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Montabaur 8/10/84

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Nach sehr umfangreichen Vorstellungen und Erörterungen des Planentwurfes wurde nochmals über die Frage der Teilung des bisherigen einheitlichen Plangebietes gesprochen. Dr. Schir- macher sprach sich dafür aus, nicht nur die BereicheAltstadt I- Erweiterung" undAltstadt III" zu trennen. Auch der Bereich Altstadt III" könne in mehrere Teilbereiche aufgegliedert werden. So sei es etwa denkbar, die durchgehenden Straßen zwischen Kirchstraße und Hospitalstraße (Färberbachstr. und Obere Plötzgasse) als Trennungslinien für Teilbebauungspläne anzunehmen.

Über diese Frage soll in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanz- und Bauausschusses bzw. in der nächsten Ratssitzung diskutiert und entschieden werden.

VERTRAG ZWISCHEN DER STADT MONTABAUR UND DER VERBANDSGEMEINDE WIRGES bezüglich der Erschließung (Wasserversorgung/Abwasserbeseiti­gung) des GewerbegebietesAlter Galgen"

In der letzten Sitzung des Stadtrates wurde einstimmig ein Ver­trag zwischen der Ortsgemeinde Staudt und der Stadt Montabaur bezügl. des Straßenbaues zur gemeinsamen Erschließung des Ge­werbegebietesAlter Galgen" der Stadt Montabaur und des GewerbegebietesFeinches Wiese" der Ortsgemeinde Staudt geschlossen.

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind Sache der Ver­bandsgemeinde Wirges. Deshalb mußte mit der Verbandsgemeinde Wirges ein gesonderter Vertrag ausgehandelt werden. Der Stadtrat stimmte dem vorgelegten Vertragsentwurf, den der Verbandsgemeinderat Wirges bereits akzeptiert hatte, einstimmig zu. Dessen Gegenstand ist im wesentlichep, daß für die Erschließung des IndustriegebietesFeinches Wiese" voraus­sichtlich 1986 von den Verbandsgemeindewerken Wirges der Oberflächenwasserkanal (Baukosten ca. 350.000,- DM) einschl. Abwassergräben, Durchlässe und Vorflutergräben sowie die Wasserversorgung (Baukosten rd. 170.000,- DM) gebaut werden. Sofern die Stadt Montabaur wegen der Erschließung des Industrie­gebietesAlter Galgen" an einer früheren Herstellung des Ober­flächenwasserkanals und der Wasserversorgung im Industriegebiet Feinches Wiese" interessiert ist, werden zu einem früheren Zeit­punkt diese Anlagen unter Bauleitung der Verbandsgemeinde Wirges von der Stadt Montabaur gebaut und für den Zeitpunkt von 2 Jahren zins- und tilgungsfrei finanziert. Die Rückzahlung der entstandenen Kosten für Wasserversorgung und Abwasser­beseitigung an die Stadt Montabaur durch die Verbandsgemeinde­werke Wirges erfolgt - so der Vertragstext - zwei Jahre nach Abschluß der Bauarbeiten, spätestens aber am 30.6.1987.

Als Zeitpunkt des Abschlusses der Bauarbeiten gilt der Tag,an dem die geprüfte Schlußrechnung den Verbandsgemeindewer­ken vorgelegt wird.

Karl-Heinz Bacher (SPD) erinnert in diesem Zusammen­hang an die Dringlichkeit, für den Anschluß des Ge­werbegebietesAlter Galgen" an die Kläranlage in der Stadt Montabaur zu sorgen. Hier sei die Verbandsgemeinde in die Pflicht gerufen, möglichst frühzeitig die Voraussetzung dafür zu schaffen, daß industriespezifische Abwässer nicht unge­klärt in Bachläufe geleitet werden müßten.

An Bürgermeister Dr. Possel-Dölken richtete Ratsmitglied Bächer die Bitte, möglichst in der nächsten Sitzung zu berichten, wie hier der Stand der Dinge sei.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken sagte zu, dies zu tun, wies aber gleichzeitig darauf hin, vor der Entscheidung des Werksausschusses der Verbandsgemeinde könne er nichts we­sentlich Neues vortragen.

