Einzelbild herunterladen

Montabaur 14/29/90

GELBACHHÖHEN

HOLLER:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Holler findet am

Mittwoch, dem 23. Juli 1980um 20 Uhr im Feuerwehrgeräte­haus statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1979.

2. Kenntnisnahme von geringfügigen über- und außerplanmäßi­gen Ajsgaben für das Haushaltsjahr 1979.

3. Beratung und Beschlußfassung über die Anlegung eines Bür­gersteiges entlang des Flurstückes Nr. 27 - Zuwegung zur neuen Halle -

4. Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung des An­teils der Ortsgemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Südstraße sowie über die Erhebung von Teilausbau­beiträgen.

5. Beratung und Beschlußfassung über die Unterbringung eines Katastrophenschutzfahrzeuges im Gemeindehaus.

6. Beratung und Beschlußfassung über den Nachtragsplan für den weiteren Ausbau des Holzabfuhrweges in den Abt 15,

16, und 17 des Gemeindewaldes.

7. Verschiedenes.

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Grundstücksangelegenheiten

2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Arbei­ten für den Ausbau der Rheinstraße einschl. der Bürgersteige

3. Verschiedenes,

5431 Holler, 14.7.1980 Molsberger, Ortsbürgermeister

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Holler für das Jahr 1980 vom 11.7.1980

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 23.6.1980 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1980 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf 578.000,-- DM

in der Ausgabe auf 578.000,- DM

VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf 1.459.000,- DM

in der Ausgabe auf 1.459.000,- DM festgesetzt

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 1980 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 1.010.000,- DM festgesetzt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 36,00 DM

für den zweiten Hund 54,00 DM

für jeden weiteren Hund 72,00 DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheil land-Pfalz I

Montabaurj den 23.6.1980 I

Kreisverwaltung I

des Westerwaldkreises (L.S.) I. A. Meckel I

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.7.1980 bis! 31.7.1980 während der allgemeinen Dienststunden im RathauJ in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus. I

Holler, den 11.7.1980 Ortsgemeindeverwaltung Holler 1

(L.S.) Molsberger, Ortsbürgermeister

Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 Gemö) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 Gemö)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Be­zeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Holler oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeinde­ordnung von Rheinland-Pfalz - Gemö - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dezember 1978 (GVBI. SJ 770).

Kirmes in Holler

Am kommenden Wochenende feiert Holler sein Kirchweihfest Neben der kirchlichen Feier ist dieses ein Fest des ganzen Dor­fes. Allen Gästen aus nah und fern und natürlich auch allen Bür gern unserer Gemeinde wünsche ich frohe Kirmestage.

Ihr Ortsbürgermeister Peter Molsberger

MännergesangvereinFrohsinn-Lyra", Holler

Am Kirmesmontag, dem 21. Juli, 10.00 Uhr, findet bei Heibelsj unser traditioneller Frühschoppen statt. Hierzu laden wir alle ' Mitglieder sowie die Bevölkerung von Holler recht herzlich ein.

Während wir gerade mit unserer wohlverdientenSommerpause begonnen haben, möchten wir es dennoch nicht versäumen, ! schon jetzt an unsere nächsten Termine zu erinnern:

Die nächste Gesangstunde nach den Ferien findet am Dienstag, dem 12. August wie gewohnt u m 19.15 Uhr statt.

Besonders herzlich laden wir hierzu unsere neuen Sänger ein.

Samstag, 16. August, 20.00 Uhr

Sommernachtsfest des MGV auf dem Grillplatz in Holler-