Montabaur 17 / 7 / 84
und d' e Höeh der durch die Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage verursachten Haushaltsüberschreitungen. Zur Deckung sollen Mittel aus der alggemeinen Rücklage entnommen werden.
Die weitere Ansatzuberschreitung, die der Genehmigung des Rates bedurfte, betraf Leistungen für das Baulandumlegungsverfahren "Bornstück - Kappesfeld". Hier war aufgrund des fortgeschrittenen Verfahrensstandes von der Ortsgemeinde eine Abschlagszahlung zu leisten, die die Höhe der bereit gestellten Mittel überschritt. Die tatsächlichen Aufwendungen beliefen sich auf 47.450,-- DM, bereit gestellt waren lediglich 45.000,-- DM, so daß eine überplanmäßige Ausgabe von 2.450,-- DM verursacht wurde.
I
I Auch hierzu erklärte der Rat die Genehmigung.
ZUSCHUSS FÜR JUGENDGRUPPE GEWÄHRT Der Ortsgemeinde wurde schriftlich angezeigt, daß sich eine Gruppe flugendlicher zusammengefunden hat, die sich aktiv für eine gezielte Jugendarbeit in der Gemeinde einsetzen will.
Um dieses Vorhaben durchführen zu können, wuide von der Gemeinde eine finanzielle Unterstützung erbeten. Durch einstimmigen Beschluß gewährte der Rat einen Zuschuß von 300.-- DM.
AUFTRAG ZUR ERSCHLIESSUNG DES BAUGEBIETES
E IBORNSTÜCK - KAPPESFELD" ERTEILT onder Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde eine ffentliche Ausschreibung zur Vergabe der Arbeiten für die rschließung des Baugebietes "Bornstück - Kappesfeld" nGirod-Kleinholbach durchgeführt. In der Sitzung am 7.2. I984 wurde das Ausschreibungsergebnis den Ratsmitgliedern tur Kenntnis gegeben. Von der Verwaltung wurde angeraten,
Jer billigstbietenden Firma den Auftrag zu erteilen. Dem vurde vom Rat einstimmig entsprochen. Der vergebene Aufrag beinhaltet die Anlegung einer Baustraße im Baugebiet Brandweiher - Strichen". Die Mittel,die hierfür aufzuwan- len sind, belaufen sich auf ca. 42.700,-- DM.
Görgeshausen
jlOCHMAUGER HINWEIS AUF BÜRGERVERSAMMLUNG (IN GÖRGESHAUSEN
lÄufdieam Mittwoch, 22.2.1984 stattfindende Bürgerver- «lmlung in unserer Gemeinde wird nochmals hingewiesen, raeitpunkt: 19.30 Uhr /Versammlungsort: Gasthaus Martin. u|. Tagesordnung werden der Ortsbürgermeister sowie der ^Irgermeister der Verbandsgemeinde über Geschehnisse, PJanungen und sonstige Daten, die die Gemeinde betreffen, (berichten.
Anschließend besteht für die Versammlungsteilnehmer die Möglichkeit, Fragen zum örtlichen Geschehen zu stellen, um j sifchso Informationen "aus erster Hand" einzuholen.
[^Heilberscheid
»ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid für das Jahr 1984 vom 10.2.1984
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung jd|rch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde > vorn 2.2.1984 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
I Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1984 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT
Ä er Einnahme auf 397.000,-- DM er Ausgabe auf 397.000,-- DM IVERMÖGENSHAUSHALT linder Einnahme auf 273.000,-- DM kinder Ausgabe auf 273.000,-- DM festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 20.000,-- DM
(Umschuldung)
2, 'der Gesamtbetrag der Verpflichtungs
ermächtigung auf
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 36.-- DM für den zweiten Hund 54,-- DM für jeden weiteren Hund 72.--DM.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid für das Haushaltsjahr 1984 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 20.000,- DM
(Umschuldung)
^u den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. GRUNDSTEUER
a) für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.
b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER
nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 280 v.H.
5430 Montabaur, 2.2.1984
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Im Aufträge Abt. 1 Az. 029/901.10 (S.) gez. Meckel
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.2.1984 bis 1.3.1984 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Heilberscheid, den 10.2.1984 Ortsgemeindeverwaltung
Heilberscheid
(S.) gez. Reichwein, Ortsbürgermeister
HINWEIS
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Heilberscheid oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz — GemO — vom 14.12.1973 (GVBL. S. 419, BS2020 — 1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).
Niedererbach
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung 1982 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 3.2.1984 der Ortsgemeinde Niedererbach für das Haushaltsjahr 1982

