Montabaur 9/40/80
Den Ratsmitgliedern kam es vor allem auf die Gestaltung des Gebäudes an. Wichtigster Punkt, der nachher auch in eine Empfehlung des Rates mündete, war die Frage der Dachgestaltung, aber auch die Farbe der Fensterrahmen wurde diskutiert.
Nach vden vorliegenden Plänen ist vorgesehen, das Gebäude mit einem Flachdach zu versehen. Aus den Reihen des Stadtrates kam die Anregung, im mehrgeschossigen Bereich die Planung umzugestalten, um durch das Vorlagern einer Schräge zumindest „den Anschein eines Flachdaches im Interesse einer ansprechenden Gestaltung zu vermeiden". Architekt Neckenig begründete die Entscheidung für ein Flachdach mit funktionellen Gesichtspunkten. Der Stadtrat faßte zum Abschluß der Beratung einstimmig (bei 1 Stimmenthaltung) den Beschluß, daß man die vorgelegte Planung - abgesehen von der Dachgestaltung - akzeptiere und richtete an den Bauherren und den Architekten die Empfehlung, sich wegen der Dachgestaltung im mehrgeschossigen Bereich für eine andere Lösung zu entscheiden.
Beratung und Beschlußfassung über die Unterbringung des „Hauses der Jugend" in der Stadt Montabaur
Diesem Punkt lag ein Antrag der SPD-Fraktion zugrunde, der auf einen Kauf des ehemaligen Wasserwirtschaftsamtes gerichtet war, um dort ein Haus der Jugend einzurichten.
Ratsmitglied Monika Friemel (SPD) begründete diesen Antrag ihrer Fraktion und wies eingangs auf die vorhergehende Diskussion im Stadtrat und auch in einem gemeinsamen Ausschuß von Stadt und Verbandsgemeinde hin, die nun bereits über ein Jahr dauere. Zur Kostenfrage bedauerte sie zunächst die Entscheidung des Landtages, Jugendhäuser in kommunaler Trägerschaft nicht mehr zu fördern, ebenso wie die Entscheidung des Verbandsgemeinderates, sich nicht an den Sach- und Investitionskosten zu beteiligen.
Dies dürfe jedoch das Projekt nicht gefährden. Ratsmitglied Friemel richtete einen Appell an die anderen Parteien, das Wasserwirtschaftsamt anzukaufen und die Haushaltsmittel (330.000,- DM) für den Ankauf und Umbau des Gebäudes einzusetzen. Die SPD-Fraktion sei gegen die Anmietung einzelner Räume, da man darin ein Provisorium sehe, das angesichts der beengten Raumverhältnisse von Anfang an zum Scheitern verurteilt sei.
Die Umbaukosten sollten- so Ratsmitglied Friemel - auf das Notwendigste beschränkt werden. Das Gebäude solle so hergerichtet werden, daß eine bauaufsichtliche Genehmigung zu erwarten sei.
Für die FWG-Fraktion erklärte deren Vorsitzender Paul Heinz Schweizer seine Fraktion sei von der Ausgangsüberlegung ausgegangen, Land, Kreis und Verbandsgemeinde würden sich an den Sach- und Investitionskosten beteiligen. Nachdem nunmehr feststehe, daß eine Forderung des Landes nicht zu erwarten sei und die Verbandsgemeinde sich nach dem Beschluß des Verbandsgemeinderates vom 18.9.1980 mit 50 % an den Personalkosten, nicht aber an den Sach- und Investitionskosten beteiligen wird, seien die für die Stadt verbleibenden Kosten ein „schwerer Brocken". Er verwies auf die Investitionskosten in Höhe von rd. 520.000,- DM, Die jährlichen Folgekosten würden sich - so eine Berechnung der Verwaltung - auf 207.000,- DM belaufen. Angesichts dieser Kostenhche lehne seine Fraktion den Ankauf des ehemaligen Wasserwirtschaftsamtes zum Zwecke des Umbaues in ein Haus der Jugend ab. Ausschlaggebend dafür sei [nicht nur die finanzielle Seite. Vielmehr spiele auch eine wichtige Rolle die Erkenntnis, nach der das „Haus der Jugend" tum großen Teil von Jugendlichen aus den umliegenden Ortschaften frequentiert werde. Diese Benutzung durch Jugendliche aus den Umlandgemeinden führe zu einer finanziellen Verpflichtung von Kreis und Verbandsgemeinde. Wenn die Orts- bürgermeister gegen die Finanzierung eines Hauses d;cJugend ln Monabaur durch die Verbandsgemeinde seien, so sei umgekehrt, seine Fraktion nun dagegen, daß die Stadt für das Umland ebein die Kosten für ein Haus der Jugend tragen solle.
