»ach
imt
derplan| ifts-
urplan | :ur- 3e leg
men:
75
imen
\
che Re- fen wird) igbe-
-gelegte | i, die elbst- tschaf- er Ver- )ber-
'9 ein Hauunji]
)Mbe- , das si-
abaur
■r Polizei-|
lontabau
der Stad j der
Montabaur 11/40/80
Kantstraße auf 25 v.H. festzusetzen. Diese Entscheidung betrifft die Kantstraße (verlaufend von der Jakob-Hannappel-Straße bis zur Limburger Straße) und bezieht sich auf den Straßenbau, den Bürgersteig und den Grunderwerb. Gleichzeitig stellte der Stadtrat die Beendigung der Ausbauarbeiten fest und setzte als Zeitpunkt der Beendigung den 1.6.1980 fest.
Mit dieser Entscheidung kam der Stadtrat seiner Verpflichtung aus dem Kommunalabgabengesetz nach, für die Erhebung von Ausbaubeiträgen den Interessenanteil der Allgemeinheit und der Anlieger gegeneinander abzuwägen und einen entsprechenden Prozentsatz für die Beteiligung der Anlieger festzusetzen.
Anteil der Stadt für den Ausbau der Burgstraße
Der Stadtrat beschloß, den Anteil der Stadt am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Burgstraße um 5 % zu erhöhen und nunmehr auf 25 % festzusetzen.
Am 25.4.1978 hatte der Stadtrat beschlossen, für die Burgstraße den Anteil der Stadt auf 20 v.H. festzusetzen. Mit Blick auf die Entscheidung für die Kantstraße sah man sich verpflichtet, für den gleichgelagerten Sachverhalt eine gleiche Entscheidung zu | treffen und den Anteil der Stadt anzupassen.
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Erweiterungsgebiet |zum Sanierungsgebiet „Altstadt I"
Der Rat beschloß unter diesem Punkt, für den Bereich zwischen i Gäulsbach, Färberbachstr., hintere Grundstücksgrenze der Bauzeile an der Hospitalstraße und dem Parkplatz „Kalbswiese" einen Bebauungsplan aufzustellen. Erweitert soll dieser Bereich lum die Grundstücke Homann und Rotbrust in der Hospitalstraße werden.
Der gesamte Bereich soll in den Sanierungsplan „Altstadt I" mit einbezogen werden.
[Die Notwendigkeit, diesen Bebauungsplan aufzustellen, ergab sich aus der Entscheidung des Stadtrates vom 30.6.1979, den [Sanierungsbereich „Altstadt I" um dieses Gebiet zu erweitern.
Jim Rahmen eines Sanierungsgebietes ist jedoch die Aufstellung [eines Bebauungsplanes ebenso Voraussetzung wie für die Aufstellung einer Veränderungsperre.
[Unter dem nächsten Tagesordnungspunkt beschloß der Rat [sodann auch einstimmig eine Veränderungssperre für das oben [beschriebene Gebiet. Bereits am 27.8.1980 war eine Verände- |rungssperre für den Bereich beschlossen worden, die Entscheidung mußte jedoch aus Rechtssicherheitsgründen wiederholt verden, da es bei der ursprünglichen Entscheidung an einem Planaufstellungsbeschluß fehlte. Die Satzung über die Verände- lungssperre wird in Kürze an dieser Stelle öffentlich bekannt- jemacht.
Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt I" (westlicher Bereich) ^gelehnt
Diesem Punkt lag eine Vorlage der Verwaltung zugrunde, die Nch den Worten von Bürgermeister Mangels das Ergebnis der lüehrheitsmeinung in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzlusschusses wiedergab und vorsah, den Bebauungsplan „Altstadt I im westlichen Bereich folgendermaßen zu ändern:
Die vorgesehene Zeilenbebauung sollte aufgegeben werden, das Gebäude auf dem Flurstück Nr. 47/3227 Flur 17 (ehemaliges Gefängnis) sollte in der Änderungsplanung als erhaltungswürdig ausgewiesen werden, die übrige Fläche sollte als Frei- bzw. Grünfläche neu aufgeplant werden im Zusammenhang mit der Erweiterung des Sanierungsgebietes „Altstadt I".
