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Montabaur 10/1 / 84 Danach haben zu zahlen:

Umlage 1984 Kinder

%

DM

Ortsgem.Simmern

41

55,40

33.323,-

Ortsgem. Neuhäusel

33

44,60

26.827,-

74

100,00

60.150,-

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Gegen die Haushaltssatzung des Kindergartenverbandes Sim- mern/Neuhäusel für das Haushaltsjahr 1984 werden gemäß §

24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsver­letzung erhoben.

5430 Montabaur, den 19. Dez. 1983

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge: Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 9.1.1984 bis 18.1.1984 während der allgemeinen Dienststunden im Rat­haus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Simmern, 28.12.1983 (S.) Schneider

Vorsitzender des Kindergartenverbandes HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen kön­nen, gegenüber dem Vorsitzenden des Kindergartenverbandes oder der Verbandsgemeindeverwaltung .Montabaur geltend ge­macht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).

AUGST:

Bericht über die Sitzung der Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Simmern-Neuhäusel vom 6.12.1983

Haushalts echnungen 1981 und 1982 beschlossen und Entlastung erteilt

Zu Beginn der Sitzung wurde vom Vorsitzenden des Rechnungs­prüfungsausschusses über den Verlauf der in nichtöffentlicher Sitzung in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur durchgeführten Überprüfung der Jahresrechnungen 1981 und 1982 berichtet. Im Ergebnis wurde darauf verwiesen, daß die vorgetragenen Beanstandungen inzwischen von der Ver­waltung ausgeräumt wurden, so daß nunmehr der Verbandsver­sammlung die Beschlußfassung über die Haushaltsrechnungen empfohlen wurde. Durch einstimmigen Beschluß erklärte die Verbandsversammlung in getrennten Abstimmungen ihre Zustim­mung zur vorgelegten Haushaltsrechnung für die Haushaltsjahre 1981 und 1982. Gleichzeitig wurde dem Verbandsvorsitzenden, dem Bürgermeister und dem Beigeordneten der Verbandsgemeindt für die genannten Haushaltsjahre die Entlastung erteilt.

Haushaltssatzung für das Jahr 1984 beschlossen

Durch einstimmigen Beschluß verabschiedete die Verbandsver­sammlung die Haushaltssatzung des Kindergartenverbandes

Simmern-Neuhäusel für das Jahr 1984. Diese schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von je 223.150,- DM ab. Kredite wurden nicht veranschlagt.

Der Umlagebedarf für die Bewirtschaftung und die Unterhal­tung des Kindergartens wurde mit 60.150,- DM ermittelt. Die Umlage 1984 wird nach der Zahl der Kinder, die aus den ein­zelnen Gemeinden den Kindergarten am 30.9. des Vorjahres besuchten, ermittelt.

Danach errechnet sich für die Gemeinden Simmern und Neu­häusel folgende Belastung:

Ortsgemeinde Simmern, 41 Kinder = 55,40 % = 33,323,- DM Umlageanteil,

Ortsgemeinde Neuhäusel 33 Kinder == 44,60 % = 26.827,- DM Umlageanteil.

Zum Gesamtvolumen der Haushaltssatzung, das detailliert im Haushaltsplan nachgewiesen ist, wurde vom Vorsitzenden noch angemerkt, daß sich Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs­haushaltes gegenüber dem Vorjahr um 2,6 % vermindern. Während im vergangenen Jahr im Vermögenshaushalt noch DM 25.000,- für die Umgestaltung des Kinderspielplatzes am Kindergarten sowie für weitere Investitionen bereitstanden, wird in 1984 gänzlich auf die Veranschlagung von Haushalts­mitteln im Vermögenshaushalt verzichtet.

Letztlich erfolgte noch der Hinweis, daß sich durch das Aus­scheiden einer Gruppenleiterin die Festsetzungen im Stellen­plan reduzieren und in 1984 nur noch drei Gruppenleiterinnen im Kindergarten tätig sind.

EITELBORN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Eitelborn findet am

MITTWOCH, 11. Januar 1984 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehausses statt.

TAGESORDNUNG

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Verabschiedung der Forstwirtschaftspläne der Gemeinde für das Forstwirtschaftsjahr 1984

2. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß der Haushalts­satzung für das Haushaltsjahr 1984

3. Ausbau der Straßen im BaugebietNörrenpfad" mit» den Verbindungswegen zumHunselweg"

4. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im Haushalts­jahr 1983

5. Erwerb eines Doppelwehrturmes mit Kettensteg für den KinderspielplatzAuf der HÖH"

6. Antrag der SPD Ratsfraktion

bei zukünftigen Straßenbaumaßnahmen, Straßendecke und Unterbau anhand von Kernbohrungen zu überprüfen.

7. Änderung des Bebauungsplanes "Rest Helfensteinstraße/ Bodenweg"

8. Verschiedenes, Bekanntgaben

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Personalangelegenheiten

2. Abrechnung der Ausbauarbeiten zur Friedhöfserweiterung

3. Verschiedenes, Bekanntgaben

5411 Eitelborn, 28.12.1983 Hümmerich, Ortsbürgermeister

TERMINE FRAKTIONSSITZUNGEN:

FWG Fraktion, Montag, 9.1.1984, 19.00 Uhr im Sitzungssaal CDU-Fraktion, Dienstag, 10.1.1984, 19.00 Uhr im Gemeinde­haus.

NEUHÄUSEL:

Neuer Rad- und Fußweg beschädigt!

Das Forstamt Neuhäusel hat in Zusammenarbeit mit der Kreis­verwaltung zwischen Neuhäusel und Simmern einen befestigten Weg parallel der Straße gebaut, der Fußgänger und Radfahrer von der Straße abziehen soll, um Unfälle zu vermeiden.

Noch icht ganz fertiggestellt wurde der Weg bereits beritten