Einzelbild herunterladen

Montabaur 9/1/84

jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donners­tags und freitags v. 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.t)0 Uhr sowie dienstags von 7.30 -12.30 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur,Bauamt, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 2, sowie bei der Ortsge­meinde Heiligenroth während den ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit münd­lich oder schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Heiligenroth vorgebracht werden.

Heiligenroth, 3.1.1984 Manns, Ortsbürgermeister

RUPPACH-GOLDHAUSEN:

Holzversteigerung am 14. Januar 1984 Am Samstag, 14. Jan. 1984, 10.00 Uhr, werden im Gemeinde­waldRupberg" öffentlich meistbietend versteigert:

36 rm Eiche 22 rm Hainbuche

Außerdem wird der Schlagabraum in 2 Losen meistbietend versteigert. Treffpunkt: Am WasserhochbehälterRupberg" Ferdinand, Ortsbürgermeister

was -UKUtH jwo

^HEILIGENROTH:

Kirmesgesellschaft 1984

Mittwoch, 11. Januar 1984, 20.00 Uhr Treffen der Kirmesge­sellschaft Helljerer Galljenäl" im Gasthaus Neuroth. Es wird um vollzähliges Erscheinen gebeten. Weitere Interessenten sind recht herzlich eingeladen.

In die Abwasseranlage dürfen nach § 4 der vorgenannten Satzung nicht eingeleitet werden:

1. Stoffe, die die Leitung verstopfen können (z.B. Schutt,

Sand, Asche, Kehricht, Lumpen, Dung, Schlacht- und Küchenabfälle und andere feste Stoffe)

2. feuergefährliche, zerknallfähige oder andere Stoffe, die die Abwasseranlage oder die darin Arbeitenden gefährden kön­nen, (z.B. Benzin, Benzol, Karbid u.a. mehr)

3. schädliche oder giftige Abwässer, insbesondere solche, die schädliche Ausdünstungen oder üble Gerüche verbreiten oder die Baustoffe der Abwasserleitungen angreifen oder den Betrieb der Entwässerung und die Reinigung oder Verwer­tung der Abwasser stören oder erschweren können,

4. Abwässer aus Ställen und -Dunggruben,

5. Abwässer die wärmer als 33 0 C sind,

6. pflanzen- oder bodenschädliche Abwässer.

Wenn unbeabsichtigt gefährliche oder schädliche Stoffe (z.B. durch Auslaufen von ßehältern) in die öffentliche Abwasser­anlage gelangen, sind die Verbandsgemeindewerke Montabaur unverzüglich zu benachrichtigen.

Zuwiderhandlungen gegen Gebote und Verbote der vorgenann­ten Satzung können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Gleichzeitig werden die Anschlußnehmer in den Ortsgemeinden Eitelborn und Kadenbach, die an die Vollkanalisation ange­schlossen sind, und bisher eine verminderte Kanalbenutzungs­gebühr gezahlt haben, darauf hingewiesen, daß ab 1984 die vol­le Kanalbenutzungsgebühr von zur Zeit 1,25 DM/cbm Frisch­wasserverbrauch zu zahlen ist.

5430 Montabaur, 6. Januar 1984 Verbandsgemeindewerke Montabaur Abwasserbeseitigung

Kegelnachmittag für Senioren

Der CDU-Ortsverband Heiligenroth veranstaltet wieder einen gemütlichen Preiskegel nachmittag für die Senioren und Senio- rinnen der Ortsgemeinde Heiligenroth bei Kaffee und Kuchen. Der Kegelnachmittag findet am Dienstag, dem 10. Januar 1984, 15.00 Uhr in Heiligenroth auf den Kegelbahnen der Vogelsang­halle statt. Die Teilnehmer werden gebeten, Turnschuhe oder Hausschuhe mitzubringen. Für Unterhaltung ist gesorgt, gute ^^Laune ist selbst mitzubringen.

AUGST

Öffentliche Bekanntmachung Hausklärgruben sind zu schließen ' *- Nachdem der Anschluß der Ortsgemeinde Eitelborn, Kadenbach und Neuhäusel (östlicher Teil) an die zentrale Kläranlage des ZweckverbandesAbwasserverband Bad Ems" inzwischen er­folgt ist, sind alle Grundstückskläreinrichtungen (Hausklärgru­ben) die an die Vollkanalisation angeschlossen sind, umgehend zu schließen.

Hierzu wird auf § 8 der Satzung der Verbandsgemeinde Monta­baur über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage - Allgemeine Entwässerungs­satzung- vom 30.6.1975 hingewiesen, wonach alle Grundstücks­kläreinrichtungen zu entferhen sind, sobald die Einleitung un­gereinigter Abwasser gestattet wird.

Ein Kontrollschacht muß jedoch in jedem Falle vorhanden sein bzw. hergestellt werden. In dem Kontrollschacht dürfen sich keine Schmutzstoffe absetzen. Zur fachlichen Beratung stehen Ihnen die Verbandsgemeindewerke Montabaur - Abwasserbeseiti­gung - zur Verfügung.

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Kindergartenverbandes Simmem/Neuhäusel für das Jahr 1984 vom 28.12. 1983

l.

Die Verbandsversammlung hat aufgrund der §§ 95 ff. der Ge­meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. s. 419), dem Zweckverbandsgesetz vom 3.12.1954 (GVBI. S. 156) und dem § 9 der Satzung zur Errichtung und Unterhal­tung eines Kindergartens für die Ortsgemeinden Simmern und Neuhäusel vom 26.2.1973 folgende Haushaltssatzung be­schlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 19.12.1983 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1984 wird

IM VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf 223.150,-- DM

in der Ausgabe auf 223.150,- DM

IM VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf 0,--DM

in der Ausgabe auf 0,-DM

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungeri werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§5

Der Umlagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Kindergartens beträgt 60.150,-DM. Die Umlage 1984 ist nach der Zahl der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 30.9. des Vorjahres besuchten (§ 10 Abs. 3 der Satzung) zu ermitteln.