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Montabaur 10/11/84

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Der CDU-Gemeindeverband Montabaur

veranstaltet am 24.3.1984 ab 14.30 Uhr in der Vogelsanghalle in Heiligenroth einen Seniorennachmittag mit buntem Programm. Hierzu laden wir ein und bitten um Anmeldung bis zum 17.3.84 an:

Günter Frodermann, Eitelborn, Bodenweg 7,Tel. 02620/8198 Eduard Schönau, Simmern, Gartenstr. 2, Tel. 02620/8406 Fritz Roggenbach, Neuhäusel, Kadenbacher Str. 27, Tel. 02620/ 374,

Peter Ferdinand, Triftstr. 17, Kadenbach, Tel. 02620/2385

Dort sind auch Einzelheiten über den Fahrdienst zu der Veran­staltung zu erfahren.

NEUHÄUSEL:

Kaffeeverkauf für Nicaragua

Die Pax Christi Basisgruppe Neuhäusel verkauft Sonntag, 18.3.- nach den Gottesdiensten in Simmern, Eitelborn und Neuhäusel Kaffee für Nicaragua.

Hinweisen möchten wir ebenfalls auf den Nicaragua-Informa­tionsabend am 31.3.1984 um 18.45 Uhr im Gemeindehaus St. Anna, Neuhäusel. Hierzu möchten wir Sie herzlich einladen.

EITELBORN:

Schuljahrgang 1959/60

Am Freitag, dem 30.3.1984 treffen wir uns um 20.00 Uhr im GasthausZur Krone zwecks Besprechung eines Jahrgangs­ausfluges.

Verkehrsverein Eitelborn

Am kommenden Samstag, dem 17. März abends 20.00 Uhr, findet imWesterwälder Hof" die Jahreshauptversammlung des Verkehrsvereins Eitelborn statt, zu der alle Mitglieder und Interessenten herzlich eingeladen sind.

Kath. Frauengemeinschaft

Wir erinnern an unsere bereits bekanntgemachte Jahreshaupt­versammlung am Mittwoch, dem 21. März um 20 Uhr im Pfarr- heim und freuen uns auf regen Besuch.

Der Jugendfilm-Club zeigt den FilmDie Ehe der Maria Braun"

Wo? Im Jugendheim in Eitelborn

Wann? Samstag, 17. März 1984 um 15.30 Uhr.

Hobby-Mannschaft zur Krone

Am kommenden Samstag, dem 17.3.1984 bestreiten wir unser 1. Freundschaftsspiel um 14.30 Uhr gegen die Mannschaft FC Dellweg Koblenz in Koblenz. Treffpunkt 13.15 Uhr im Vereins­lokalZur Krone".

NEUHÄUSEL:

SG Neuhäusel e.V.

Der Spielplan für das kommende Wochenende sieht folgende Begegnungen vor:

Samstag, 17.3.

Die E-Jugend der JSG Augst spielt gegen die JSG Arenberg/ Immendorf. Spielbeginn 14 Uhr Sportplatz Immendorf.

Sonntag, den 18.3.

A-Jugend JSG Augst - SV Arzbach Spielbeginn 11.00 Uhr Sportplatz Eitelborn.

Die I. Mannschaft der SG Eitelborn/Neuhäusel fährt zur TuS Niederberg. Spielbeginn 15 Uhr Sportplatz Niederberg.

Die 2. Mannschaft der SG Eitelborn/Neuhäusel spielt ebenfalls auswärts und zwar um 11.00 Uhr bei der Spvvg. Bendorf.

Der Pfarrgemeinderat Neaii.jusel lädt zu einem

Diskussionsabend ins Gemeindehaus St. Anna am Mittwoch, denr 28.3.84 um 20 Uhr ein. Thema dieser Diskussion ist ein Brief des Bischofs Dr. Franz Kamphaus über die Glaubenssituation unserer Zeit.

Nähere Auskunft erteilt: Kath. Pfarramt St. Anna, Tel. 8636 M. Reinermann, Tel. 323.

SIMMERN:

Musikverein 1930 Simmern e.V.

Am 30.3.84 (Freitag) besichtigt der Musikverein 1930 Sim­mern e.V. die Schultheis-Brauerei in Weißenthurm.

Hierzu laden wir. alle Mitglieder und Freunde unseres Vereins recht herzlich ein.

Für den Besuch wird ein Bus eingesetzt, der um 13.30 Uhr vom Mehrzweckraum abfährt. Fahrt und Besichtigung sind frei. Anmeldungen erbitten wir bis zum 20.3.84 bei unserem Vorsitzenden Leo Weisbrod.

Tennis-Club 1982 Simmern e.V. JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG Wir erinnern an die ordentliche Mitgliederversammlung am Samstag, dem 17.3.1984 im Hotel Waldhof und bitten alle Mit­glieder teilzunehmen.

GACKENBACH:

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1984

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des^Grundsteuer gesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 1| des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung EGAO 1977- vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland - Pfalz vom 28.7 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Gackenbach erhebt im Kalenderjahr 1984 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen Wie im Kalenderjahr 1983

Neue Abgabenbescheide werden grundstätzlich nicht erteilt.

Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung j neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höh? zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letztenH schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuld-jj ner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Be­kanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver­öffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer- j

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Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 543o Mon­tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruc ti ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider di Spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge- .^ ( gangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur

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