Montabaur 9/1/84
jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags und freitags v. 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.t)0 Uhr sowie dienstags von 7.30 -12.30 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur,Bauamt, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 2, sowie bei der Ortsgemeinde Heiligenroth während den ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit mündlich oder schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Heiligenroth vorgebracht werden.
Heiligenroth, 3.1.1984 Manns, Ortsbürgermeister
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
Holzversteigerung am 14. Januar 1984 Am Samstag, 14. Jan. 1984, 10.00 Uhr, werden im Gemeindewald „Rupberg" öffentlich meistbietend versteigert:
36 rm Eiche 22 rm Hainbuche
Außerdem wird der Schlagabraum in 2 Losen meistbietend versteigert. Treffpunkt: Am Wasserhochbehälter „Rupberg" Ferdinand, Ortsbürgermeister
was -UKUtH jwo
^HEILIGENROTH:
Kirmesgesellschaft 1984
Mittwoch, 11. Januar 1984, 20.00 Uhr Treffen der Kirmesgesellschaft „ Helljerer Galljenäl" im Gasthaus Neuroth. Es wird um vollzähliges Erscheinen gebeten. Weitere Interessenten sind recht herzlich eingeladen.
In die Abwasseranlage dürfen nach § 4 der vorgenannten Satzung nicht eingeleitet werden:
1. Stoffe, die die Leitung verstopfen können (z.B. Schutt,
Sand, Asche, Kehricht, Lumpen, Dung, Schlacht- und Küchenabfälle und andere feste Stoffe)
2. feuergefährliche, zerknallfähige oder andere Stoffe, die die Abwasseranlage oder die darin Arbeitenden gefährden können, (z.B. Benzin, Benzol, Karbid u.a. mehr)
3. schädliche oder giftige Abwässer, insbesondere solche, die schädliche Ausdünstungen oder üble Gerüche verbreiten oder die Baustoffe der Abwasserleitungen angreifen oder den Betrieb der Entwässerung und die Reinigung oder Verwertung der Abwasser stören oder erschweren können,
4. Abwässer aus Ställen und -Dunggruben,
5. Abwässer die wärmer als 33 0 C sind,
6. pflanzen- oder bodenschädliche Abwässer.
Wenn unbeabsichtigt gefährliche oder schädliche Stoffe (z.B. durch Auslaufen von ßehältern) in die öffentliche Abwasseranlage gelangen, sind die Verbandsgemeindewerke Montabaur unverzüglich zu benachrichtigen.
Zuwiderhandlungen gegen Gebote und Verbote der vorgenannten Satzung können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Gleichzeitig werden die Anschlußnehmer in den Ortsgemeinden Eitelborn und Kadenbach, die an die Vollkanalisation angeschlossen sind, und bisher eine verminderte Kanalbenutzungsgebühr gezahlt haben, darauf hingewiesen, daß ab 1984 die volle Kanalbenutzungsgebühr von zur Zeit 1,25 DM/cbm Frischwasserverbrauch zu zahlen ist.
5430 Montabaur, 6. Januar 1984 Verbandsgemeindewerke Montabaur Abwasserbeseitigung
Kegelnachmittag für Senioren
Der CDU-Ortsverband Heiligenroth veranstaltet wieder einen gemütlichen Preiskegel nachmittag für die Senioren und Senio- rinnen der Ortsgemeinde Heiligenroth bei Kaffee und Kuchen. Der Kegelnachmittag findet am Dienstag, dem 10. Januar 1984, 15.00 Uhr in Heiligenroth auf den Kegelbahnen der Vogelsanghalle statt. Die Teilnehmer werden gebeten, Turnschuhe oder Hausschuhe mitzubringen. Für Unterhaltung ist gesorgt, gute ^^Laune ist selbst mitzubringen.
AUGST
Öffentliche Bekanntmachung Hausklärgruben sind zu schließen ' *- Nachdem der Anschluß der Ortsgemeinde Eitelborn, Kadenbach und Neuhäusel (östlicher Teil) an die zentrale Kläranlage des Zweckverbandes „Abwasserverband Bad Ems" inzwischen erfolgt ist, sind alle Grundstückskläreinrichtungen (Hausklärgruben) die an die Vollkanalisation angeschlossen sind, umgehend zu schließen.
Hierzu wird auf § 8 der Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage - Allgemeine Entwässerungssatzung- vom 30.6.1975 hingewiesen, wonach alle Grundstückskläreinrichtungen zu entferhen sind, sobald die Einleitung ungereinigter Abwasser gestattet wird.
Ein Kontrollschacht muß jedoch in jedem Falle vorhanden sein bzw. hergestellt werden. In dem Kontrollschacht dürfen sich keine Schmutzstoffe absetzen. Zur fachlichen Beratung stehen Ihnen die Verbandsgemeindewerke Montabaur - Abwasserbeseitigung - zur Verfügung.
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Kindergartenverbandes Simmem/Neuhäusel für das Jahr 1984 vom 28.12. 1983
l.
Die Verbandsversammlung hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. s. 419), dem Zweckverbandsgesetz vom 3.12.1954 (GVBI. S. 156) und dem § 9 der Satzung zur Errichtung und Unterhaltung eines Kindergartens für die Ortsgemeinden Simmern und Neuhäusel vom 26.2.1973 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 19.12.1983 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1984 wird
IM VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf 223.150,-- DM
in der Ausgabe auf 223.150,- DM
IM VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf 0,--DM
in der Ausgabe auf 0,-DM
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungeri werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§5
Der Umlagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Kindergartens beträgt 60.150,-DM. Die Umlage 1984 ist nach der Zahl der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 30.9. des Vorjahres besuchten (§ 10 Abs. 3 der Satzung) zu ermitteln.

