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Montabaur 7/47/80

3.2 nicht genehm igungsbedürf tige, aber Wertsteigernde bauliche Anlagen zu errichten oder wertsteigernde Än­derungen solcher Anlagen vorzunehmen.

Hier geht es also um die Errichtung oder Veränderung baulicher Anlagen. Die Frage, ob eine bauliche Anlage genehmigungsbe­dürftig ist oder nicht, ergibt sich aus der Landesbauordnung. Bauliche Anlagen oder ihre Veränderung ist nur verbo­ten, wenn sich daraus eine Wertsteigerung ergibt.

Beispiele sind: Anlegung eines Schwimmbeckens im Garten, Einfriedigungsmauern oder Gartenlauben.

3.3 genehmigungsbedürftige bauliche Anlagen zu errichten, zu ändern oder zu beseitigen.

4. NICHT VERBOTEN SIND DURCH DIE VERANDERUNGS SPERRE

4.1 Vorhaben, die bereits vor Inkrafttreten der Veränderungs­sperre genehmigt worden sind.

4.2 Unterhaltungsarbeiten, also solche die der Erhaltung oder Reparatur bestehender baulicher Anlagen dienen.

Keine Unterhaltungsarbeiten sind hingegen Maßnahmen, die aus Gründen der Wirtschaftlichkeit für erforderlich gehalten werden oder der Modernisierung des Gebäu­des dienen. Dafür kann u.U. eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

5. AUSNAHMEN

Im Geltungsbereich der Veränderungssperre sind Bauanträge unter Hinweis auf diese abzulehnen.

Wenn die geplanten Maßnahmen den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widersprechen und ihre Verwirkli­chung nicht behindern, kann die Baugenehmigungsbehörde (Kreisverwaltung) im Einvernehmen mit der Stadt Ausnahmen von der Veränderungssperre zulassen.

6. GELTUNGSDAUER

6.1 Die Satzung über die Veränderungssperre erlischt auto­matisch, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig gewor­den ist.

6.2 Wird der Bebauungsplan vor Ablauf von 2 Jahren nicht rechtskräftig, so erlischt die Satzung über die Verände­rungssperre nach 2 Jahren ebenfalls automatisch, sofern sie nicht von der Stadt verlängert wird.

6.3 Ist der Bebauungsplan zwei Jahre nach Inkrafttreten der Veränderungssperre noch nicht rechtskräftig, kann die Stadt die Veränderungssperre um 1 Jahr und bei Vor­liegen besonderer Umstände nochmals um 1 Jahr ver­längern. Die Höchstdauer der Veränderungssperre be­trägt also 4 Jahre.

7. Sollten Sie als Grundstückseigentümer weitere Fragen zur Veränderungssperre und vor allem zur Zulässigkeit von ge - planten Maßnahmen haben, erteilt Ihnen das Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung (Gelbachstraße 9, Zimmer 7)

gerne Auskunft.

Versammlung des CDU-Ortsverbandes Montabaur

Am Mittwoch, dem 26. Nov. 1980, beginnt um 20.00 Uhr in Montabaur, Versammlungsraum des Feuerwehrgerätehauses, Eichwiese, eine Mitgliederversammlung des CDU-Ortsverbandes Montabaur.

Auf der Tagesordnung steht u.a. die Wahl von Delegierten für verschiedene Parteigremien und ein Referat von Bürgermeister Wilhelm Mangels zum Thema:Aktuelle Fragen zur Stadtent­wicklung"

JSG Horressen / Eigendorf / Eschelbach

Samstag, den 22.11.

14.30 Uhr Dl Horressen E/E gegen Dierdorf in Dierdorf 1 Bus, Pkw

14.30 Uhr D II Horressen E/E gegen Montabaur/St. II in Montabaur

15.30 Uhr C I Horressen E/E gegen St. Katharinen in Horres­sen

15.30 Uhr C II Horressen E/E gegen Steinefrenz W/H in Steinefrenz ,0 Bus Pkw)

Sonntag, den 23.11.