Ratsmitglied Schweizer verwies auf die Jugendarbeit durch die freien Träger (Kirchen und Vereine)- Er erklärte weiter, eine Zustimmung seiner Fraktion sei nur möglich, wenn sich andere Körperschaften stärker als es sich jetzt abzeichne, an dem Jugendzentrum beteiligen. Er griff auch den Vorschlag auf, im Sch jlzentrum ein Haus der Jugend als Neubau zu errichten.
Sollten sich die anderen überörtlichen Körperschaften nicht stärker als bisher an den Kosten für ein Haus der Jugend in Montabaur beteiligen, so schlage seine Fraktion vor, in Montabaur ein Haus der Jugend nur für die Jugend aus Montabaur zu errichten. Diese Einrichtung solle mit einem geringeren Raumangebot für die Jugendlichen aus Montabaur erstellt werden. Durch den kleineren Benutzerkreis und das geringere Raumprogramm seien Kostensparungen bei den Personal- und Sachkosten sowie bei den Investitionskosten möglich.
Für die CDU-Fraktion erläuterte deren Vorsitzender Dr. Paul Hütte die Position seiner Fraktion, die - wie er sagte - von einigen „Eckpfeilern" bestimmt sei. Die CDU-Fraktion stehe zur Notwendigkeit eines Hauses der Jugend in Montabaur. Ein solches Haus der Jugend im umgebauten Wasserwirtschaftsamt könne jedoch nie eine Endlösung sein, weil es sich um einen Altbau handele, dessen endgültiger Ausbau große Kosten verschlingen werde. Seine Fraktion sei der Ansicht, ein gut funktionierendes Freizeitzentrum am Rande der Stadt wäre ideal. Ein solches Freizeitzentrum solle ein Freizeit- u. Raumangebot u.a. für die Jugend beinhalten. Derzeit sei diese Lösung aus finanziellen Aspekten jedoch nicht möglich. Die CDU-Fraktion bitte jedoch um Prüfung, ob es möglich sei, die Planung für ein solches Freizeitzentrum zu erstellen, um im Falle einer Förderung kurzfristig disponieren zu können.
Um der Jugend jedoch heute ein Raumangebot unterbreiten zu können, müsse man nach kurzfristig realisierbaren Möglichkeiten suchen. Die ins Auge gefaßte Anmietung von Räumen im ehemaligen Gesundheitsamt scheide aus, da Beeinträchtigungen der Anlieger zu befürchten seien. Mit Rücksicht auf die langfristige Lösung (Freizeitzentrum am Rande der Stadt) schlage seine Fraktion die Anmietung des Wasserwirtschaftsamtes und dessen Ausbau zu einem Haus der Jugend vor. Ratsmitglied Dr. Hütte stellte sodann einen „Gegenantrag" zum Antrag der SPD-Fraktion, der - nach einer Ergänzung , die sich im Laufe der Diskussion ergab - folgenden Inhalt hatte:
„Die CDU-Fraktion im Stadtrat Montabaur unterstützt die Errichtung eines Jugendzentrums im ehemaligen Wasserwirtschaftsamt (Gelbachstraße). Aus finanziellen Gründen kommt jedoch ein Ankauf des Gebäudes nicht in Frage. Die CDU beantragt die Anmietung des Gebäudes. Vor Abschluß eines Mietvertrages bitten wir, folgendes zu klären:
1. Ist der Eigentümer (Finanzverwaltung) bereit, das Gebäude zum Zwecke der Errichtung eines Jugendzentrums an die Stadt Montabaur zu vsrmieten?
2. Die Investitionen der Stadt Montabaur in das vorhandene Gebäude sollen so niedrig wie möglich gehalten werden. In Form einer Bauvoanfrage bitten wir, die baupolizeilichen Mindestvoraussetzungen zu ermitteln.
3. Wir bitten um Feststellung der Mindestvoraussetzungen nach dem Versammlungsstättengesetz.
4. Aufgrund der Klärung gern. Ziff. 2 und 3 bitten wir, die Kosten für die notwendigen Arbeiten am Mietobjekt festzustellen und gleichzeitig die Zustimmung des Eigentümers zum Umbau einzuholen. Dabei sollte gleichzeitig
geklärt werden, welche Rechtsfolgen sich infolge des Umbaues für den Mieter (Stadt Montabaur) bei Aufgabe des Mietobjektes ergeben.

