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Montabaur 11/11/84

Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

5431 Gackenbach, 7.3.1984 Ortsgemeindeverwaltung Gackenbach Wilhelmi, Ortsbürgermeister

HÜBINGEN:

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen vom 8 . März 1984

Folgende Entscheidungen wurden jeweils einstimmig bzw. im letztgenannten Punkt mit einer Gegenstimme getroffen:

1. Übertragung (3er Arbeiten zur Wartung und Instandsetzung der Straßenbeleuchtungsanlage an ein Elektrounternehmen aus Montabaur.

2. Zustimmung zum Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Ver­trages mit der Stadt Montabaur über die Inanspruchnahme städt. Personals für die Straßenbeleuchtung (bei Erneuerung bzw. Erweiterung)

3. Aufnahme von Darlehen zu Umschuldungszwecken

4. Zustimmung zur Verrohrung im NeubaugebietOber dem Dorf" durch die Firma Prima-Gas.

5. Keine Teilnahme am diesjährigen WettbewerbUnser Dorf soll schöner werden"

Zu den vorstehenden Entscheidungen noch folgende erläutern­de Hinweise:

Zu 1. und 2:

Bereits zu einem früheren Zeitpunkt stand die Frage zur Ent- heidung an, wer künftig die Wartungsarbeiten an der Straßen- leuchtungsanlage in der Gemeinde ausführt. Diese Frage stand m Zusammenhang mit dem neu abgeschlossenen Konzessions- Wtrag mit der KEVAG entsprechend dem diese Arbeiten künf­tig nicht mehr in der Verpflichtung der KEVAG stehen. Zu­nächst war vom Rat die Übertragung dieser Arbeiten an die Verbandsgemeinde beschlossen worden. Inzwischen hat sich jedoch aufgrund einer vom Westerwaldkreis durchgeführten Ausschreibung gezeigt, daß Privatunternehmen diese Arbeiten günstiger als von der Verbandsgemeinde Montabaur angeboten ausführen. Unter diesem Gesichtspunkt wurde die seinerzeit getroffene Entscheidung zurückgenommen und nunmehr be­schlossen, die Arbeiten zur Wartung und Unterhaltung der ge­meindlichen Straßenbeleuchtungsanlage einem Elektrounter­nehmen aus Montabaur zu übertragen. Des weiteren stand eine [Entscheidung darüber an, wer künftig für die Neuinstallation [bzw. der Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlagen in An- pruch genommen werden soll. Hier wurde von der Verwaltung rgeschlagen, das städt. Fachpersonal für diese Arbeiten heran- 'uziehen. Dem stimmte der Rat zu, d.h. gemäß einem mit der itadt abzuschließenden öffentlich-rechtl. Vertrag soll das bei r Stadt Montabaur beschäftigte Personal, künftig folgende rbeiten ausführen:

Aufstellung von Beleuchtungsplänen für Straßenleuchten in Neubaugebieten und zur Erneuerung bzw. Verbesserung oder Erweiterung vorhandener Anlagen.

Übernahme der Bauleitung bei Aufstellung der Straßenbeleuch­tung und sonstiger damit im Zusammenhang stehender Ar­beiten durch beauftragte Unternehmen, c) Durchführung von Ausschreibungen und Auswertung der Unterlagen für Arbeiten, die die Straßenbeleuchtung anbe­langen.

Eu 3:

Konkret ist vorgesehen, von einer mit Flüssiggas zu beliefernden Feststation über die im Bereich der jetzigen Baustraßen zu verlegenden Versorgungsleitungen das NeubaugebietOber dem Dorf" bzw. ein Großteil dieses Bereiches mit Flüssiggas zu versorgen.

Zu 5.

Nachdem dem Gemeinderat mitgeteilt wurde, daß auch 1984 wiederum der KreiswettbewerbUnser Dorf soll schöner wer­den" ansteht, beschloß dieser mehrheitlich (bei einer Gegen­stimme) in diesem Jahr hieran nicht teilzunehmen.

HÜBINGEN:

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemein- deabgaben für das Kalenderjahr 1984

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuer­gesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 ,Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes i über die Landwirtschaftskammer Rheinland - Pfalz vom 28.7.198o in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Hübingen erhebt im Kalenderjahr 1984 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen ' Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1983.

Neue Abgabenbescheide werden grundstätzlich nicht erteilt.

Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

I 3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuld­ner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Be­kanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver­öffentlichung der Bekanntmachung Widerjpruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 543o Mon­tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge­gangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben *

itung zur

|Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauftragt, len derzeit laufenden Kreditvertrag über ca. 106.000,- DM nach

älligkeit durch ein neues Darlehen abzulösen. Durch diese mschuldung soll versucht werden, die Kreditkonditionen verbessern, um damit zu einer Entlastung des Schulden- penstes der Gemeinde beizutragen.

:U4.

Die Entscheidung,der Verrohrung im NeubaugebietOber »m Dorf" zuzustimmen, hat zum Inhalt, daß die Gemeinde Bereitschaft erklärt, den Straßenraum zur Verfügung Zu ste ^ en für die Verlegung von Gasversorgungsleitungen.

5431 Hübingen, 7.3.1984 Ortsgemeindeverwaltung Hübingen Hoffmann, Ortsbürgermeister

Kindergarten Familienferiendorf Hübingen In der Zeit v.19.3. bis 22.3.84 können alle Kinder, die am I.Sept. 1984 3 Jahre alt sind und unseren Kindergarten besuchen möch­ten, angemeldet werden. Wir machen schon jetzt darauf aufmerk­sam, daß möglicherweise wegen des zu erwartenden großen An­drangs nicht alle Aufnahmewünsche berücksichtigt werden kön- > nen. Die Reihenfolge der Aufnahme der Kinder richtet sich in diesem Falle nach dem Alter. Zur Anmeldung das Impfbuch mitbringen.