13.00 Uhr B-Jugend, Horressen E/E gegen TuS Honigsessen in Horressen A-Jugend ist spielfrei.

Der Westerwaldverein Montabaur wandert

am Sonntag, dem 23.11.1980, von Montabaur über die Staudter Straße, Eschelbach, zurück nach Montabaur.

Abmarsch 13.00 Uhr vom GasthofStadt Montabaur" All­mannshausen. Gäste sind zum Mitwandern eingeladen.

Tranzendentale Meditation informiert:

Am Dienstag, dem 25.11.80 ( findet bei Dr. Reusch, Baumbacher Straße 69, Montabaur-Elgendorf, ein Informationsabend statt. Interessierte Bürger werden um telefonische Anmeldung 02602/5399 gebeten.

Versammlung der Schüler-Union, Basisgruppe Montabaur

Am Freitag, dem 21. Nov. 1980, beginnt um 17.00 Uhr in Montabaur, GaststätteStadt Montabaur", eine Mitgliederver­sammlung der Schüler-Union, Basisgruppe Montabaur.Auf der Tagesordnung steht u.a. die Neuwahl des Vorstandes.

Landesjugendmeister 1980 kommt aus Horressen

Mit dem Titel eines Landesjugendmeisters für Rheinland-Pfalz kehrte der Schülerfanfarenzug Horressen am Sonntag, dem 26. Oktober, aus Mülheim-Kärlich bei Koblenz zurück.

Aus Anlaß ihres 25jährigen Jubiläums hatte die Big-Band Mül­heim, in Verbindung mit dem Landesverband Rheinland-Pfalz, die Ausrichtung der diesjährigen Landesmeisterschaften für Fan­faren-, Spielmanns- und Hörnerzüge übernommen.

Der Schülerfanfarenzug startete als einzigster Verein in der Ju­gend-Fanfarenklasse und erreichte dort eine Gesamtpunktzahl von 346,3 Punkten.

Da in der Senioren-Fanfarenklasse unter drei Startern der Fan­farenzug Wallhausen mit lediglich 345,0 Punkten siegte und Landesmeister dieser Klasse wurde, hatte der Schüler-Fanfaren­zug aus Horressen, diese Basispunktzahl um 1,3 Punkte über­schritten und wurde demzufolge ebenfalls zum Landes-Jugend- meister proklamiert.

Die abschließende Siegerehrung begann mit dem Abspielen des Großen Zapfenstreiches durch den Musikverein Urmitz und dem Spielmannszug Kaltenengers. Danach erfolgte die Prokla­mation der Landesmeister und Landes-Jugendmeister und der Stabführer des Zuges aus Horressen konnte voller Stolz den Siegerpokal und die schwarz-rot-goldene Fahnenschärpe des Landes-Jugendmeisters entgegennehmen.

Im zwanzigsten Jahr seines Bestehens kann der Fanfarenzug 1961 Horressen e.V. damit einen weiteren großen Erfolg in der Vereinsgeschichte verbuchen. Insbesondere zeugt dieser Erfolg von einer guten und intensiven Jugendarbeit die, vom Vorstand ausgehend, mit dem gesamten Verein geleistet wird.

TSV Eigendorf, Abt. Alte Herren

Am Samstag, dem 22.11.80,bestreiten wir unser letztes Alte- Herren-Spiel gegen die Sportkameraden von Ebernhahn.

Anstoß in Horressen findet um 17.00 Uhr statt. Nach dem Spiel treffen sich alle aktiven und inaktiven Spieler zu einem gemütlichen Beisammensein im Schankraum der Dorfgemein­schaftshalle.

Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

Folgende Spieler werden benannt:

Meuer Reinhold, Schmidt Helmut, Schmidt Günter, Müller Norbert Kleine Helmut, Paulus Richard, Born Lothar,