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Montabaur 12/11/84

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Oer CDU-Gemeindeverband Montabaur

veranstaltet am 24.3.84 ab 14.30 Uhr in der Vogelsanghalle in Heiligenroth einen Seniorennachmittag mit buntem Programm. Hierzul aden wir ein und bitten um Ihre Anmeldung bis zum 17.3.1984 an Christa Balagny, Hübingen, Tel. 06439/7602. Dort sind auch Einzelheiten über den Fahrdienst zu der Veran­staltung.

GIROD

Öffentliche Bekanntmachung

Flurbereinigungsverfahren Girod; Hebung von Beitragsvorschüs­sen

Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Girod

Nach § 19 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.3.

1976 - BGBl. I S. 546 - sind die Beiträge zu den Kosten der Flurbereinigung/Zusammenlegung solange der endgültige Bei­tragsmaßstab - der Wert der neuen Grundstücke - noch nicht feststeht, zunächst als Vorschüsse nach einem vorläufigen Bei­tragsmaßstab zu heben.

Durch Verfügung vom 4.7.1978 hat das Kulturamt Westerburg als Flurbereinigungsbehörde die von den Verfahrensteilnehmern in das Verfahren eingebrachte Fläche als vorläufigen Beitrags­maßstab bestimmt.

Demgemäß hat der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft in seiner Sitzung vom 1.2.1984 für das Rechnungsjahr 1984 eine Hebung von

DM 150,- DM

in Worten: -- Einhundertfünfzig -- pro ha beschlossen, welche in 2 Raten fällig ist und zwar mit:

DM 75,-- DM/ha am 1.5.1984 Beträge unter 100,- DM

DM 75,- DM/ha am 1.10.1984 jedoch in einer Rate

Die auf die einzelnen Teilnehmer entfallenden Beitragsvorschüs­se sind in einer Beitragsliste festgesetzt, welche beim Kassenver­walter der Teilnehmergemeinschaft zur Einsichtnahme für die Teilnehmer offenliegt. Forderungszettel, aus denen die Zah­lungspflichtigen Teilnehmer die von ihnen zu leistenden Vor­schüsse und den zugrunde gelegten vorläufigen Beitragsmaßstab (= Fläche) ersehen können, werden durch den Kassenverwalter der Teilnehmergemeinschaft in Kürze zugestellt. Bei Miteigen­tümern zur gesamten Hand - z.B. Erbengemeinschaften - wird nur einer der Miteigentümer zur Zahlung aufgefordert; es ist dann seine Sache, Erstattung von den anderen Miteigentümern zu verlangen. Miteigentümer nach Bruchteilen erhalten hinge­gen sämtlich Forderungszettel nach Maßgabe ihrer Bruchteile.

Von Reklamationen wegen geringfügigen Flächenabweichun­gen bitte ich abzusehen, da die Vorschüsse nach Vorliegen des endgültigen Beitragsmaßstabes durch eine besondere Ausgleichs­hebung verrechnet werden.

Zahlungen sind an den Kassen Verwalter der Flurbereinigungs­kasse, Herrn Helmut Meurer, Mühlenweg 5 in 5431 Girod, grundsätzlich nur gegen Quittung zu leisten. Überweisungen und Einzahlungen können außerdem auf das Konto der Teil­nehmergemeinschaft Nr. 204000550 bei der Raiffeisenkasse Girod (BLZ 572 630 15) in Girod erfolgen. Hierbei ist die aus dem Forderungszettel ersichtliche Ordnungsnummer (Ordn.

Nr.) anzugeben.

Die angeforderten Beträge können soweit möglich - abverdient werden. Darüber hinausgehende Abverdienerleistungen sind nicht statthaft.

Bei Leistungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 6 % sowie Mahngebühren erhoben.

EISBACHGEMEINDEN

Die Teilnehmer werden hiermit aufgefordert, ihrer Leistungs­pflicht pünktlich nachzukommen, da die Gewährung der Bei­hilfen aus öffentlichen Mitteln von der Aufbringung der erfor­derlichen Eigenleistung abhängig ist. Bei Leistungsverzug wer­den die Beiträge auf Kosten der Säumigen nach § 136 FlurbG im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen, wobei auch in den Grundbesitz selbst vollstreckt werden kann, da die Bei­tragspflicht als öffentliche Last auf den im Flurbereinigungsge­biet liegenden Grundstücken ruht.

Die Säumigen aus den vorangegangenen Hebungen werden hier­mit öffentlich gemahnt und aufgefordert, die Beitragsrückstän­de spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen an die Flurbe­reinigungskasse zu zahlen.

Der Vorsitzende des Vorstandes: Theo Hannappel

Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am Donnerstag, 22. März 1984, um 19.30 Uhr, im Schützenhaus, statt.

TAGESORDNUNG ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Erschließung des Baugebietes ''Bornstück - Kappesfeld"

(Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde und der Gemeinde)

2. Beratung und Beschlußfassung über die Bebauungsplan­änderung "Kleinholbach"

1. Aufhebung der Ratsbeschlüsse vom 26.4.1983

a) Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen im Rahmen der Offenlage nach § 2a Abs.* 6 BBauG

b) ( Zustimmungsbeschluß

c) Satzungsbeschluß

2. Neufassung der Beschlüsse

a) Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen im Rahmen der Offenlage nach § 2a Abs. 6 BBauG

b) Zustimmungsbeschluß

c) Satzungsbesch Iqß

3. Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau der Bürger­steige entlang der Ortsdurchfahrt von Girod und Kleinhol­bach

(Feststellung der Erforderlichkeit von Grunderwerb und ' Einbeziehung in das Ausbauprogramm)

4. Verschiedenes. ij

Girod, 13.3.1984 Leber, Ortsbürgermeister "

GÖRGESHAUSEN ,

Buchenscheitholz zu verkaufen K

Es sind noch einige rm Buchenscheitholz zum Richtpreis von I 60,- DM bei der Gemeinde zu erhalten.

Freiwillige Helfer für Sammlungen gesucht

Für allgemeine Sammlungen werden freiwillige Helfer gesucht Diese mögen sich bitte beim Ortsbürgermeister melden.

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates I

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen fin- I det am Mittwoch, 21. März 1984, um 19.30 Uhr im Rathaus I statt. I

TAGESORDNUNG I. ÖFFENTLICHE SITZUNG: I

1. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Arbei- I

ten zur Wartung und Instandsetzung der Straßenbeleuch- I tungsanlage |

2. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines I

öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Montabaur I über die Inanspruchnahme städtischen Personals für die I Straßenbeleuchtung in Ortsgemeinden I

3. Beratung und Beschlußfassung über die Aufnahme von Dar-1

lehen für Umschuldungszwecke I

H. Bekanntgabe einer Eilentscheidung I

5. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme am I

Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden" im Jahre I 1QP4 I