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Montabaur 11/11/84
Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
5431 Gackenbach, 7.3.1984 Ortsgemeindeverwaltung Gackenbach Wilhelmi, Ortsbürgermeister
HÜBINGEN:
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen vom 8 . März 1984
Folgende Entscheidungen wurden jeweils einstimmig bzw. im letztgenannten Punkt mit einer Gegenstimme getroffen:
1. Übertragung (3er Arbeiten zur Wartung und Instandsetzung der Straßenbeleuchtungsanlage an ein Elektrounternehmen aus Montabaur.
2. Zustimmung zum Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Montabaur über die Inanspruchnahme städt. Personals für die Straßenbeleuchtung (bei Erneuerung bzw. Erweiterung)
3. Aufnahme von Darlehen zu Umschuldungszwecken
4. Zustimmung zur Verrohrung im Neubaugebiet „Ober dem Dorf" durch die Firma Prima-Gas.
5. Keine Teilnahme am diesjährigen Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden"
Zu den vorstehenden Entscheidungen noch folgende erläuternde Hinweise:
Zu 1. und 2:
Bereits zu einem früheren Zeitpunkt stand die Frage zur Ent- heidung an, wer künftig die Wartungsarbeiten an der Straßen- leuchtungsanlage in der Gemeinde ausführt. Diese Frage stand m Zusammenhang mit dem neu abgeschlossenen Konzessions- Wtrag mit der KEVAG entsprechend dem diese Arbeiten künftig nicht mehr in der Verpflichtung der KEVAG stehen. Zunächst war vom Rat die Übertragung dieser Arbeiten an die Verbandsgemeinde beschlossen worden. Inzwischen hat sich jedoch aufgrund einer vom Westerwaldkreis durchgeführten Ausschreibung gezeigt, daß Privatunternehmen diese Arbeiten günstiger als von der Verbandsgemeinde Montabaur angeboten ausführen. Unter diesem Gesichtspunkt wurde die seinerzeit getroffene Entscheidung zurückgenommen und nunmehr beschlossen, die Arbeiten zur Wartung und Unterhaltung der gemeindlichen Straßenbeleuchtungsanlage einem Elektrounternehmen aus Montabaur zu übertragen. Des weiteren stand eine [Entscheidung darüber an, wer künftig für die Neuinstallation [bzw. der Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlagen in An- pruch genommen werden soll. Hier wurde von der Verwaltung rgeschlagen, das städt. Fachpersonal für diese Arbeiten heran- 'uziehen. Dem stimmte der Rat zu, d.h. gemäß einem mit der itadt abzuschließenden öffentlich-rechtl. Vertrag soll das bei r Stadt Montabaur beschäftigte Personal, künftig folgende rbeiten ausführen:
Aufstellung von Beleuchtungsplänen für Straßenleuchten in Neubaugebieten und zur Erneuerung bzw. Verbesserung oder Erweiterung vorhandener Anlagen.
Übernahme der Bauleitung bei Aufstellung der Straßenbeleuchtung und sonstiger damit im Zusammenhang stehender Arbeiten durch beauftragte Unternehmen, c) Durchführung von Ausschreibungen und Auswertung der Unterlagen für Arbeiten, die die Straßenbeleuchtung anbelangen.
Eu 3:
Konkret ist vorgesehen, von einer mit Flüssiggas zu beliefernden Feststation über die im Bereich der jetzigen Baustraßen zu verlegenden Versorgungsleitungen das Neubaugebiet „Ober dem Dorf" bzw. ein Großteil dieses Bereiches mit Flüssiggas zu versorgen.
Zu 5.
Nachdem dem Gemeinderat mitgeteilt wurde, daß auch 1984 wiederum der Kreiswettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden" ansteht, beschloß dieser mehrheitlich (bei einer Gegenstimme) in diesem Jahr hieran nicht teilzunehmen.
HÜBINGEN:
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemein- deabgaben für das Kalenderjahr 1984
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 ,Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes i über die Landwirtschaftskammer Rheinland - Pfalz vom 28.7.198o in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Hübingen erhebt im Kalenderjahr 1984 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen ' Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1983.
Neue Abgabenbescheide werden grundstätzlich nicht erteilt.
Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
I 3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerjpruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 543o Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben *
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|Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauftragt, len derzeit laufenden Kreditvertrag über ca. 106.000,- DM nach
’älligkeit durch ein neues Darlehen abzulösen. Durch diese mschuldung soll versucht werden, die Kreditkonditionen verbessern, um damit zu einer Entlastung des Schulden- penstes der Gemeinde beizutragen.
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Die Entscheidung,der Verrohrung im Neubaugebiet „Ober »m Dorf" zuzustimmen, hat zum Inhalt, daß die Gemeinde ■ Bereitschaft erklärt, den Straßenraum zur Verfügung Zu ste ^ en für die Verlegung von Gasversorgungsleitungen.
5431 Hübingen, 7.3.1984 Ortsgemeindeverwaltung Hübingen Hoffmann, Ortsbürgermeister
Kindergarten Familienferiendorf Hübingen In der Zeit v.19.3. bis 22.3.84 können alle Kinder, die am I.Sept. 1984 3 Jahre alt sind und unseren Kindergarten besuchen möchten, angemeldet werden. Wir machen schon jetzt darauf aufmerksam, daß möglicherweise wegen des zu erwartenden großen Andrangs nicht alle Aufnahmewünsche berücksichtigt werden kön- > nen. Die Reihenfolge der Aufnahme der Kinder richtet sich in diesem Falle nach dem Alter. Zur Anmeldung das Impfbuch mitbringen.

