis von I 60,- DM bei der Gemeinde zu erhalten.
Freiwillige Helfer für Sammlungen gesucht
Für allgemeine Sammlungen werden freiwillige Helfer gesucht Diese mögen sich bitte beim Ortsbürgermeister melden.
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates I
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen fin- I det am Mittwoch, 21. März 1984, um 19.30 Uhr im Rathaus I statt. I
TAGESORDNUNG I. ÖFFENTLICHE SITZUNG: I
1. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Arbei- I
ten zur Wartung und Instandsetzung der Straßenbeleuch- I tungsanlage |
2. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines I
öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Montabaur I über die Inanspruchnahme städtischen Personals für die I Straßenbeleuchtung in Ortsgemeinden I
3. Beratung und Beschlußfassung über die Aufnahme von Dar-1
lehen für Umschuldungszwecke I
H. Bekanntgabe einer Eilentscheidung I
5. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme am I
Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden" im Jahre I 1QP4 I

