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Montabaur 8 / 47 / 80
Haas Reinhard, Görg Elmar, Görg Manfred, Görg Otto, Bauch Rudi, Normann Walter, Badenheim Reiner, Badenheim Walter, Kloth H.Werner.
TuS 1846/1912 e.V. Montabaur, Abt. Fußball
Im letzten Auswärtsspiel der Vorrunde muß die I. Mannschaft am kommenden Sonntag, dem 23.11.1980, um 14.30 Uhr beim Klassenneuling Dreikirchen antreten. Durch den Spielausfall des vergangenen Wochenendes kann allerdings noch keine Aussage darüber getroffen werden, ob man, unter der Voraussetzung eines Sieges in Dreikirchen, den Herbstmeistertitel errungen hat.
Die II. Mannschaft trägt ihr letztes Heimspiel am gleichen Tage um 12.30 Uhr gegen Ahrbach II aus.
BODEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Boden findet am DONNERSTAG, dem 27. Nov. 1980,um 20.00 Uhr in der Schule statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1979 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1979
2. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß der Haushaltsrechnung 1981
3. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über die Auftragsvergabe zum Bau der Dorf gemeinschaftshalle
2. Verschiedenes 5431 Boden, 17.11.80
A.M. Eulberg, Ortsbürgermeisterin
HEIUGENROTH:
Aus der Sitzung des Rates
Am 12. Nov. 1980 trat der Ortsgemeinderat zu einer Arbeitssitzung zusammen. Im öffentlichen Teil wurden u.a. folgende Beschlüsse gefaßt:
Hauungs- und Kulturplan 1981 beschlossen
Der Ortsgemeinderat genehmigte den Hauungs- und Kulturplan 1981 für den Gemeindewald, wie er in der Sitzung vorgelegt und durch den zuständigen Revierbeamten erläutert wurde.
Der Hauungs- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 1981 sieht einen Holzeinschlag von 1.200 fm vor.
Im einzelnen sollen eingeschlagen werden:
Eiche 15fm
Fichte 1040 fm
Kiefer 145 fm
Die Einnahmen aus Fblzverkauf, Nebennutzungen etc. werden auf 128.670 DM geschätzt. Die veranschlagten Ausgaben belaufen sich auf 123.400 DM, so daß ein Überschuß in Höhe von 5.270 DM im Forstwirtschaftsjahr 1981 zu erwarten ist.
Zustimmung für den Planentwurf zum Bau einer Sportanlage
Der Ortsgemeinderat sprach sich zustimmend für den von dem Landschaftsarchitekten ausgearbeiteten Plan zum Bau einer Sportanlage aus. An den Architekten ergeht der Auftrag, an Hand des Planungsentwurfes die konkreten Planunterlagen auszuarbeiten.
Erweiterung des Bebauungsplanes „Vogelsang" beschlossen
Der Ortsgemeinderat beschloß, den Bebauungsplan „Vogelsang" um die Flurstücke Nr. 78, 79, 80, 81,82, 83, 84 und Teile des Weges Nr. 205, Flur 51 zu erweitern. Dieses Gelände wird benötigt, um die geplanten und teilweise begonnenen Sportanlagen zu verwirklichen.
An die Verbandsgemeindeverwaltung ergeht die Bitte, den Flächennutzungsplan entsprechend fortzuschreiben.
Die Kreisplanungsstelle wurde mit den Planungen beauftragt.
Erlaß einer Satzung über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplanbereich „Vogelsang" beschlossen
Der Rat beschloß, den Erlaß einer Satzung über eine Veränderungssperre für den Erweiterungsbereich „Vogelsang". Dem von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ausgearbeiteten Satzungsentwurf wurde zugestimmt. Der Rat begründete seine Entscheidung zum Erlaß dieser Satzung mit der Notwendigkeit, die Bauleitplanung zu sichern.
Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet" beschlossen
Der Ortsgemeinderat beschloß, aufgrund der vom Autobahnamt Koblenz im Bereich der Autobahn E 5 durchgeführten Baumaßnahmen (Tank- und Rastanlage) sowie Geländeverschiebungen und Grundstücksveränderungen (Neuvermessung) den Bebauungsplan „Industriegebiet" entsprechend zu ändern.
Gleichzeitig sollen die überbaubaren Flächen den veränderten Grundstücksgegebenheiten angepaßt werden.
Die Kreisplanungsstelle wurde mit der Überarbeitung des Planes beauftragt.
Des weiteren soll der Grünordnungsplan entsprechend geändert werden.
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 6.11.1980
Änderung des Bebauungsplanes „Gewarbegebiet /Unter dem Dorf" beschlossen
Der Ortsgemeinderat beschloß folgende Änderung im Bebauungsplanentwurf „Gewerbegebiet/Unter dem Dorf":
1. Im Bereich der Flurstücke Flur 11, Parz.Nr. 844, 845, 65/ 846, 843/1 und 843/3 (südlich des Bahndammes bis zum Feldweg 13/843) wird eine „öffentliche Grünfläche" ausgewiesen.
2. Im Bereich der Flurstücke Nr. 809, 810, des Feldweges Nr. 1418, Flur 11 wird unmittelbar unterhalb der Planstraße A eine Versorgungsfläche für die KEVAG ausgewiesen.
3. Gleichzeitig wird, da die vorgenannte Änderung die Grundzüge der Planung berührt, die erneute Offenlage gern. § 2a Abs. 6 BBauG beschlossen.
Der Ortsgemeinderat ging bei seiner Entscheidung davon aus, daß die o.a. Fläche sich sehr gut für die Durchführung von Immissionsschutzmaßnahmen eignet. Bei der Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche ist für die Gemeinde die Möglichkeit gegeben, z.B. einen ca. 30 m breiten Wald gürtel anzupflanzen, wie dies vom Forstamt Montabaur angeregt wurde.
Rat beschloß über die vorgetragenen Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet/Unter dem Dorf"
Der Rat nahm die vorgebrachten Bedenken und Anregungen zur Kenntnis und faßte zu den vorgetragenen Bedenken und Anregungen jeweils Beschlüsse.
Anordnung des Umlegungsverfahrens für das Gewerbegebiet „Unter dem Dorf" beschlossen
Entsprechend dem Beschluß des Ortsgemeinderates wurde gern. § 48 Abs. 1 BBauG die Durchführung der Umlegung für das Gewerbegebiet „Unter dem Dorf" angeordnet. Mit der Durchführung der Umlegung wurde der Umlegungsausschuß beauftragt.

