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Montabaur 11/40/80

Kantstraße auf 25 v.H. festzusetzen. Diese Entscheidung betrifft die Kantstraße (verlaufend von der Jakob-Hannappel-Straße bis zur Limburger Straße) und bezieht sich auf den Straßenbau, den Bürgersteig und den Grunderwerb. Gleichzeitig stellte der Stadtrat die Beendigung der Ausbauarbeiten fest und setzte als Zeitpunkt der Beendigung den 1.6.1980 fest.

Mit dieser Entscheidung kam der Stadtrat seiner Verpflichtung aus dem Kommunalabgabengesetz nach, für die Erhebung von Ausbaubeiträgen den Interessenanteil der Allgemeinheit und der Anlieger gegeneinander abzuwägen und einen entsprechen­den Prozentsatz für die Beteiligung der Anlieger festzusetzen.

Anteil der Stadt für den Ausbau der Burgstraße

Der Stadtrat beschloß, den Anteil der Stadt am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Burgstraße um 5 % zu erhöhen und nunmehr auf 25 % festzusetzen.

Am 25.4.1978 hatte der Stadtrat beschlossen, für die Burgstraße den Anteil der Stadt auf 20 v.H. festzusetzen. Mit Blick auf die Entscheidung für die Kantstraße sah man sich verpflichtet, für den gleichgelagerten Sachverhalt eine gleiche Entscheidung zu | treffen und den Anteil der Stadt anzupassen.

Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Erweiterungsgebiet |zum SanierungsgebietAltstadt I"

Der Rat beschloß unter diesem Punkt, für den Bereich zwischen i Gäulsbach, Färberbachstr., hintere Grundstücksgrenze der Bau­zeile an der Hospitalstraße und dem ParkplatzKalbswiese" einen Bebauungsplan aufzustellen. Erweitert soll dieser Bereich lum die Grundstücke Homann und Rotbrust in der Hospitalstraße werden.

Der gesamte Bereich soll in den SanierungsplanAltstadt I" mit einbezogen werden.

[Die Notwendigkeit, diesen Bebauungsplan aufzustellen, ergab sich aus der Entscheidung des Stadtrates vom 30.6.1979, den [SanierungsbereichAltstadt I" um dieses Gebiet zu erweitern.

Jim Rahmen eines Sanierungsgebietes ist jedoch die Aufstellung [eines Bebauungsplanes ebenso Voraussetzung wie für die Auf­stellung einer Veränderungsperre.

[Unter dem nächsten Tagesordnungspunkt beschloß der Rat [sodann auch einstimmig eine Veränderungssperre für das oben [beschriebene Gebiet. Bereits am 27.8.1980 war eine Verände- |rungssperre für den Bereich beschlossen worden, die Entschei­dung mußte jedoch aus Rechtssicherheitsgründen wiederholt verden, da es bei der ursprünglichen Entscheidung an einem Planaufstellungsbeschluß fehlte. Die Satzung über die Verände- lungssperre wird in Kürze an dieser Stelle öffentlich bekannt- jemacht.

Änderung des BebauungsplanesAltstadt I" (westlicher Bereich) ^gelehnt

Diesem Punkt lag eine Vorlage der Verwaltung zugrunde, die Nch den Worten von Bürgermeister Mangels das Ergebnis der lüehrheitsmeinung in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanz­lusschusses wiedergab und vorsah, den BebauungsplanAltstadt I im westlichen Bereich folgendermaßen zu ändern:

Die vorgesehene Zeilenbebauung sollte aufgegeben werden, das Gebäude auf dem Flurstück Nr. 47/3227 Flur 17 (ehe­maliges Gefängnis) sollte in der Änderungsplanung als erhaltungswürdig ausgewiesen werden, die übrige Fläche sollte als Frei- bzw. Grünfläche neu aufge­plant werden im Zusammenhang mit der Erweiterung des SanierungsgebietesAltstadt I".