[Bürgermeister Mangels erklärte, die Vorlage sei zwar von der [Verwaltung erstellt, decke sich aber nicht mit deren Vorstnllun- W n Vielmehr liege ein Antrag der SPD-Fraktion zugrunde, und njie Vorlage gebe das wieder, was mehrheitlich in der letzten |tzung des Finanz-, Haupt- und Bauausschusses entschieden t°rden sei.
Der Bürgermeister warnte nachdrücklich davor, eine Entscheidung in diesem Sinne zu treffen. Er machte darauf aufmerksam, daß die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Altstadt I" Inhalt des Sanierungsplanes sind und damit auch Geschäftsgrundlage für die Bezirksregierung bei der Gewährung von Zuschüssen aus dem Städtebauförderungsprogramm waren. Würde man heute wesentliche Teile wegnehmen, bedeutete dies eine ernsthafte Gefährdung der Interessen der Stadt, da für die Zuschußgeber die Geschäftsgrundlage für die Bewilligungsbescheide hinfällig werden könne. Er bat die Ratsmitglieder eindringlich, Schaden von der Stadt abzuwehren und es bei den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu belassen.
Auch Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) sprach sich für die Ablehnung der Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt I" im westlichen Bereich aus.
Es sei notwendig, in unmittelbarer Stadtnähe den Konrad-Ade- nauer-Platz durch ein Kaufhaus zu ergänzen. Dabei solle zu einem späteren Zeitpunkt der Plan hinsichtlich der Festsetzung der Geschoßhöhe an die veränderte Planung der Kreissparkasse angepaßt werden. Zu gegebener Zeit solle eine maximal dreigeschossige Bebauung festgesetzt werden.
Ratsmitglied Widner (SPD) plädierte für eine Befürwortung der Vorschläge des Haupt- und Finanz- und Bauausschusses. Das ehemalige Gefängnis sei ein Gebäude mit historischem Wert, es solle daher nicht abgerissen werden. Eine total geschlossene Bebauung dieser Zeile, wie sie der rechtskräftige Bebauungsplan vorsieht, könne er sich nur negativ vorstellen. Seine Fraktion sei also dafür, das Haus stehenzulassen und daneben eine Grünfläche auszuweisen.
Für die FWG-Fraktion sprach sich deren Vorsitzender Schweizer ebenfalls für die oben beschriebene Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt I" aus. Der Stadtrat lehnte dann mehrheitlich die Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt I" im westlichen Bereich ab.
Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen
Der Stadtrat genehmigte zunächst eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 30.500,- DM für die Sicherstellung der Stromversorgung der Eichwiese bei Festveranstaltungen (Kirmes, Frühlings.'est etc.) Um eine ausreichende Stromversorgung an diesen Tagen zu gewährleisten, ist die zusätzliche Errichtung einer Trafostation erforderlich. Insgesamt betragen die Kosten dafür 82.600,- DM, Der Interessenateil der Stadt beträgt 30.500,- DM.
Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe soll durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage erfolgen.
Außerdem wurde eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 2.100,- DM gebilligt, die für die Installation einer Weihnachtsbeleuchtung in der Elisabethenstraße bestimmt ist. Die Deckung soll durch eine Verminderung der Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt erfolgen.
Der Bericht wird in der nächsten Ausgabe fortgesetzt.
Montabaur-Horressen
Am kommenden Mittwoch, dem 8.10..1980, treffen sich die Senioren von Horressen um 15.00 Uhr zu Kaffee im Pfarrheim Horressen.
Um 16.00 Uhr spricht Herr Dr. Staudt über gesunde Ernährung im Alter.
JSG Montabaur / Stahlhofen
Samstag, 4.10.1980:
14.00 Uhr Ei-Jugend Mont./St. : Ahrbach 14.00 Uhr E2-Jugend Horressen I : Mont./St.
15.00 Uhr D1 Jugend Steinefrenz: Mont./St. (mitTuS-Bus und Pkw)

