Montabaur 10/1 / 84 Danach haben zu zahlen:
Umlage 1984 Kinder
%
DM
Ortsgem.Simmern
41
55,40
33.323,-
Ortsgem. Neuhäusel
33
44,60
26.827,-
74
100,00
60.150,-
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Gegen die Haushaltssatzung des Kindergartenverbandes Sim- mern/Neuhäusel für das Haushaltsjahr 1984 werden gemäß §
24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
5430 Montabaur, den 19. Dez. 1983
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge: Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 9.1.1984 bis 18.1.1984 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Simmern, 28.12.1983 (S.) Schneider
Vorsitzender des Kindergartenverbandes HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Vorsitzenden des Kindergartenverbandes oder der Verbandsgemeindeverwaltung .Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).
AUGST:
Bericht über die Sitzung der Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Simmern-Neuhäusel vom 6.12.1983
Haushalts echnungen 1981 und 1982 beschlossen und Entlastung erteilt
Zu Beginn der Sitzung wurde vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses über den Verlauf der in nichtöffentlicher Sitzung in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur durchgeführten Überprüfung der Jahresrechnungen 1981 und 1982 berichtet. Im Ergebnis wurde darauf verwiesen, daß die vorgetragenen Beanstandungen inzwischen von der Verwaltung ausgeräumt wurden, so daß nunmehr der Verbandsversammlung die Beschlußfassung über die Haushaltsrechnungen empfohlen wurde. Durch einstimmigen Beschluß erklärte die Verbandsversammlung in getrennten Abstimmungen ihre Zustimmung zur vorgelegten Haushaltsrechnung für die Haushaltsjahre 1981 und 1982. Gleichzeitig wurde dem Verbandsvorsitzenden, dem Bürgermeister und dem Beigeordneten der Verbandsgemeindt für die genannten Haushaltsjahre die Entlastung erteilt.
Haushaltssatzung für das Jahr 1984 beschlossen
Durch einstimmigen Beschluß verabschiedete die Verbandsversammlung die Haushaltssatzung des Kindergartenverbandes
Simmern-Neuhäusel für das Jahr 1984. Diese schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von je 223.150,- DM ab. Kredite wurden nicht veranschlagt.
Der Umlagebedarf für die Bewirtschaftung und die Unterhaltung des Kindergartens wurde mit 60.150,- DM ermittelt. Die Umlage 1984 wird nach der Zahl der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 30.9. des Vorjahres besuchten, ermittelt.
Danach errechnet sich für die Gemeinden Simmern und Neuhäusel folgende Belastung:
Ortsgemeinde Simmern, 41 Kinder = 55,40 % = 33,323,- DM Umlageanteil,
Ortsgemeinde Neuhäusel 33 Kinder == 44,60 % = 26.827,- DM Umlageanteil.
Zum Gesamtvolumen der Haushaltssatzung, das detailliert im Haushaltsplan nachgewiesen ist, wurde vom Vorsitzenden noch angemerkt, daß sich Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes gegenüber dem Vorjahr um 2,6 % vermindern. Während im vergangenen Jahr im Vermögenshaushalt noch DM 25.000,- für die Umgestaltung des Kinderspielplatzes am Kindergarten sowie für weitere Investitionen bereitstanden, wird in 1984 gänzlich auf die Veranschlagung von Haushaltsmitteln im Vermögenshaushalt verzichtet.
Letztlich erfolgte noch der Hinweis, daß sich durch das Ausscheiden einer Gruppenleiterin die Festsetzungen im Stellenplan reduzieren und in 1984 nur noch drei Gruppenleiterinnen im Kindergarten tätig sind.
EITELBORN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Eitelborn findet am
MITTWOCH, 11. Januar 1984 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehausses statt.
TAGESORDNUNG
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Verabschiedung der Forstwirtschaftspläne der Gemeinde für das Forstwirtschaftsjahr 1984
2. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1984
3. Ausbau der Straßen im Baugebiet „Nörrenpfad" mit» den Verbindungswegen zum „Hunselweg"
4. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 1983
5. Erwerb eines Doppelwehrturmes mit Kettensteg für den Kinderspielplatz „Auf der HÖH"
6. Antrag der SPD Ratsfraktion
„bei zukünftigen Straßenbaumaßnahmen, Straßendecke und Unterbau anhand von Kernbohrungen zu überprüfen.
7. Änderung des Bebauungsplanes "Rest Helfensteinstraße/ Bodenweg"
8. Verschiedenes, Bekanntgaben
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Personalangelegenheiten
2. Abrechnung der Ausbauarbeiten zur Friedhöfserweiterung
3. Verschiedenes, Bekanntgaben
5411 Eitelborn, 28.12.1983 Hümmerich, Ortsbürgermeister
TERMINE FRAKTIONSSITZUNGEN:
FWG Fraktion, Montag, 9.1.1984, 19.00 Uhr im Sitzungssaal CDU-Fraktion, Dienstag, 10.1.1984, 19.00 Uhr im Gemeindehaus.
NEUHÄUSEL:
Neuer Rad- und Fußweg beschädigt!
Das Forstamt Neuhäusel hat in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung zwischen Neuhäusel und Simmern einen befestigten Weg parallel der Straße gebaut, der Fußgänger und Radfahrer von der Straße abziehen soll, um Unfälle zu vermeiden.
Noch icht ganz fertiggestellt wurde der Weg bereits beritten