[Bürgermeister Mangels erklärte, die Vorlage sei zwar von der [Verwaltung erstellt, decke sich aber nicht mit deren Vorstnllun- W n Vielmehr liege ein Antrag der SPD-Fraktion zugrunde, und njie Vorlage gebe das wieder, was mehrheitlich in der letzten |tzung des Finanz-, Haupt- und Bauausschusses entschieden t°rden sei.

Der Bürgermeister warnte nachdrücklich davor, eine Entschei­dung in diesem Sinne zu treffen. Er machte darauf aufmerksam, daß die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Altstadt I" Inhalt des Sanierungsplanes sind und damit auch Geschäftsgrundlage für die Bezirksregierung bei der Gewährung von Zuschüssen aus dem Städtebauförderungsprogramm waren. Würde man heute wesentliche Teile wegnehmen, bedeutete dies eine ernsthafte Gefährdung der Interessen der Stadt, da für die Zuschußgeber die Geschäftsgrundlage für die Bewilligungsbeschei­de hinfällig werden könne. Er bat die Ratsmitglieder eindringlich, Schaden von der Stadt abzuwehren und es bei den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu belassen.

Auch Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) sprach sich für die Ableh­nung der Änderung des BebauungsplanesAltstadt I" im westli­chen Bereich aus.

Es sei notwendig, in unmittelbarer Stadtnähe den Konrad-Ade- nauer-Platz durch ein Kaufhaus zu ergänzen. Dabei solle zu einem späteren Zeitpunkt der Plan hinsichtlich der Festsetzung der Geschoßhöhe an die veränderte Planung der Kreissparkasse angepaßt werden. Zu gegebener Zeit solle eine maximal drei­geschossige Bebauung festgesetzt werden.

Ratsmitglied Widner (SPD) plädierte für eine Befürwortung der Vorschläge des Haupt- und Finanz- und Bauausschusses. Das ehe­malige Gefängnis sei ein Gebäude mit historischem Wert, es solle daher nicht abgerissen werden. Eine total geschlossene Be­bauung dieser Zeile, wie sie der rechtskräftige Bebauungsplan vorsieht, könne er sich nur negativ vorstellen. Seine Fraktion sei also dafür, das Haus stehenzulassen und daneben eine Grün­fläche auszuweisen.

Für die FWG-Fraktion sprach sich deren Vorsitzender Schweizer ebenfalls für die oben beschriebene Änderung des Bebauungs­planesAltstadt I" aus. Der Stadtrat lehnte dann mehrheitlich die Änderung des BebauungsplanesAltstadt I" im westlichen Bereich ab.

Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen

Der Stadtrat genehmigte zunächst eine außerplanmäßige Aus­gabe in Höhe von 30.500,- DM für die Sicherstellung der Strom­versorgung der Eichwiese bei Festveranstaltungen (Kirmes, Frühlings.'est etc.) Um eine ausreichende Stromversorgung an diesen Tagen zu gewährleisten, ist die zusätzliche Errichtung einer Trafostation erforderlich. Insgesamt betragen die Kosten dafür 82.600,- DM, Der Interessenateil der Stadt beträgt 30.500,- DM.

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage erfolgen.

Außerdem wurde eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 2.100,- DM gebilligt, die für die Installation einer Weihnachts­beleuchtung in der Elisabethenstraße bestimmt ist. Die Deckung soll durch eine Verminderung der Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt erfolgen.

Der Bericht wird in der nächsten Ausgabe fortgesetzt.

Montabaur-Horressen

Am kommenden Mittwoch, dem 8.10..1980, treffen sich die Senioren von Horressen um 15.00 Uhr zu Kaffee im Pfarrheim Horressen.

Um 16.00 Uhr spricht Herr Dr. Staudt über gesunde Ernährung im Alter.

JSG Montabaur / Stahlhofen

Samstag, 4.10.1980:

14.00 Uhr Ei-Jugend Mont./St. : Ahrbach 14.00 Uhr E2-Jugend Horressen I : Mont./St.

15.00 Uhr D1 Jugend Steinefrenz: Mont./St. (mitTuS-Bus und Pkw)