Montabaur 15/8/84
OBST- UND GARTENBAUVEREIN OBERELBERT
Am Samstag, dem 3. März 1984 findet im Saalbau Pilgenröther unser diesjähriger Familienabend statt. Alle Mitglieder mit Frauen werden dazu recht herzlich eingeladen. Die Mitglieder werden gebeten, ihre Päckchen zur Verlosung rechtzeitig bei den Vorstandsmitgliedern abzugeben. Beginn 20.00 Uhr.
WELSCHNEUDORF:
Möhnen von Welschneudorf
Zu unserem traditionellen Möhnenball am Schwerdonnerstag dem 1. März 1984 laden wir alle herzlich ein.
Ab 15.00 Uhr buntes Programm mit Kaffee und Kuchen. Nochmaliger Programmablauf um 20.11 Uhr.
Anschließend Tanz.
Verlosung zugunsten des Rosenmontagszuges in Welschneudorf
Am Samstag, dem 25.2.1984, 20.11 Uhr, findet die diesjährige Verlosung im Rahmen eines Hausballes in der Gastwirtschaft „Zur Linde" statt. Der Erlös wird zu 100 % für die Gestaltung des Fastnachtszuges verwandt.
Spender, die Sach- oder Geldpreise für die Verlosung bereitstellen möchten, werden gebeten, diese bis zum 24.2.84 in der Gastwirtschaft „Zur Linde" oder bei Edgar Billaudelle abzugeben.
GELBACHHOHEN
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1984
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung — EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland - Pfalz vom 28.7.198op e h| ( Ortsbürgermeister in der derzeit geltenden Fassung)
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 543o Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
Daubach, den 18.2.1984 Ortsgemeindeverwaltung Daubach Frink, Ortsbürgermeister
HOLLER:
Fastnachtszug in Holler
Mit Helau und Alaf wird in Holler am Sonntag, dem 26. Febr. bereits die Faschingszeit eingeleitet. Angespornt durch die grundsätzlich gute Resonanz der Fastnachtszüge in den letzten Jahren wird auch in diesem Jahr ein Fastnachtszug durchgeführt. Bunte Faschingswagen, Fußgruppen und Musikkapellen werden an diesem Sonntagnachmittag das Dorfbild prägen.
Alle Akteure werden gebeten, sich bis 13.30 Uhr in der Südstraße einzufinden, damit der Zug sich pünktlich um 14.00 Uhr in Bewegung setzen kann.
Das Kinderprinzenpaar heißt Andrfe und Andrea (Die Gickel vom Sauwasem)
Allen Einwohnern unserer Gemeinde und unseren Gästen aus der Umgebung wünsche ich viel Spaß beim
„HOLLERER FASTNACHTSTREIBEN" Molsberger, Ortsbürgermeister
STAHLHOFEN:
An alle Schulkinder
Die Ortsgemeinde will in diesem Jahre einen neuen Spielplatz im Baugebiet „Rosengarten" anlegen.
Hierbei möchten wir auch die Wünsche der Kinder bei der Aufstellung von Spielgeräten berücksichtigen und bitten um Vorschläge, welche Spielgeräte am neuen Spielplatz in Frage kommen. Bitte, die Spielgeräte für Kleinkinder nicht vergessen.
Bitte, reicht Eure Vorschläge schriftlich, ca. 5 Stück Spielgeräte,' bis zum 1. März 1984 beim Ortsbürgermeister ein.
In der Zeit vom 25. Febr. bis zum 1. März 1984 könnt Ihr Euch, zur Erleichterung der Vorschläge,Spielgeräte auf einem Plakat an der Bushaltestelle ansehen.
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Die Ortsgemeinde Daubach erhebt im Kalenderjahr 1984
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die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1983
Neue Abgabenbescheide werden grundstätzlich nicht erteilt.
Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuld- - ner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
DAUBACH:
DRK -Blasorchester
Sonntag, 26.2.1984, 16.00 Uhr findet eine Straßenprobe statt. Es wird um vollzähliges Erscheinen gebeten.
DRK-0V und MGV „Frohsinn" e.V. Oaubach
Wir erinnern nochmals an den Maskenball des DRK-OV und MGV „Frohsinn" Daubach am Samstag, dem 25.2.84 um 20.11 Uhr in der Eulenstube in Daubach.
Alle Freunde unserer beiden Vereine sind herzlich eingeladen.
Daubacher Möhnen
Die Daubacher Möhnen laden alle Freunde der Fastnacht zu einem Bunten Abend am Schwerdonnerstag, dem 1. März 1984 ein. Beginn 20.11 Uhr im Saale Walter.
HOLLER:
Fastnachtsfeier für Kinder
Am Dienstag, dem 28.2. um 16.00 Uhr sind alle Kinder aus Holler und Untershausen zum Fastnachtstreiben ins Jugendheim eingeladen. Taschengeld und gute Laune mitbringen.
STAHLHOFEN:
Helau, Helau!
Am Schwerdonnerstag treffen sich die Frauen von Stahlhofen zum gemütlichen Beisammensein in der Gastwirtschaft Stephan.
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