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Montabaur 14/8/84

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuld­ner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Be­kanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver­öffentlichung der Bekanntmachung Widerfpruch erhoben wer­den. ......

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 543o Mon­tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge­gangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben * Oberelbert, den 18.2.1984 Ortsgemeindeverwaltung Oberelbert Weyand, Ortsbürgermeister

Welschneudorf:

Schießen in der Ortslage

Zwei Fälle von zerschossenen Fensterscheiben im Neubaugebiet veranlassen mich, eindringlich auf die strafbaren Handlungen hinzuweisen. Abgesehen von dem Schaden der entstanden ist, sind Menschenleben in Gefahr. Bei Feststellung des Täters kann von einer Anzeige nicht mehr abgesehen werden.

Parkende Fahrzeuge auf den Bürgersteigen

In der Bürgerversammiung wurde zurecht darüber Beschwerde geführt, daß im Ortsbereich und dies vornehmlich vor den Ge­schäften auf' dem Bürgersteig geparkt wird. Dadurch werden die Fußgänger gezwungen, auf die Straße auszuweichen. Das Parken auf dem Bürgersteig stellt einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar. Die betr. Personen werden gebeten, dies zu unterlassen.

Sammlung für das Deutsche Jugendherbergswerk

Für die Durchführung der Sammlung werden freiwillige Helfer gesucht. An die Jugendlichen richte ich die Bitte, die Sammel­unterlagen bei mir entgegenzunehmen.

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuld­ner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Be­kanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver­öffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 543o Mon­tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge­gangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

Welschneudorf, den 18.2.1984 Ortsgemei ndeverwal tung Welsch neudorf Stahlhofen, Ortsbürgermeister

NIEDERELBERT:

Helau, Helau!

Am Schwerdonnerstag, 1. März 1984,15.00 Uhr, findet wie­der ein Möhnenzug statt. Die Möhnen bitten aus diesem Grund um musikalische Unterstützung der Anlieger. 20.11 Uhr ist wieder ein bunter Abend für jedermann.

SportvereinBlau-Weiß", Niederelbert

Sonntag, 26.2.1984,1. Mannschaft Hilgert - Niederelbert,

14.00 Uhr.

Verloren - Gefunden

Gefunden wurde ein BKS-Schlüssel mit Anhänger. Der Eigentü­mer kann diesen bei mir abholen.

Stahlhofen, Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeinde­abgaben für das Kalenderjahr 1984

OBERELBERT:

Oberelberter Möhnen

Die Möhnen treffen sich zur Probe am Dienstag, dem 28.2.. Am Donnerstag, dem 1.3. treffen sich die Möhnen und alle Frauen, die Spaß an der Fastnacht haben, sind dazu eingeladen. Um 14.30 Uhr Umzug. Anschließend gemütliche Kaffeerunde. Um 20.11 Uhr für Oberelberter Frauen und Männer großer bun­ter Abend. In diesem Jahr feiern wir in der Gaststätte Borchard.

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuer­gesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Welschneudorf erhebt im Kalenderjahr 1984 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1983

Neue Abgabenbescheide werden grundstätzlich nicht erteilt.

Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid

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Freiwillige Feuerwehr

AUSFLUG 1984 - Es sind noch Plätze frei !

Wir erinnern nochmals an den geplanten Ausflug im September 1984 und weisen darauf hin, daß auf mehrfachen Wunsch die Fahrtdauer auf insgesamt 5 Tage verlängert werden konnte. Pfalz vom 28.7.198o Abfahrt 12.9. -16.9.1984 = 5 Tage.

Unkostenbeitrag Halbpension pro Person einschl. Fahrten usw. 310,- DM.

Der Anmeldetermin konnte bis Ende Februar verlängert werden. Dieser Zeitpunkt ist als endgültig anzusehen, denn wir müssen im Hotel eine Vorbestellung vornehmen.

Nichtvereinsmitglieder können an der Fahrt ebenfalls teilneh­men.

Anmeldungen bei Heinz Keul, Tel. 02608/287 Gerhard Lippert,Tel. 02608/400

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