Als wichtigen Durchbruch zur Erschließung des Gewerbegebie­tesAlter Galgen" bezeichnete Albert Kram (CDU) den Abschluß dieses Vertrages. Es sei dem I.Beigeordneten der Stadt, Dr. Paul Hütte, zu verdanken, daß diese Vertragsverhandlungen mit der Verbandsgemeinde Wirges und der Ortsgemeinde Staudt

zu einem guten Ende geführt worden seien. Er habe in der bürgermeisterlosen Zeit im Sommer 1983 die Weichen für diese Vertragsabschlüsse gestellt.

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNGIN DEN FICHTEN" - "AUF DER TRIFT"

Der Stadtrat hatte in der Sitzung am 26.1.1984 über Bedenken und Anregungen eines Grundstückseigentümers und der KE VAG Koblenz zur BebauungsplanänderungIn den Fich­ten - Auf der Trift" zu beschließen. Während die Bedenken und Anregungen des Grundstückseigentümers zurückgewiesen wurden, fand die Anregung der KEVAG Berücksichtigung.

Ihr entsprechend, wurde in die Textfestsetzung zum Bebau­ungsplan folgendes aufgenommen :

Bauvorhaben innerhalb des Schutzstreifens der 20 Kv-Frei- leitung sind vor Erteilung der Baugenehmigung mit den Ver­sorgungsträgern abzustimmen".

Da diese Änderung im Rahmen der Offenlage durchgeführt wurde, mußte den betroffenen Grundstückseigentümern erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Die Grund­stückseigentümer, die bereits zur Sitzung am 26.1.1984 Ein­wendungen erhoben, machten diese nun erneut und auch gegen die Änderung der Textfestsetzung geltend. Der Stadtrat war einstimmig der Auffassung, daß diese Einwendungen nicht be­rücksichtigt werden sollten. Die Bedenken und Anregungen wurden zurückgewiesen.

Anschließend stimmte der Stadtrat durch einstimmigen Be­schluß der Änderung des BebauungsplanesIn den Fichten - Auf der Trift" , die folgenden Inhalt hat, zu:

a) Die Breite der Verkehrsflächen der Erschließungsstraße, die den Planbereich im Norden begrenzt, wird von 7,50 m auf 6,00 m verringert. Dabei soll die Fahrbahn 4,50 m und der einseitige Bürgersteig 1,50 m breit sein.

b) Der Parkstreifen entlang der Baumbacher Straße wird aus dem Plan herausgenommen

c) Der WegAlte Straße" (Flur 2, Flurstück 219/2 - teilw.) wird in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezo­gen.

d) Die Leitungstrasse der 20 KV-Freileitung wird in ihrer tat­sächlichen Führung dargestellt.

e) In die Textfestsetzung zum Bebauungsplan wird aufgenon men:

Bauvorhaben innerhalb des Schutzstreifens der 20 Kv- Freileitung sind vor Erteilung der Baugenehmigung mit dem Versorgungsträger abzustimmen".

Anschließend wurde die Bebauungsplanänderung als Satzung beschlossen (§ 10 BBauG). Sie wird nun der Aufsichtsbehörde! zur Genehmigung vorgelegt.

Nach Erteilung der Genehmigung wird diese öffentlich bekannt! gemacht, und anschließend erlangt die Bebauungsplanänderung| Rechtskraft.

Im Zusammenhang mit der Bebauungsplanänderung regte Reinhard Lorenz (FWG) an, dafür zu sorgen, daß 2 Grund| stücke, für die sich aus der Bebauungsplanänderung gegenüber der tatsächlichen Bebauung keine Änderung ergibt, nicht in das Umlegungsverfahren einbezogen werden. Bürgermeister Dr.| Possel-Dölken regte an, darüber in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu diskutieren. Für diese Frage, | welche Grundstücke in das Umlegungsverfahren einbezogen werden, sei der Umlegungsausschuß zuständig. Hier könne maH| allenfalls eine Empfehlung aussprechen.

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