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pontabaur 13/29/80

Ijjse Genehmigung wird gern. § 12 Bundesbaugesetz in der Fas [ngvom 6.7 1979 (BGBL I S. 949) hiermit öffentlich bekannt- ieiitacht mit dem Hinweis, daß der Bebauungsplan mit dieser Iffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.

Iw Bebauungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Lrbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9,

L 30 Montabaur, Bauamt, während der Dienststunden einge- Lhen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a Bundesbaugesetz lowieden § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung hingewiesen.

|44c Bundesbaugesetz (Auszug)

I|)Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung ver­langen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeichne- Iten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit [des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der [Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungsberechtigten

[beantragt.

| 2 ) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb Ion drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Lbs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, [dieFälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

K155 a Bundesbaugesetz (Auszug)

II) Eine Verletzung von Verfahrens-und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungs­plänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbe­achtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

b Absatz 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flä­chennutzungsplanes oder der Satzung.

624, Abs 6 Gemeindeordnung (Auszug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über p. Ausschließungsgründe (§ 22, Abs. 1) und fe. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

st unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach per öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend bemacht worden ist.

Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:

Gemarkung: Niederelbert Flur 16

[Flurstücke: 12/2 teilw., 13, 14, 15, 16, 11 (Graben)

p Graben, 18, 19 (Graben), 44, 45, 46, 47,48,49, pOund 51 tlw.

Niederelbert, den 14. Juli 1980 Hübingen,Ortsbürgerm.

Einladung an Schuljahrgang 1919/20 Per Schuljahrgang 1919/20 trifft sich am Donnerstag, dem 4. Juli 1980.um 20 Uhr in der Gastwirtschaft Weichert, Nieder­elbert, zu einer Vorbesprechung.

Schuljahrgang 1959/60

[Vir treffen uns am Dienstag, dem 22. Juli um 20 Uhr in der Gastwirtschaft Waldesruhe zwecks Besprechung des anstehenden Folterabends.

ahrgang 1959/60

Mr treffen uns am Mittwoch, dem 23.7.1980, um 20 Uhr in der Gaststätte Keul zwecks Besprechung des bevorstehenden Polter» 'bends.

Freiwillige Feuerwehr Niederelbert

Am Montag, dem 21.7.1980,um 20 Uhr treffen sich alle Mit­glieder, die an unserem diesjährigen Ausflug teilnehmen wollen, zu einer Besprechung im Vereinslokal Keul,

OBERELBERT:

Auf die Reinigungspflicht der Gehwege wird nochmals hinge­wiesen

Aus gegebenem Anlaß möchte ich an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, daß die Gehwege regelmäßig zu reinigen sind. Hierzu gehört auch die Beseitigung von Unkraut auf dem Geh­weg.

Bitte, tragen Sie auch dafür Sorge, daß die Abflußrinnen in einem entsprechend guten Zustand sind.

Weyand, Ortsbürgermeister

Kanalschächte sind keine Mülleimer

Im Rahmen der Ortsbegehung wurde festgestellt, daß die Kanal­schächte insbesondere bei der Reinigung der Gahwege dazu be­nutzt werden, den anfallenden Unrat dort hineinzukehren.

Durch diese unsachgemäße Benutzung sind desöfteren Kanal­schächte verstopft, so daß bei starkem Regenfall die Wassermas­sen nicht ordnungsgemäß ablaufen können.

Vor allem auf abschüssigen Straßen führt dies dazu, daß einige Anliegergrundstücke überspült werden und somit dort Wasser­schäden auftreten.

An die Einwohner unserer Ortsgemeinde richte ich daher die Bitte, durch die ordnungsgemäße Beseitigung des Unrates auf den Gehwegen und Straßen zur Reinhaltung der Kanalschächte beizutragen,

Weyand, Ortsbürgermeister

Verloren - Gefunden

ln dieser Woche wurde im Briefkasten am Gemeindehaus ein Mäppchen mit 2 Schlüsseln als Fundsache eingeworfen (ohne Namensangabe des Finders)

Auf dem beigefügten Zettel stand, daß die Schlüssel im Garten des alten Lokals genanntTexas" gefunden wurden. Die Schlüs­sel können während der Dienstzeit im Büro der Gemeindeverwal­tung in Empfang genommen werden.

Weyand, Ortsbürgermeister

Senioren

Bildungsfahrt der Senioren mit Herrn Meisel am 29.7.80. Wir besuchen römische Ausgrabungen, Burgen und Schlösser an der Lahn. De Abfahrt erfolgt um 8.30 Uhr ab Kirche. Der Fahr­preis einschl. Mittagessen beträgt 12,- DM. Interessenten melden sich bitte bis zum 24.7.80 bei Josefa Neist oder bei Johanna Bendel an.

Die Senioren treffen sich von nun ab jeden Dienstag um 14.30 Uhr zum Rosenkranzgebet in der Kirche.

WELSCHNEUDORF:

Mähen unbebauter Grundstücke

Aus gegebener Veranlassung werden alle Eigentümer unbebauter Grundstücke im Wohnbereich unseres Ortes noch einmal daran erinnert, daß Unkrautsamenflug verhindert werden muß.

Sobald das Wetter es zuläßt, muß dafür gesorgt werden, daß die­se Grundstücke abgemäht werden.

Rücker, I. Beigeordnete

Einladung zum Frühschoppengespräch

Der SPD-Ortsverein Oberelbert/Welschneudorf lädt seine Mit­glieder zu einem Frühschoppengespräch ein am Sonntag, dem 27. Juli 1980, 10.30 Uhr GasthausZum Hannes", Welsch­neudorf.